Ein Jugendlicher erhält in einem temporären mobilen Impfzentrum seine zweite Impfung gegen Covid-19.
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Ein Jugendlicher erhält in einem temporären mobilen Impfzentrum seine zweite Impfung gegen Covid-19.

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Impfpflicht in Heimen: Wird die Personalnot bald verschärft?

Wohl ab 16. März soll eine Impfpflicht für die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gelten. Ob das die Personalnot verschärft, ist offen - und hängt auch von einer allgemeinen Impfpflicht ab. Die fordern mehrere Verbände in Bayern.

Laut einem Medienbericht hat sich die Ampel-Koalition in Berlin geeinigt: Ab 16. März soll bundesweit für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten eine Corona-Impfpflicht gelten. Demnach soll die geplante Impfpflicht streng verfolgt werden: Ohne Nachweis dürfe die Tätigkeit nach den aktuellen Plänen ab Mitte März nicht mehr ausgeübt werden. Eine Missachtung werde als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeldern geahndet.

Entscheidende Frage: Kommt allgemeine Impfpflicht?

Mehrere bayerische Sozialverbände reagieren auf BR-Anfrage zurückhaltend auf die geplante partielle Impfpflicht für ihre Beschäftigten. 80 bis 85 Prozent der Mitarbeitenden seien geimpft, sagt Daniel Wagner, Sprecher der Diakonie Bayern auf BR24-Anfrage. Zwar gebe es in der Branche die Sorge, dass bei einer branchenbezogenen Impfpflicht ungeimpfte Mitarbeiter kündigen – wie viele diesen Schritt gehen würden, sei aber völlig unklar. Ebenfalls nicht geklärt sei bisher, für welche Einrichtungen genau die Impfpflicht gelten solle und ob beispielsweise alle Formen der Behindertenhilfe abgedeckt seien.

Wagner verweist darauf, dass für die Branche in diesem Zusammenhang eine andere Frage zentral sei: Kommt die allgemeine Impfpflicht oder nicht? Denn wenn es eine bundesweite Impfpflicht für alle gäbe, hätten ungeimpfte Mitarbeiter kaum die Chance, die Branche zu wechseln und in einem anderen Beruf zu arbeiten.

Caritas-Sprecher: Verantwortung nicht abschieben

Beim bayerischen Caritas-Landesverband sind ähnliche Argumente zu hören. Ein Sprecher des Verbands, Tobias Utters, schätzt ebenfalls, dass es bei den eigenen Mitarbeitern eine Impfquote zwischen 80 und 85 Prozent gibt. Zentralisiert werde das aber nicht erhoben, zudem gebe es regionale Unterschiede. Im Übrigen gebe es für die Mitarbeiter in Altenheimen bereits eine Impfpflicht von Seiten des Arbeitgebers, zum Beispiel die Hepatitis-Impfung.

"Durch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht wird die Verantwortung für den Schutz besonders vulnerabler Gruppen mal wieder auf die Einrichtungen geschoben", sagt Utters. Stattdessen sollte man diesen Schutz aus seiner Sicht als "gesamtgesellschaftliche Aufgabe" begreifen. Selbst wenn alle Mitarbeitenden geimpft seien, gebe es etwa in Altenheimen weiter auch Besucher von außen sowie Angehörige, die Bewohner am Wochenende mit nach Hause nähmen.

Impfpflicht nur für bestimmte Gruppen: "erhebliche Bedenken"

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist gegen eine Impfpflicht nur für Pflegende - und fordert stattdessen eine allgemeine Impfpflicht. Eine auf bestimmte Berufsgruppen oder Einrichtungen bezogene Impfpflicht wäre überhaupt kein hinreichender Beitrag, um die Pandemie einzudämmen, sagt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner. "Wir haben zudem erhebliche Bedenken, dass sich eine Impfpflicht beispielsweise für Gesundheitsfachberufe rechtlich wasserdicht begründen ließe."

Sigl-Lehner verweist auf die "teils absurde Situation, dass geimpfte Pflegefachpersonen ihre ganze Kraft darauf verwenden, das Leben von Ungeimpften, auch von erklärten Impfgegnern zu retten". Zudem habe es auch in anderen Fällen wie bei den Pocken bereits eine allgemeine Impfpflicht gegeben - deshalb teile die VdPB verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine allgemeine Impfpflicht nicht. "Wenn die politisch Verantwortlichen jetzt unserer Forderung folgen und sich für eine allgemeine Impfpflicht entscheiden, ist das auch ein deutliches Signal der Solidarität mit den Gesundheitsfachberufen."

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