Ein von Augsburg kommender Go-Ahead-Zug fährt auf der Strecke.
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Auf der Riesbahn werden schon im April Go-Ahead Züge fahren, nicht erst im Juni, wie geplant. Am Zugunglück liegt das laut dem Unternehmen nicht.

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Go-Ahead fährt schon ab April mit eigenen Zügen auf Riesbahn

Dort, wo am Montagabend eine Frau bei einem Zugunglück schwerst verletzt worden ist, werden schon ab nächsten Monat Züge von Go-Ahead fahren. Einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Entscheidung gibt es laut Go-Ahead aber nicht.

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Schneller als geplant will das Bahnunternehmen Go-Ahead den Zugverkehr auf der Riesbahn zwischen Donauwörth und Aalen zumindest teilweise bedienen. Statt wie zunächst gedacht erst ab Juni will Go-Ahead nun ab dem 1. April mit eigenem Personal und Fuhrpark auf der Strecke unterwegs sein. Das hat das Unternehmen heute mitgeteilt.

Ursprünglich sollte Go-Ahead im Dezember die Strecke übernehmen

Eigentlich sollte Go-Ahead bereits seit dem Fahrplanwechsel zum 11. Dezember 22 mit modernen Zügen auf der Strecke unterwegs sein. Wegen Personalmangels hatte das Unternehmen mit der WEE, der Weser Ems Eisenbahn, einen Vertrag geschlossen. So bediente die WEE die Strecke, allerdings mit teils jahrzehntealten Zügen. Diesen Vertrag habe man schon am 3. März zum Monatsendet gekündigt, teilt Go-Ahead schriftlich mit. Die DB Regio, die neben der WEE auf der Strecke unterwegs war, wird sie zunächst weiterhin befahren. Spätestens ab dem 11. Juni will Go-Ahead die Strecke dann komplett selbst bedienen. 

Schwerer Unfall bei Nördlingen löst Sicherheits-Diskussion aus

Am Abend des 13. März war auf der Strecke ein Unfall passiert: Eine Frau war vermutlich versehentlich auf der falschen Seite ausgestiegen und wurde beim Versuch, wieder einzusteigen, mit der Hand in der Tür eingeklemmt und vermutlich über mehrere Kilometer weit mitgeschleift. Die Ermittlungen hierzu laufen noch. In der Folge wurde in der Öffentlichkeit eine Diskussion um die Sicherheit in den teils mehrere Jahrzehnte alten Zügen geführt. Laut einem Sprecher von Go-Ahead besteht kein Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Vertragskündigung mit der WEE, diese sei bereits vorher erfolgt.

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