Klimaaktivist klebt seine Hand auf einer Straße fest.
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Klimaaktivist klebt seine Hand auf einer Straße fest.

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Klimaaktivisten in Regensburg zu Geldstrafen verurteilt

Sieben Klimaaktivisten der sogenannten Letzten Generation müssen für eine Straßenblockade in Regensburg Geldstrafen bezahlen. Das Amtsgericht hat sie wegen gemeinschaftlicher Nötigung verurteilt. Sie blockierten die vielbefahrene Frankenstraße.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Sieben Aktivisten der "Letzten Generation" sind am Freitag vor dem Regensburger Amtsgericht wegen gemeinschaftlicher Nötigung zu Geldstrafen in verschiedenen Höhen verurteilt worden. Sie hatten im Juni vergangenen Jahres im Regensburger Norden die zweispurige Frankenstraße in beide Richtungen blockiert. Viele Autofahrer standen deswegen für mindestens eine Stunde im Stau.

Sechs der Aktivisten wurden zu 40 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro verurteilt, eine berufstätige Aktivistin zu 40 Tagessätzen in Höhe von 40 Euro. Damit blieb das Gericht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die Bewährungsstrafen von unter anderem drei Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

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Klimaaktivisten haben Rechte Dritter verletzt

Zur Urteilsbegründung sagte die Richterin, dass die Angeklagten durch die Sitzblockaden physisch und vorsätzlich in den Straßenverkehr eingegriffen und damit die Rechte Dritter verletzt hätten. Damit sei der Tatvorwurf der Nötigung erfüllt. Die Angeklagten hätten billigend in Kauf genommen, dass es zu einem Rückstau kommt, wodurch der Verkehr für eine Stunde zum Erliegen gekommen sei.

Zu ihrer Verteidigung hatten die Aktivisten während des Prozesses angeführt, wegen des Klimawandels bestehe ein rechtfertigender Notstand nach Paragraph 34 des Strafgesetzbuchs. Nach ihrer Ansicht stellt der Klimawandel eine nicht anders abwendbare Gefahr dar, womit die Aktion zu rechtfertigen sei.

Zwar sei der Klimawandel durchaus als Notstand und Gefahr anzusehen, sagte die Richterin. Dennoch hätte es laut ihr auch mildere Mittel gegeben, um die Gefahr abzuwenden. Der Klimawandel werde von einer Vielzahl von Faktoren verursacht, Autofahrer hätten daran nur einen geringen Anteil. Die Ziele der Aktivisten würden zudem nicht über den Belangen der Autofahrer stehen.

Das hielt ihnen die Richterin zugute

Zugunsten der Angeklagten wertete die Richterin, dass sie geständig waren, bisher nicht vorbestraft sind und keine Gewalt angewendet wurde. Der Klimawandel sei zudem in ihren Augen ein für die Allgemeinheit wichtiges Anliegen. Die Tatsache, dass sich die Angeklagten während des Prozesses gegenüber den Geschädigten entschuldigt hatten, habe sich zudem genauso strafmindernd ausgewirkt wie die überschaubaren Auswirkungen der Blockaden auf den Straßenverkehr.

Die Aktivisten haben das Urteil weitgehend gefasst aufgenommen. Lediglich ein Angeklagter hatte mit mehreren Zwischenrufen seinen Unmut über das Urteil kundgetan. Zwei Mitglieder der "Letzten Generation" hatten den Gerichtssaal allerdings während der Urteilsbegründung verlassen.

Freiheitsstrafen bei weiteren Blockaden?

Am Ende der Urteilsbegründung stellte die Richterin den Aktivisten bei weiteren Blockaden Freiheitsstrafen ohne Bewährung in Aussicht. Dadurch, dass sie bereits angekündigt hätten, weiterhin Straßen blockieren zu wollen, sei das wegen der ungünstigen Kriminalprognose wahrscheinlich. Zudem plädierte sie an die Aktivisten, zukünftig mit anderen Mitteln auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen: "Gretha Thunberg hat es da deutlich weiter gebracht ohne sich strafbar zu machen." Zudem würde die Mehrheit der Bevölkerung ihre Methoden ablehnen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Vertreter der Verteidigung kündigte gegenüber dem BR bereits an, dass man wahrscheinlich Berufung gegen das Urteil einlegen werde.

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Ein Teil der Klimaaktivisten vor dem Amtsgericht Regensburg.

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