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Söder plant neues Familiengeld

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Familiengeld soll Betreuungs- und Landeserziehungsgeld ersetzen

Bayerns Ministerpräsident Söder verabschiedet sich von einem früheren CSU-Lieblingsthema und reformiert die Familienförderung im Freistaat. Von Nikolaus Neumaier und Petr Jerabek

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Statt des als "Herdprämie" verspotteten Betreuungsgeldes und des Landeserziehungsgeldes sollen Eltern von ein- bis zweijährigen Kindern künftig ein Familiengeld bekommen – egal, wie ihre Kinder betreut werden. 

Das kündigte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder vor seiner mit Spannung erwarteten ersten Regierungserklärung in einer CSU-Fraktionssitzung im Landtag an. Wie der BR aus Teilnehmerkreisen erfuhr sollen das bisherige Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld abgeschafft und stattdessen ein neues Landeselterngeld eingeführt werden. Söder selbst sagte öffentlich, er wolle sich stärker um Interessen der einheimischen Bevölkerung kümmern.

"Wir nehmen das Thema Generationen sehr ernst. Wir wollen ein ganz deutliches Signal für einen Generationenpakt.“ Markus Söder

Betreuungsgeld war CSU-Wahlkampfschlager

Für das umstrittene Betreuungsgeld hatte die CSU auf Bundesebene jahrelang gekämpft - 2012 wurde es mit den Stimmen der damaligen schwarz-gelben Koalition im Bundestag beschlossen, 2013 trat es in Kraft. Im Sommer 2015 urteilte jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass das bundesweite Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt. Daraufhin wurde es in Bayern als Landesleistung eingeführt.

Lob für das Betreuungsgeld

Anspruch auf das bayerische Betreuungsgeld hat, wer seine Hauptwohnung in Bayern hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und für dieses Kind keinen Platz in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung in Anspruch nimmt. Das Betreuungsgeld beträgt 150 Euro monatlich für jedes Kind. Die Eltern können es vom 15. bis zum Ende des 36. Lebensmonats ihres Kindes beziehen.

Noch im vergangenen Sommer lobte die damalige bayerische Familienministerin Emilia Müller (CSU) das bayerische Betreuungsgeld als einen Erfolg und "eine Bestätigung unserer Familienpolitik". Mehr als 150.000 Anträge seien im ersten Jahr bewilligt worden. "Wir unterstützen alle Eltern, egal, wofür sie sich entscheiden: sie können entweder die öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen oder das Betreuungsgeld. Bayerische Mütter und Väter wissen diese Wahlfreiheit zu schätzen."

Das Landeserziehungsgeld gibt es bislang parallel, aber nur dann, wenn die Eltern nicht oder nicht voll erwerbstätig sind und wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.