Eine Person verabreicht einer Frau eine Corona-Schutzimpfung (Symbolbild).
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Der Angeklagte soll selbst 306 Corona-Schutzimpfungen durchgeführt haben.

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Landgericht Traunstein: Prozessbeginn gegen falschen Impfarzt

Ein 50-jähriger Theologe soll sich als Impfarzt ausgegeben und in zwei Impfzentren in Oberbayern Corona-Impfungen verabreicht haben. Bis der Betrug aufflog, hatte er schon hunderte Male gespritzt und mehr als tausend Impfungen überwacht.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau - Der Süden am .

Der 50-Jährige aus dem Landkreis München soll ohne jegliche Qualifikationen als Arzt mehr als 300 Corona-Impfungen durchgeführt haben. Laut Anklage bewarb sich der Theologe beim Corona-Impfzentrum der Malteser in Rosenheim, obwohl er weder eine Approbation als Arzt besaß, noch ein medizinisches Studium absolviert hatte.

Zum Nachweis seiner vermeintlichen Qualifikation soll er eine Approbationsurkunde vorgelegt haben, die er selbst gefälscht hat. Bei den betroffenen Geimpften gab es allerdings keine gesundheitlichen Komplikationen.

Malteser Hilfsdienst schöpft Verdacht

Als der Malteser Hilfsdienst als Betreiber des Impfzentrums in Rosenheim Verdacht schöpfte, erstattete er Anzeige gegen den Mann. Der Verdacht stützte sich auf einen anonymen Hinweis, heißt es aus dem Landgericht Traunstein.

Doch bis dahin hatte der Angeklagte bereits 306 Corona-Impfungen selbst durgeführt. Dies tat er im Impfzentrum Rosenheim, bei mobilen Impfeinsätzen im Landkreis Rosenheim sowie im Impfzentrum Karlsfeld im Landkreis Dachau. Mehr als 1.100 weitere Impfungen soll er durch medizinisches Fachpersonal überwacht haben. Die unzulässigen Impfungen fanden im Zeitraum vom 3. Februar bis 23. März 2021 statt.

Angeklagter stellt Rechnungen über 20.000 Euro

Für seine Tätigkeit soll der Angeklagte dem Impfzentrumsbetreiber Rechnungen im Wert von knapp 20.000 Euro gestellt haben. Das Geld erhielt er jedoch laut Staatsanwaltschaft nie, weil der Betrug vorher aufgedeckt werden konnte. Zuletzt wurden in Bayern zudem immer wieder Betrugsfälle mit gefälschten Impfpässen publik.

Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der Angeklagte dadurch finanziell bereichern wollte. Er muss sich unter anderem wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung, gewerbsmäßigen Betrugs und Verstößen gegen das Heilpraktiker-Gesetz verantworten.

Drohende Strafe: Mehrere Jahre Gefängnis plus Geldstrafe

Der Strafrahmen für gefährliche Körperverletzung liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe, für vorsätzliche Körperverletzung drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. "Innerhalb dieses Strafrahmens wird sich die Strafkammer bewegen müssen, sofern sie sich von der Schuld des Angeklagten überzeugen kann", sagt die Gerichtssprecherin Andrea Titz. Der Prozess wird voraussichtlich bis Mai 2022 dauern.

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