Ein Zwangsgeld oder gar die Zwangshaft für Umweltministerin Scharf steht mit der Klage im Raum. So lautet zumindest die Forderung der Umwelthilfe.
Urteil von 2012 soll durchgesetzt werden
Die DUH will mit der Klage ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes München aus dem Jahr 2012 durchsetzen. Darin wurde der Freistaat dazu verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, die die Menge der Stickoxide durch Dieselabgase im Stadtgebiet auf die gesetzlich zugelassene Menge reduzieren. Bis Ende August 2017 hatte die Staatsregierung dafür Zeit.
Freistaat lässt Termin verstreichen - Zwangsgeld
Da der Freistaat aber den Termin verstreichen ließ und nicht veröffentlichte, wie Fahrverbote für bestimmte Straßen in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden sollen, konnte die Umwelthilfe im Oktober ein erstes Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro durchsetzen. Die erneute Klage ist jetzt offenbar eine Reaktion auf die, laut Umwelthilfe, Ankündigung der Staatsregierung, das rechtskräftige Urteil weiter zu ignorieren.
Morgen findet in Berlin erneut ein Dieselgipfel statt. Auch hier geht es, unter anderem, um die Reduzierung von Stickoxiden durch Dieselabgase.