Das betroffene Neubaugebiet in Wenzenbach
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Insolvenzverwalter will Fernwärme in Wenzenbach wieder aufdrehen

Im Wenzenbacher Wärmestreit will der vorläufige Insolvenzverwalter des lokalen Versorgers die Fernwärme möglichst bald wieder aufdrehen. Seit zweieinhalb Wochen sind 70 Häuser kalt. Ein Haushalt war heute auch vor Gericht erfolgreich.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Im Wenzenbacher Wärmestreit will der vorläufige Insolvenzverwalter des lokalen Fernwärmeversorgers die Wärmelieferung möglichst bald wieder aufnehmen – aber es gibt Hürden. Wie Harald Schwartz dem BR mitteilt, sei es das erste Ziel "wieder Druck auf die Leitung zu bekommen". Allerdings ist das ihm zufolge nicht einfach.

Insolventer Versorger muss erst Lieferanten finden

Aus ökonomischer Sicht müsse etwa ein Lieferant gefunden werden, der bereit sei, die insolvente GmbH mit Gas zu beliefern. Darüber hinaus gebe es auch technische Schwierigkeiten, die noch geklärt werden müssten, schildert Schwartz. Ebenfalls geprüft werde, ob eine Zwischenlösung in Form eines mobilen Heizwerks möglich ist. Der Regensburger Energieversorger REWAG ist bereit, ein solches zur Verfügung zu stellen.

Info-Veranstaltung geplant

In den nächsten Tagen, sobald das weitere Vorgehen absehbar ist, will Schwartz die Kunden gemeinsam mit Wenzenbachs Bürgermeister Sebastian Koch (SPD) zu einer Info-Veranstaltung einladen. Sein Ziel sei es, dass möglichst schnell eine Lösung für die Gegenwart und Zukunft gefunden werde, sagt Schwartz. Die Vergangenheit solle dann erst später aufgearbeitet werden.

Gericht gibt betroffenem Haushalt recht

Das Amtsgericht in Regensburg stellte sich am Montag (11.03.) auf die Seite der Betroffenen. Ein erster Haushalt erstritt eine einstweilige Verfügung. Der Richter forderte den lokalen Energieversorger damit auf, die vor zweieinhalb Wochen abgestellte Wärmezufuhr wieder anzustellen. Der Geschäftsführer müsse dem nachkommen, wenn es wirtschaftlich und technisch möglich ist, so die Reaktion des vorläufigen Insolvenzverwalters Harald Schwartz.

Wärme als "Teil der Daseinsvorsorge"

Der Richter argumentierte: Wärme sei wichtig, gerade bei den aktuellen Temperaturen, und auch ein Teil der Daseinsversorge. Dem Antrag des Kunden sei damit stattzugeben. Eine Kündigung der Wärmelieferung sei zwar rechtlich möglich, aber in diesem Fall werde die Kündigung als nicht wirksam angesehen, so der Richter. Der Wärmelieferant kann die Entscheidung am Landgericht noch überprüfen lassen. Derzeit beschäftigen auch noch weitere Verfahren in der Sache die Gerichte.

Seit zweieinhalb Wochen ohne Wärme

Der Fernwärme-Anbieter hatte in einem Neubaugebiet in Wenzenbach vor mehr als zwei Wochen die Wärmeversorgung abgestellt. Seitdem sitzen rund 70 Haushalte der Neubausiedlung im Kalten. Der lokale Anbieter wirft den Kunden vor, Zahlungen in Millionenhöhe nicht nachgekommen zu sein und unberechtigt Wärme aus dem Netz entnommen zu haben. Mehrere Anwohner sprechen dagegen von unberechtigten Rechnungen, die sie nicht nachvollziehen können.

Der Fall um die abgeschaltete Fernwärmeversorgung in Wenzenbach hat nun die Justiz beschäftigt.
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Der Fall um die abgeschaltete Fernwärmeversorgung in Wenzenbach hat nun die Justiz beschäftigt.

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