Blick auf die Mauern der Justizvollzugsanstalt Burg nahe Magdeburg
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Geiselnahme in Burg: Halle-Attentäter wollte Gefängnis verlassen

Er verübte einen Terroranschlag auf die Synagoge in Halle und brachte zwei Menschen um. Der Halle-Attentäter wurde vor zwei Jahren zur Höchststrafe verurteilt. Montagabend nahm er im Gefängnis Geiseln. Er wollte offenbar seine Freilassung erzwingen.

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Am Montagabend hat sich im Gefängnis Burg in Sachsen-Anhalt eine Geiselnahme ereignet. Am Dienstagmorgen bestätigte das Landesjustizministerium in Magdeburg: Bei dem Geiselnehmer handelte es sich um den rechtsextremen Attentäter von Halle, Stephan B. Der 30-Jährige konnte nach weniger als einer Stunde außer Gefecht gesetzt werden. Am späteren Vormittag gab das Justizministerium weitere Details bekannt: Stephan B. sei bei dem Vorfall leicht verletzt worden. Und: Er habe mit der Geiselnahme seine Freilassung erzwingen wollen. Das sei aus den Äußerungen während der Tat zu schließen.

Täter verletzt, Geiseln in Betreuung

Stephan B. habe die Zeit des Einschlusses vor der Nacht am Montagabend gegen 21.00 Uhr genutzt und einen Bediensteten mit einem noch nicht näher benannten Gegenstand gezwungen, ihn auf das Außengelände zu bringen. Einen weiteren Mitarbeiter versuchte der dann zu zwingen, weitere Türen zu öffnen. Schließlich sei er von acht Justizvollzugsbediensteten überwältigt worden. Die Bediensteten seien körperlich unversehrt, werden aber betreut.

LKA ermittelt

Die Geiselnahme hatte für einen Großeinsatz der Polizei gesorgt. Die Beamten waren vor dem Gefängnis schwer bewaffnet in Stellung gegangen. Im Gefängnis laufen nun die Ermittlungen durch das Landeskriminalamt. Es würden Spuren gesichert auf dem Weg, den der Geiselnehmer mit den Bediensteten des Gefängnisses am Montagabend nahm, erklärte ein Sprecher des Landeskriminalamts am Dienstag in Magdeburg. Zudem muss ermittelt werden, ob der 30-Jährige eine Waffe einsetzte und wie er daran kam. Videomaterial werde ausgewertet.

Stephan B. gilt als schwieriger Häftling

Der Halle-Attentäter war am 21. Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er sitzt seine Strafe im Gefängnis in Burg ab. Es ist das größte und modernste Hochsicherheitsgefängnis Sachsen-Anhalts.

Stephan B. gilt als unkooperativer und schwieriger Häftling. Am Pfingstwochenende 2020 hatte er als Angeklagter im Halle-Prozess versucht, aus der JVA Halle zu fliehen. Während eines Hofgangs war er über einen 3,40 Meter hohen Zaun geklettert und hatte fünf Minuten ohne Aufsicht nach Auswegen aus dem Gefängnis gesucht, bevor ihn Justizbedienstete wieder schnappten.

Danach wurde Stephan B. in die JVA Burg verlegt, wo er schärfer überwacht werden sollte. Das Gefängnis an der Autobahn 2 hat laut Ministerium 637 Haftplätze im geschlossenen Vollzug plus 18 Haftplätze für die Sicherungsverwahrung.

Linke und Grüne fordern Aufarbeitung der Geiselnahme

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, zeigte sich "extrem beunruhigt" über den erneuten "schwerwiegenden Sicherheitsvorfall" durch B. Er gehe davon aus, dass der Rechtsausschuss des Parlaments zügig zu einer Sondersitzung zusammenkommen wird.

Auch Linken-Fraktionschefin Eva von Angern forderte eine Sitzung des Rechtsausschusses und "vollumfängliche" Auskunft von Justizministerin Franziska Weidinger (CDU). Die Ministerin müsse "jetzt alles dafür unternehmen, dass der aktuelle Vorfall aufgearbeitet und Schwachstellen behoben werden".

Attentäter hatte in Halle zwei Menschen getötet

Der rechtsextreme Attentäter hatte am 9. Oktober 2019 versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür. Als es ihm nicht gelang, aufs Gelände zu kommen, ermordete er vor der Synagoge eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss einen 20-Jährigen. Auf der Flucht verletzte er weitere Menschen.

Mit Informationen von dpa

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