Die Stadt Augsburg muss ihr Feuerwerksverbot auf privaten Flächen zurücknehmen.
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Die Stadt Augsburg muss ihr Feuerwerksverbot auf privaten Flächen zurücknehmen.

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Feuerwerksverbot auf privaten Flächen in Augsburg gekippt

Jetzt ist es endgültig: Die Stadt Augsburg muss ihr Feuerwerksverbot auf privaten Flächen zurücknehmen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Die Stadt hatte argumentiert, das Feuerwerk würde unter anderem Krankenhäuser überlasten.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Jetzt steht es endgültig fest: Die Stadt Augsburg muss ihr Feuerwerksverbot auf privaten Flächen zurücknehmen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Dienstagabend entschieden. Den Argumenten der Stadt, das Feuerwerk würde die Corona-Infektionszahlen erhöhen und Krankenhäuser überlasten, folgte das Gericht nicht.

Verwaltungsgerichtshof: Feuerwerksverbot unverhältnismäßig

Wirklich nachvollziehen kann die Stadt das Urteil offenbar nur in Teilen. Der Verwaltungsgerichtshof hält ein Feuerwerksverbot wegen des Infektionsschutzes für unverhältnismäßig. Dazu teilte die Stadt nur mit, sie nehme die Entscheidung zur Kenntnis. Anders die Reaktion bei der Frage, ob Krankenhäuser durch Verletzungen überlastet werden könnten. Da reagierte die Stadt mit der Bemerkung, sie teile die rechtliche Einschätzung des Gerichts. Das hatte geurteilt, dass die Rechtsgrundlage, auf die sich die Stadt beziehe, falsch sei.

Das Feuerwerk-Verkaufsverbot sowie die Ausgangsbeschränkungen ab 21 Uhr seien von der Entscheidung nicht betroffen und gelten weiterhin, so die Stadt.

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Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verwaltungsgerichts-Urteil

Mit der Allgemeinverfügung vom 15. Dezember hatte die Stadt unter anderem das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 auf allen privaten Flächen im Stadtgebiet untersagt. Mit einem Eilantrag hatte sich der Augsburger Anwalt Alexander Meyer erfolgreich gegen das Verbot gewandt. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte die Stadt dann Beschwerde beim Bayerische Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Dieser hat das erstinstanzliche Urteil nun bestätigt.

Das Verwaltungsgericht habe zurecht darauf hingewiesen, dass aufgrund der geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen keine darüberhinausgehenden Kontakte und Ansammlungen zu befürchten seien, die durch das streitgegenständliche Feuerwerksverbot unterbunden würden, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs.

Augsburger Anwalt hatte geklagt

Das Urteil zeige, dass die Immunabwehr unseres Rechtssystems intakt sei, so der Augsburger Anwalt. Allerdings funktioniere diese Immunabwehr nur, wenn es Bürger gebe, die bereit seien, Verbote auf den gerichtlichen Prüfstand zu stellen. Die Befürchtung, dass durch das nun aufgehobene Verbot eine zusätzliche Belastung für Rettungsdienst und Notaufnahme drohen würde, sei nicht gerechtfertigt.

Die weiterhin gültigen Regelungen wie das Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum, das Verkaufsverbot für Feuerwerk und die Versammlungs- und Ausgangsbeschränkungen reduzierten die Möglichkeit für Feuerwerk bereits so weit, dass ein zusätzliches Verbot für Privatgrund keine relevante Auswirkung erwarten lasse, so Meyer: "Erschreckend finde ich, dass trotz zweitinstanzlich festgestellter Rechtswidrigkeit nun in anderen Kommunen, beispielsweise in Mittelfranken, exakt solche Verbote trotzdem neu erlassen werden." Das zeuge von einer bewussten Missachtung der Rechtsordnung durch die Verantwortlichen, betonte Meyer.

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