Eine Strafkammer des Traunsteiner Landgerichts wird noch einmal den Mord an einem Rentner verhandeln. Der 75-Jährige war an einer Überdosis an Medikamenten gestorben.
BGH: kein versuchter Mord, sondern versuchter Totschlag
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die angeklagte Enkelin teilweise aufgehoben und verwies den Fall für eine neue Verhandlung an eine andere Landgerichtskammer. Die Angeklagte sei des versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig und nicht des versuchten Mordes durch Unterlassen, heißt es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.
- Traunstein: Lebenslange Haft wegen Mordes
Tödliche Medikamentendosis im Essen
Die Mutter der Angeklagten hatte dem alten Mann die Medikamente unter sein Lieblingsgericht gemischt und ihn dadurch getötet. Das Landgericht Traunstein hatte sie deshalb im vergangenen Dezember zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Enkelin hatte dem Urteil zufolge mitbekommen, dass ihre Mutter dem Großvater Medikamente gegeben hatte, hatte aber keine Hilfe geholt. Deshalb verurteilte das Landgericht sie zu vier Jahren Haft. Aufgrund des geänderten Schuldspruchs müsse das Landgericht nun eine neue Strafe festlegen, erläuterte ein BGH-Sprecher.
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