München will Übernachtungssteuer einklagen
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München will Übernachtungssteuer einklagen

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Kampf um Bettensteuer: Bayerische Städte ziehen vor Gericht

München will von Hotelgästen fünf Prozent Übernachtungssteuer erheben. Weil der Freistaat das bislang verbietet, klagt die Landeshauptstadt jetzt auch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Günzburg und Bamberg haben sich angeschlossen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Die Stadt München klagt jetzt auch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer im Freistaat. Bamberg und Günzburg haben sich der Klage angeschlossen, wie die Landeshauptstadt mitteilte. Die Städte ziehen stellvertretend für weitere Kommunen vor Gericht. Kritik an dem Verbot der sogenannten Bettensteuer hatte vor einigen Monaten auch der Bayerische Städtetag geübt.

München will bei Hotelgästen eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis erheben. Die Stadtkämmerei erhofft sich daraus jährliche Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro. Der Landtag untersagte den bayerischen Kommunen durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes jedoch, eine Übernachtungssteuer zu erheben. Deshalb hatte die Stadt München im Mai bereits beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. Diese Klage ruhe jetzt, bis der Verfassungsgerichtshof entschieden habe, sagte ein Sprecher der Stadtkämmerei.

Der Münchner Stadtrat hatte die Einführung der Steuer Anfang März beschlossen. Doch gleich am nächsten Tag änderte der Landtag das Kommunalabgabengesetz und untersagte den Kommunen eine solche Steuer. Begründet wurde das damit, dass andernfalls mit einem Nachfragerückgang in der Tourismusbranche zu rechnen sei. Die klagenden Kommunen teilen diese Befürchtung nicht.

Reiter: Freistaat verwehrt dringend benötigte Einnahmen

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte: "Diesen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung werden wir so nicht hinnehmen. Der Freistaat verwehrt uns damit dringend benötigte Einnahmen. Es freut mich deshalb sehr, dass sich bereits zwei weitere Städte unserer Klage angeschlossen haben." Der Münchner Stadtkämmerer Christoph Frey (SPD) sagte: "Die bayerische Staatsregierung ist jede sinnvolle Begründung eines Verbotes schuldig geblieben. Das ist Gesetzgebung am Rande der Willkür."

Wie die Stadt Bamberg in einem Schreiben mitteilte, sehe man sich durch das Verbot benachteiligt. Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) warf der Staatsregierung "eine massive Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte" vor. "Wir kämpfen um das Selbstverwaltungsrecht einer Stadt", so Starke weiter. Das Verbot bedeute eine massive Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte. Mit der sogenannten "Bettensteuer" lasse sich eine verlässliche Finanzierung der touristischen Infrastruktur erzielen.

So argumentieren die Kommunen

Wie es in dem Schreiben aus Bamberg weiter heißt, hätten viele Städte in anderen Bundesländern bereits eine "Bettensteuer" eingeführt, nur in Bayern sei dies nicht möglich. Auch die Stadt Günzburg begründet ihre Klage in einer Stellungnahme damit, dass es für Kommunen grundsätzlich möglich bleiben soll, eine Übernachtungssteuer zu erheben. Im letzten Jahr habe es in der Stadt Günzburg rund 564.000 Übernachtungen gegeben. Selbst bei einer minimalen Abgabe von einem Euro wäre daraus ein deutlicher Betrag für die Stadt entsprungen, heißt es weiter.

Wie andere Kommunen sehe sich auch Günzburg angesichts steigender Energiekosten, wachsender Anforderungen an Digitalisierung und Mobilität sowie den Klimaschutz mit wachsenden Aufgaben und Herausforderungen konfrontiert. "Die Bewältigung dieser geht letztendlich eng mit einem nachhaltigen und zukunftsfähigen Tourismus einher", heißt es in dem Statement der Stadt.

Nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) gibt es die Abgabe, die von Übernachtungsgästen verlangt wird, bundesweit in 30 Kommunen. Dabei handelt es sich um bis zu fünf Prozent vom Nettopreis der Übernachtung oder um einen Pauschalbetrag von drei Euro.

Staatsregierung hält an "Bettensteuer" fest

Die Staatsregierung und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband befürchten hingegen, eine Übernachtungssteuer schade dem Tourismus und belaste Hotels und Gäste nach der Corona-Pandemie und in Zeiten hoher Inflation. Deshalb hatte die Staatsregierung den bayerischen Kommunen im Januar untersagt, eine Übernachtungssteuer zu erheben. Diese Meinung bekräftigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in einem Schreiben an BR24 am 17. August. Darin wird er mit den Worten zitiert: "Staatsregierung und Innenministerium halten am Verbot der Bettensteuer fest. Wir wollen keine zusätzliche Belastung für unsere Gastronomie und auch nicht für unsere Touristen."

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Mit Informationen von dpa.

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