Weil er im Aufwachraum nach einer Operation eine medizinische Fachangestellte und einen Arzt verletzt haben soll, stand heute ein 26-Jähriger vor dem Augsburger Amtsgericht. Körperverletzung lautete der Vorwurf, der Mann wurde aber freigesprochen. Zur Begründung hieß es: eine Schuldunfähigkeit zur Tatzeit könne nicht ausgeschlossen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Patient schlägt Personal ins Gesicht und beißt zu
Laut Anklage ist im August 2018 Folgendes vorgefallen: Nach einem operativen Eingriff unter Narkose in einer Augsburger Klinik hat der Angeklagte versucht, noch im Aufwachraum aufzustehen. Sowohl eine medizinische Fachangestellte als auch ein Arzt wollten den Mann daran hindern. Der Angeklagte hat deswegen beiden mit der Faust ins Gesicht geschlagen und den Arzt außerdem in den Unterarm gebissen, was zu einer blutenden Wunde geführt hat.
Angeklagter akzeptiert Geldstrafe nicht
Gegen den Angeklagten war ein Strafbefehl erlassen worden, der eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro vorsieht. Dagegen hat der Mann Einspruch eingelegt.
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