Die zwei wegen Mordes angeklagten Männer (l und r) stehen am 6. März vor Beginn der Verhandlung im Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II neben ihren Rechtsanwälten.
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Die zwei angeklagten Männer am 6. März vor Beginn der Verhandlung neben ihren Rechtsanwälten

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Lange Jugendstrafen nach Dreifachmord von Starnberg

Im Prozess um den Dreifachmord in Starnberg hat das Landgericht München II den Hauptangeklagten zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Mitangeklagte bekam acht Jahre und sechs Monate. Er war laut Urteil als Helfer Mittäter.

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Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer dreiköpfigen Familie in Starnberg hat das Landgericht München II lange Jugendstrafen verhängt. Den 22-jährigen Hauptangeklagten Maximilian B. verurteilte das Gericht am Montag wegen dreifachen Mordes zu 13 Jahren Jugendhaft, seinen mitangeklagten Freund, den 21-jährigen Samuel V., zu achteinhalb Jahren wegen einfachen Mordes. Nach rund anderthalb Jahren Verfahrensdauer sah es das Gericht als erwiesen an, dass B. seinen Freund und dessen Eltern erschossen hatte. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil äußerlich ziemlich regungslos auf.

Der Fall hatte über Bayern hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Im Januar 2020 waren in einem Starnberger Wohnhaus drei Leichen gefunden worden. Es sah zunächst so aus, als hätte der 21-jährige Sohn seine Eltern erschossen und sich anschließend selbst das Leben genommen. Dann wurde zwei Freunde des Sohnes wegen Mordes angeklagt.

Richterin: Mord, um an wertvolle Waffen zu kommen

Die Vorsitzende Richterin zeigte sich überzeugt, dass V. die Tat mitgeplant und nicht nur als Fahrer fungiert hat, wie er bis zuletzt über seine seine Anwälte beteuerte. "Er wusste, was im Haus geschehen soll" – nämlich dass der gemeinsame Kumpel im Schlaf getötet werden sollte, um an seine wertvollen Waffen zu kommen und ein "Gangsterleben" finanzieren zu können. Bis zu 600.000 Euro Einnahmen sollen sich die Angeklagten durch den Waffenverkauf erhofft haben.

Schon vor einem Jahr hatte der Hauptangeklagte ein vollumfassendes Geständnis abgelegt, wie sein Verteidiger am Montag vor dem Landgericht München II noch mal betonte. Der Angeklagte selbst entschuldigte sich in seinem Schlusswort bei den Hinterbliebenen. "Ich schließe mich meinen Anwälten an, ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind", sagte er.

Hauptangeklagter wollte angeblich Amoklauf verhindern

Der Hauptangeklagte hatte in seinem Geständnis erklärt, dass er zudem einen Amoklauf verhindern wollte, den sein Kumpel geplant habe. Diese habe in einem Pasinger Einkaufszentrum möglichst viele Menschen töten wollen. Er habe seinen Freund nicht verraten wollen, sagte B. damals aus, und zwar aus Angst, dass er dann selbst erschossen wird – und deshalb habe er beschlossen, den Kumpel zu töten.

Die Richterin ging in ihrer Urteilsbegründung davon aus, dass so ein Amoklauf tatsächlich im Raum stand, den der Hauptangeklagte verhindern wollte – allerdings vor allem, weil ihm klar gewesen sei, dass er nach so einem Amoklauf nicht mehr an das Waffenarsenal des Kumpels rangekommen wäre. "Bedauerlicherweise", so die Richterin, habe er dann den zweiten Angeklagten "mit ins Boot geholt". Dessen Idee sei es dann gewesen, die Tat wie einen Selbstmord aussehen zu lassen.

Das Münchner Landgericht hat Täter und Mittäter zu langjährigen Jugendhaftstrafen verurteilt
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Das Münchner Landgericht hat Täter und Mittäter zu langjährigen Jugendhaftstrafen verurteilt

Sohn mit Kopfschuss getötet

Der Sohn wurde vom Hauptangeklagten im Schlaf mit einem Kopfschuss umgebracht, wie die Richterin ausführte. Dann sei dem Täter bewusst geworden, dass er auch die Eltern töten müsse, um nicht aufzufliegen. Aus dem Ankleidezimmer heraus habe er den Vater, der gerade aufstehen wollte, mit drei Schüssen hingerichtet. Danach habe er vier Schüsse auf die Mutter abgegeben, die aufstehen wollte.

Die Staatsanwaltschaft hatte hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden Angeklagten gefordert, die zur Tatzeit noch als Heranwachsende galten. Sie sprach sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Der Anwalt des Hauptangeklagten hatte auf zwölf Jahre Jugendstrafe für seinen Mandaten plädiert.

Anwälte von V. wollen in Revision gehen

Die Verteidigung des Mitangeklagten hatte Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Er habe "weder die Tat geplant noch Tatvorbereitungen getroffen", hieß es im Plädoyer seiner Verteidiger in der vergangenen Woche zum Mordvorwurf. Die Anwälte räumten nur die Beteiligung an der Planung eines bewaffneten Raubüberfalls ein. Noch während der mehrstündigen Urteilsbegründung kündigten sie an, in Revision zu gehen.

Einer von zwei wegen Mordes angeklagten Männern (r) wird am 6. März vor Beginn der Verhandlung in den Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II geführt.
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Muss 13 Jahre in Jugendhaft: der 22-jährige Hauptangeklagte zu Beginn des letzten Prozesstags.

Mit Material von dpa

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