Donaudurchbruch mit Ausflugsdampfer. Der LBV kritisiert u.a. die genehmigte Anzahl der Schifffahrten und die Geschwindigkeiten von Motorbooten.
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Donaudurchbruch mit Ausflugsdampfer. Der LBV kritisiert u.a. die genehmigte Anzahl der Schifffahrten und die Geschwindigkeiten von Motorbooten.

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LBV klagt gegen Schifffahrtsgenehmigung für Weltenburger Enge

Der Naturschutzverband LBV klagt gegen den Schifffahrtsbescheid im Donaudurchbruch bei Kelheim. Grund: Die erlaubten Geschwindigkeiten und die Anzahl der Fahrten würden die Donau und die Uferbereiche in diesem hochsensiblen Gebiet zu sehr belasten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Der bayerische Naturschutzverband LBV hat die Schifffahrtsgenehmigung für den Donaudurchbruch "Weltenburger Enge" bei Kelheim kritisiert und dagegen geklagt. Der Naturschutz müsse "in diesem wertvollen Ökosystem absolute Priorität" haben, teilte der Naturschutzverband am Dienstag mit.

LBV: Genehmigung berücksichtigt viele Belastungsfaktoren nicht

Hintergrund: Im August dieses Jahres hatte das Landratsamt Kelheim für die Personenschiffe in der Weltenburger Enge eine wasserrechtliche Genehmigung bis zum Jahr 2031 erteilt. Bei der Genehmigung hat das Landratsamt Kelheim nach Auffassung des LBV allerdings die motorisierten Boote, die touristische Nutzung der Ufer, zunehmendes Niedrigwasser und erhöhte Wassertemperaturen, die sich ebenfalls negativ auf die Fischarten und Laichgründe auswirkten, nicht ausreichend berücksichtigt.

Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg

Der LBV hat nach eigenen Angaben dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Die erlaubten Geschwindigkeiten und die Anzahl der Fahrten würden die Donau und die Uferbereiche in dem hochsensiblen Gebiet "in erheblichem Ausmaß" belasten, sagte der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer.

Die Belastungsgrenze der Wasserorganismen sei durch Niedrigwasser und hohe Wassertemperaturen bereits erreicht. Die Weltenburger Enge ist sowohl Naturschutzgebiet und Europäisches Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie als auch Bayerns erstes nationales Naturmonument.

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