Wahlurne bei der Oberbürgermeisterwahl 2014 in München.
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Wahlurne bei der Oberbürgermeisterwahl 2014 in München.

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Kommunalwahl in Bayern: Wie wird gewählt?

Die Wählerin und der Wähler haben es bei der Kommunalwahl in Bayern nicht leicht. Trotzdem: Der Wahlmodus ist ausgesprochen wählerfreundlich. Hier erklären wir die wichtigsten Regeln. In sehr kleinen Gemeinden kann es Ausnahmen geben.

Die Bayern wählen ihre Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte sowie Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte alle sechs Jahre. Die Abstimmung zu den Räten ist eine Verhältniswahl mit offenen Listen. Eine Mehrheitswahl findet nur dann statt, wenn einem Wahlkreis kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen ist.

Wählen darf jede/r EU-Bürger/in, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet, sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem "Schwerpunkt der Lebensbeziehungen" aufgehalten hat. Gewählt werden kann jede/r Wahlberechtigte, der oder die sich seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis aufgehalten hat. Die genauen Regeln haben wir hier zusammengestellt.

Den eigenen Rat zusammenstellen

Vier Stimmzettel gibt es. Bei den Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahlen und den Kreistagswahlen haben wir es oft mit riesigen Zetteln zu tun. Der Wähler muss davor aber nicht zurückschrecken. Er kann es sich einfach machen und eine komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung ankreuzen. Oder er nimmt sich mehr Zeit und stellt quasi seinen eigenen Stadt- bzw. Gemeinderat oder Kreistag zusammen.

So sehen die Zettel aus

  • Gelb ist der Stimmzettel für die Wahl des (Ober-)Bürgermeisters.
  • Rosa ist der Zettel für die Wahl der Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder.
  • Hellblau ist der Zettel für die Landratswahl (nicht in kreisfreien Städten).
  • Weiß ist der Stimmzettel für die Wahl der Kreisräte (nicht in kreisfreien Städten).
  • Ebenfalls weiß ist der Stimmzettel für den Bezirksausschuss (nur in München).
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Der Stimmzettel zum Kreisrat (hier 2008 im Landkreis Straubing-Bogen) wird auch 2020 nicht kleiner.

Bürgermeister und Landräte

Für sie gibt es wesentlich kleinere Stimmzettel. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, also die absolute Mehrheit erreicht hat. Ist das keinem Bewerber gelungen, findet unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt und zwar am zweiten Sonntag nach dem Wahltag. Wer dann von den abgegebenen gültigen Stimmen die meisten bekommen hat, kann das Amt antreten.

Listenwahl

Auf den Stimmzetteln sind die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen aufgeführt. Jeder Wähler kann einen Vorschlag unverändert annehmen, indem er ein Kreuz oben auf der Liste macht. Jede Kandidatin und jeder Kandidat erhält auf dieser Liste eine Stimme - bis die Gesamtstimmenzahl erschöpft ist. Kandidaten, die zweimal aufgeführt sind, erhalten zwei, solche, die dreimal aufgeführt sind, drei Stimmen.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Anzahl der Stimmen, die der Wähler vergeben darf, entspricht meist der Zahl der Mandate. Sie schwankt bei den Gemeinderatswahlen zwischen acht (bei Gemeinden bis 1.000 Einwohnern) und 80 in der Landeshauptstadt München. Bei den Kreistagswahlen hat der Wähler entweder 50, 60 oder 70 Stimmen – je nach Größe des Landkreises. Wie viele Stimmen Sie haben, steht oben auf dem Stimmzettel. Diese Zahl dürfen Sie keinesfalls überschreiten!

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Anzahl der Ratsmitglieder in bayerischen Kommunen

Kreuz und quer: Kumulieren und Panaschieren

Wie stelle ich mein persönliches Kommunalparlament zusammen? Nehmen wir an, auf Ihrem Stimmzettel steht: "Jeder Wähler hat 16 Stimmen." Dann dürfen Sie maximal 16 Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen. Einzelnen Bewerbern dürfen Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben. Das nennt man kumulieren. Dabei müssen Sie sich nicht an eine bestimmte Liste halten. Sie können vielmehr panaschieren, indem Sie Kandidaten von verschiedenen Listen auswählen. Auf manchen Listen ist bereits "vorkumuliert", indem einzelne Kandidaten dort dreifach aufgeführt sind. Auch diese Kandidaten können aber jeweils höchsten drei Stimmen bekommen.

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Kumulieren und Panaschieren

Der/die nicht!

Eine weitere Möglichkeit ist, Kandidaten zu streichen. Das empfiehlt sich, wenn man eine Parteienliste ankreuzen möchte, aber eine konkrete Person (oder mehrere) nicht in der Kommunalvertretung haben möchte.

Rettet die Reststimmen!

Wer nicht alle seine Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen oder schlicht auf Nummer sicher gehen will, kann zusätzlich eine Liste ankreuzen. Wenn ein Wähler zum Beispiel noch acht Stimmen "übrig" hat, bekommen die ersten acht auf der Liste aufgeführten Kandidaten je eine Stimme. Mit diesem Verfahren kann jeder Wähler sicherstellen, dass keine Stimme verloren geht.

Kleine Gemeinden

In kleineren Gemeinden kann es vorkommen, dass der Stimmzettel nur einen gültigen Wahlvorschlag enthält. Welche Möglichkeiten der Wähler dann hat, finden Sie hier.