Von Burghausen in Oberbayern führt eine Brücke nach Österreich in die Gemeinde Hochburg-Ach. Gut ein Jahr galt dort eine Einbahnregelung, die für jede Menge Ärger sorgte.
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Von Burghausen in Oberbayern führt eine Brücke nach Österreich in die Gemeinde Hochburg-Ach. Gut ein Jahr galt dort eine Einbahnregelung.

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Gericht kippt Einbahnregelung im Burghauser Brückenstreit

Gericht kippt Einbahnregelung im Burghauser Brückenstreit

Eine Brücke zwischen Bayern und Österreich, theoretisch in zwei Richtungen befahrbar, hierzulande aber Einbahnstraße: Dieses Kuriosum sorgte für Zwist zwischen Burghausen in Oberbayern und Ach in Oberösterreich. Nun hat ein Gericht entschieden.

Das Verwaltungsgericht München hat am Dienstag Mittag die Einbahnregelung auf der Alten Brücke zwischen Burghausen und dem österreichischen Hochburg-Ach als rechtswidrig eingestuft. Damit wurde der Klage eines österreichischen Pendlers stattgegeben. Nun muss die Stadt Burghausen umgehend die Einbahnstraßen-Beschilderung entfernen. Die Alte Brücke wird somit wieder beidseitig aus Österreich und Bayern befahrbar. Fortan kann man also nicht nur vom österreichischen Ach nach Deutschland herüberfahren, sondern auch wieder vom bayerischen Burghausen nach Österreich hinüber - eine Erleichterung für viele.

Weniger Verkehr am Stadtplatz durch Einbahnregelung

Am 1. Januar vergangenen Jahres hatte die Stadt Burghausen im Landkreis Altötting die Einbahn auf der Alten Brücke über die Salzach im Probebetrieb eingeführt. Bis heute konnten die Autos nur noch von Hochburg-Ach im oberösterreichischen Bezirk Braunau nach Burghausen hinüberfahren, aber nicht mehr auf demselben Weg zurück nach Österreich. Am Stadtplatz in Burghausen wurde es dadurch leiser, sicherer und die Verkehrsbelastung nahm ab, was auch das erklärte Ziel der Regelung war. Der Probebetrieb der Einbahnregelung wäre regulär am 31. März 2022 ausgelaufen, danach hätte der Burghauser Stadtrat final entschieden, ob diese bleibt.

Die Reaktionen auf die Einbahnregelung waren sehr unterschiedlich. Von Unmut über die Umwege über Mitleid für die lärmgeplagten Österreicher bis zur Erleichterung über die Lärmreduzierung am Stadtplatz war viel zu hören.

Kläger Hannes Preishuber bekam nun unter anderem auch deshalb recht, weil die Versuchsphase zu lang war. Außerdem braucht eine solche Einbahnregelung z. B. Gründe, wie eine Gefahrenlage, die auf der Brücke aber nicht bestehe. Der Kläger Hannes Preishuber war sich bis zum Schluss absolut sicher, dass er mit seiner Klage Erfolg haben werde.

Unterschiedliche Reaktionen auf das Urteil

Kläger Hannes Preishuber sagte, er sei "sehr froh und glücklich, dass es vorbei ist, natürlich auch, dass wir am Ende obsiegt haben. Wobei es für mich persönlich gar nicht so ein großer Gewinn ist, weil am Ende stellen wir nur den Zustand wieder her, den wir eigentlich haben sollten."

Preishuber hatte keinen Anwalt gefunden und hat sich deswegen vor Gericht selbst vertreten. Auf dem Heimweg nach Österreich wollte er gleich wieder über die Alte Brücke fahren.

Bürgermeister Florian Schneider zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Ihm fehlten klare Hinweise, wie denn eine endgültige Lösung ausschauen könnte: "Das muss man jetzt einfach abwarten. Ich glaube, am wichtigsten ist: Ruhe bewahren, nicht jetzt stur bleiben, sondern miteinander reden und nicht ein einfach weiter so, sondern über das Thema nachdenken."

Kommt jetzt eine Ampel-Lösung?

Die neu gegründete Bürgerinitiative "L501" hatte jedoch Proteste organisiert, weil die österreichischen Anwohner durch die Alternativroute ihrerseits mehr Verkehr und Lärm vor ihren Häusern hatten. Rund 100 Mitglieder hat die Initiative, drei davon waren zum Prozess gekommen und freuten sich sichtlich über das Urteil.

Sie schlagen als nächsten Schritt vor, gemeinsam eine Kompromisslösung zu finden. Das Salzachtal ist ja sehr schmal, das wurde auch vom Gericht immer wieder betont, dass die engste Stelle nicht in Burghausen, sondern drüben in Ach ist. Hier könnte zum Beispiel eine Ampellösung für Erleichterung sorgen, die dann bei zu viel Verkehr auf Rot umschaltet. Ob sich Burghausen und Ach nach dem Urteil auf eine solche gemeinsame Lösung einigen, ist aber noch unklar.

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