Vor dem Amtsgericht Augsburg musste sich der Angeklagte unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten.
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Vor dem Amtsgericht Augsburg musste sich der Angeklagte unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten.

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Mann hortet Bundeswehr-Munition und muss dafür ins Gefängnis

Mehrere hundert Schuss Munition und eine Panzerfaustrakete: Weil er das alles in einer Kiste auf dem Dachboden gehortet hat, muss ein 49-Jähriger aus Ederheim jetzt ins Gefängnis. Die Polizei war zufällig auf das illegale Munitionslager gestoßen.

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Das Ganze sei ein "blödes Sammelsurium" gewesen, so erklärt der Angeklagte aus Ederheim im Landkreis Donau-Ries die Munitionskiste der Bundeswehr auf seinem Dachboden. Dazu zählen unter anderem Hunderte Schuss Munition für Handfeuerwaffen und das Sturmgewehr G3 - viele Platzpatronen, aber eben auch scharfe Munition sowie eine Panzerfaustrakete.

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Angeklagter gibt den Diebstahl zu

Dass der Angeklagte in den Besitz dieser Munition und Waffen kam, liegt daran, dass er zwischen 1994 und 1998 bei der Bundeswehr im Einsatz war. Dort habe er zum Beispiel beim Übungsschießen immer wieder einzelne Patronen eingesteckt und offiziell als "verschossen" angegeben. Wie er die – vermutlich leere - Munitionskiste vom Gelände der Alfred-Delp-Kaserne in Donauwörth weg transportiert habe, daran erinnere er sich nicht mehr, sagte der heute 49-Jährige vor Gericht. Wahrscheinlich habe er sie einfach in sein Auto getragen. Den Diebstahl räumte der Angeklagte vor Gericht sofort ein.

Auch der Besitz der Munition ist strafbar

Als Straftatbestand ist der Diebstahl ist inzwischen verjährt. Angeklagt war der Mann wegen vorsätzlicher Verstöße gegen das Waffenrecht, Sprengstoffgesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz. Pläne, was er mit der Munition machen wolle, habe er nicht gehabt – das zumindest sagte der Angeklagte vor Gericht. Über die Jahre habe er verdrängt, dass es die Kiste gibt, schilderte er weiterhin. Sie sei mit einem Vorhängeschloss verschlossen auf dem Speicher versteckt gewesen.

Wonach die Polizei eigentlich gesucht hatte

Aufgeflogen war das Ganze im Zuge von Ermittlungen der Polizei wegen etwas ganz anderem: Weil der Mann verdächtigt wurde, einen gefälschten Impfpass zu besitzen, stand im vergangenen Frühjahr die Polizei vor seiner Tür. Laut dem Dillinger Kripo-Chef Michael Lechner, der als Zeuge geladen war, habe man dem Angeklagten mitgeteilt, man könne auf die Durchsuchung des Hauses verzichten, wenn er seinen Impfpass aushändige. Als der 49-Jährige angab, der Impfpass sei nicht daheim, habe die Polizei das Haus durchsucht. Dabei sei die Kiste auf dem Dachboden entdeckt worden, sagte Lechner vor Gericht. Außerdem hätten die Beamten eine Gaspistole und eine Hakenkreuzfahne entdeckt.

Haftstrafe ohne Bewährung

Der Angeklagte sitzt derzeit schon eine Haftstrafe in der JVA Kaisheim ab, weil er immer wieder ohne Führerschein Auto gefahren war. Außerdem wurde er bereits wegen Betrugs verurteilt. Dass es für die Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten keine Bewährung gibt, begründet die Richterin mit den Vorstrafen des Angeklagten - dieser lasse sich davon offensichtlich nicht abschrecken.

Verteidiger kritisiert die Bundeswehr

Der Verteidigeranwalt Peter Schnelle sagte in seinem Plädoyer, dass man auch der Bundeswehr vorhalten müsse, dass sie es dem Angeklagten offensichtlich leicht gemacht habe, die Munition zu stehlen. Die Kontrollen bei der Bundeswehr müssten verbessert werden. Laut Bundeswehr gibt es generell viele Schritte bei Schießübungen, die ausschließen sollen, dass Munition abhandenkommt. So wird jede ausgegebene Patrone genau protokolliert. Bei den Übungen würden die Schüsse mitgezählt. Nach Angaben der Bundeswehr sei es bei entsprechender krimineller Energie aber nie komplett auszuschließen, dass jemand Munition unterschlage.

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