Schriftzug des Legolands mit einer Achterbahn dahinter
Bildrechte: picture alliance/dpa | Stefan Puchner

Was war die Ursache für den Achterbahnunfall im Legoland, bei dem 31 Menschen verletzt wurden? Ein Gutachten liefert Antworten.

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Legoland-Unfall: Gutachten geht von menschlichem Fehler aus

"Sorgfaltspflichtwidriges Verhalten" als Ursache: Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in den Ermittlungen um den Achterbahnunfall im Legoland Günzburg beauftragt hatte. Was das Gutachten enthält und was unklar ist.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat nach dem Achterbahnunfall im Legoland bei Günzburg ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte eingeleitet. Im August 2022 waren dort zwei Züge des "Feuerdrachens" kollidiert. 31 Menschen wurden dabei größtenteils leicht verletzt.

Gutachten: "Sorgfaltspflichtwidriges Verhalten"

Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet. Sachverständige der Dekra erstellten in der Folge ein entsprechendes Gutachten. Das kommt nun zu dem Schluss, dass nach derzeitigen Erkenntnissen wohl eher kein technischer Defekt vorliegt. "Wir gehen von einem Anfangsverdacht des sorgfaltspflichtwidrigen menschlichen Verhaltens aus, können wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens aber noch keine näheren Angaben machen", so Thorsten Thamm von der Staatsanwaltschaft Memmingen.

Gegen wen wird ermittelt?

Daher bleibt nicht nur offen, gegen wie viele Beschuldigte sich der Anfangsverdacht richtet, sondern auch gegen welche Personengruppe. Betroffen sein könnten neben Beschäftigten des Legolands auch Kontrolleure des TÜV Süd, die die Bahn regelmäßig prüfen. Oder aber der Hersteller der Bahn, die Firma Zierer mit Sitz in Deggendorf.

Was beim Achterbahnunfall im Legoland passiert war

Am 11. August 2022 war nach Polizeiangaben ein Zug der Achterbahn "Feuerdrache" auf einen stehenden Zug aufgefahren. Bei den Verletzten handelte es sich laut Polizei um zehn Kinder, einen Jugendlichen und 20 Erwachsene.

14 von ihnen mussten ins Krankenhaus, die meisten konnten aber noch am selben Tag wieder entlassen werden, nur eine Person blieb über Nacht. Die "Feuerdrachen"-Achterbahn war nach dem Unfall rund zwei Monate lang gesperrt und ging nach zahlreichen Testfahrten im vergangenen Oktober wieder in den Betrieb.

Debatte um Achterbahn-Sicherheit

Der Unfall hatte eine Debatte darüber ausgelöst, wie sicher Fahrgeschäfte sind, – auch weil bei einem Achterbahnunfall in Rheinland-Pfalz etwa zur gleichen Zeit ein Mensch ums Leben gekommen war. "Das ist für uns ein äußerst ungewöhnlicher Fall, dass innerhalb einer Woche zwei solche Vorfälle vorkommen", sagte Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, damals. "Deutschland hat mit das höchste Sicherheitsniveau, was Fahrgeschäfte angeht."

Das Sicherheitskonzept für Freizeitparks besteht aus zwei Komponenten. Zum einen prüft der TÜV einmal im Jahr die Fahrgeschäfte. Die zweite Komponente liegt in der Verantwortung des Betreibers: "Der Betreiber muss jeden Tag checken, ob die Anlage in Ordnung ist, und das Personal muss prüfen, ob zum Beispiel Sicherheitsgurte richtig angelegt und Bügel eingerastet sind", so der TÜV-Geschäftsführer.

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