KSC-Fahne
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Drei Karslruher Fußballfans wurden in Nürnberg zu Haftstrafen verurteilt. Sie hatten sich eine Auseinandersetzung mit Clubfans geliefert.

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KSC-Fans nach Streit mit Clubfans zu Haftstrafen verurteilt

Drei Fans des Karlsruher SC sind nach einem gewalttätigen Streit in Nürnberg zu Haftstrafen zwischen einem Jahr auf Bewährung und zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Sie hatten am Nürnberger Hauptbahnhof auf Clubfans eingeschlagen.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Fans des Karlsruher SC mussten sich vor dem Landgericht Nürnberg verantworten, weil sie sich nach einem Zweitligaspiel im April vergangenen Jahres eine gewalttätige Auseinandersetzung am Nürnberger Hauptbahnhof mit einer kleinen Gruppe Fans des 1. FC Nürnberg geliefert hatten. Am Freitag fiel das Urteil: Die drei wurden zu Haftstrafen zwischen einem Jahr auf Bewährung und zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Fanschals gestohlen, mit Schlägen und Tritten traktiert

Das Gericht hielt den Angeklagten zugute, einen Täter-Opfer-Ausgleich auch finanziell motiviert ausgeführt zu haben. Auch seien die Geständnisse der Täter glaubwürdig gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, einer kleinen Gruppe Nürnberger Fans am Hauptbahnhof gewaltsam die Fanschals gestohlen zu haben. Ein Nürnberg-Anhänger wurde bei der Tat am Bahnsteig von mehreren Faustschlägen im Gesicht getroffen. Ein Angeklagter trat auch noch auf einen Nürnberg-Fan ein, als dieser bereits am Boden lag.

KSC-Fans entschuldigten sich, keine "geplante" Gewalt

Die Männer hatten zum Prozessauftakt angegeben von der Eskalation der Ereignisse an einem Bahnsteig des Nürnberger Hauptbahnhofs überrascht gewesen zu sein. Die Anwendung von Gewalt sei nicht geplant gewesen. Sie entschuldigten sich ausdrücklich bei den geschädigten Nürnberger Fans.

Richter betont "erhebliche Qualität" der Gewalt

Allerdings sei zu betonen, dass die Gewalt bei der Auseinandersetzung "von erheblicher Qualität" gewesen war, so der Richter in der Urteilsbegründung. Es sei großes Glück, dass die Opfer keine schwerwiegenden Verletzungen erlitten und auch den Täter-Opfer-Ausgleich angenommen hätten. Die Tat sei völlig sinn- und nutzlos gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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