Rathaus in Durach im Allgäu
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#Faktenfuchs: Was verdienen Bürgermeister in Bayern?

2020 stehen in Bayern Kommunalwahlen an. Viele Bürgermeister wollen nicht mehr antreten. Denn der Job bedeutet viel Arbeit, Häme, Anfeindungen – und oft nur wenig Geld. Doch stimmt das?

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Über dieses Thema berichtet: Bayern am .

Im März 2020 finden in Bayern die nächsten Kommunalwahlen statt. Viele amtierende Bürgermeister wollen dann nicht mehr antreten. Denn die Belastung ist hoch - vor allem für die 891 Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in Bayern, die laut dem Landesamt für Statistik ihr Amt nur ehrenamtlich ausüben. Sie gehen hauptberuflich auch noch einem anderen Job nach, müssen aber rund um die Uhr für Fragen der Gemeindemitglieder zur Verfügung stehen.

"Ehrenamtlich" - das heißt normalerweise "unentgeltlich". Allerdings erhalten auch ehrenamtliche Bürgermeister eine "Entschädigung". Diese bewegt sich in der Regel zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Anlass für einige BR24-Nutzer, zu fragen: Ist ein Ehrenamt mit 5.000 Euro Bezahlung eigentlich noch ein Ehrenamt? Warum arbeiten Bürgermeister in Bayern überhaupt so oft ehrenamtlich? Wie viel Geld verdienen Bürgermeister normalerweise? Und: Muss auch die Ehrenamts-Entschädigung versteuert werden?

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Kommentare von BR-Nutzern zu einem Bericht über ehrenamtlich Bürgermeister in Bayern

Was ist eigentlich ein Ehrenamt?

Der Begriff wird umgangssprachlich sehr breit verwendet und ist rechtlich nicht genau definiert. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, in Bayern zuständig für den Bereich Ehrenamt, bietet auf Anfrage die folgende Definition an: "Ehrenamtlich ist eine Betätigung, die von Menschen freiwillig und unentgeltlich ausgeübt wird, keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt und dem Gemeinwohl dient. Hierbei sind insbesondere eine gewisse Verfestigung der Tätigkeit und ein Bezug zum öffentlichen Raum notwendig." Eine ehrenamtliche Tätigkeit werde grundsätzlich nicht vergütet. Allerdings könnten Auslagen, die Ehrenamtlichen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen, erstattet werden.

Wer entscheidet, ob ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin ehrenamtlich arbeitet?

891 der 2.056 Bürgermeister in Bayern - und damit etwas mehr als 43 Prozent - sind keine Berufspolitiker, sondern arbeiten ehrenamtlich. Dass das so ist, hat historische Gründe, erklärt Wilfried Schober, Pressesprecher des Bayerischen Gemeindetags: "Die Ehrenamtlichkeit ist das Grundmodell, das der Gesetzgeber vor über 100 Jahren eingeführt hat. Eine Person, die aus dem Ort stammt und sich dort auskennt, sollte die Geschicke des Ortes bündeln und für eine funktionierende Verwaltung sorgen.“

Mit der Zeit habe sich aber gezeigt, dass das nicht immer funktioniert, sagt Schober. Denn je größer eine Kommune sei, desto vielfältiger und anspruchsvoller seien auch die Aufgaben, die zu bewältigen sind. Also entschied man sich dafür, dass Bürgermeister größerer Kommunen ihren Job hauptberuflich ausüben sollten. Heute regelt die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den Status eines Bürgermeisters:

1. In Gemeinden von über 10.000 Einwohnern sind Bürgermeister immer hauptamtlich beschäftigt – nämlich als "Beamter oder Beamtin auf Zeit".

2. In Gemeinden mit einer Größe zwischen 5.000 und 10.000 Einwohnern sind Bürgermeister in der Regel hauptamtlich beschäftigt – wenn der Gemeinderat nichts Gegenteiliges festlegt.

3. In Gemeinden von unter 5.000 Einwohnern sind Bürgermeister in der Regel ehrenamtlich tätig – wenn der Gemeinderat nicht das Gegenteil bestimmt.

Für das "Gehalt" eines Bürgermeisters kommt die Kommune auf. Bei der Entscheidung, ob ein Bürgermeister haupt- oder ehrenamtlich beschäftigt wird, seien deshalb vor allem finanzielle Überlegungen ausschlaggebend, sagt Wilfried Schober, Pressesprecher des Bayerischen Gemeindetags. Denn gerade kleinere Kommunen könnten sich einen hauptamtlichen Bürgermeister oft nicht leisten.

Wie viel Geld erhält ein Bürgermeister?

Ein hauptamtlicher Bürgermeister wird mit seiner Wahl "Beamter oder Beamtin auf Zeit" und erhält einen Beamtensold. In welche Besoldungsgruppe er fällt, richtet sich nach Größe und Art der Kommune und ist in Anlage 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen geregelt.

Die Tabelle beginnt bei Besoldungsgruppe A13 oder 4.250,62 Euro brutto. So viel erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister in Kommunen mit weniger als 2.000 Einwohnern. Der hauptamtliche Oberbürgermeister einer kreisfreien Gemeinde erhält hingegen mindestens 8.539,91 Euro im Monat – bei einer Einwohnerzahl von bis zu 30.000 Einwohnern. Am oberen Ende der Tabelle steht der Münchner Oberbürgermeister mit der Besoldungsgruppe B11. Er erhält 13.744,03 Euro monatlich. Zusätzlich erhalten hauptamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen für "durch das Amt bedingte Mehraufwendungen in der Lebensführung" noch eine Dienstaufwandsentschädigung, die sich ebenfalls nach der Größe der Kommune richtet.

Ein ehrenamtlicher Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung

Ist ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin ehrenamtlich tätig, erhält er keinen Sold, sondern eine Entschädigung. Diese kann er oder sie innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens selbst aushandeln. Die Höhe richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl und dem tatsächlichen Aufwand: Welche Aufgaben übernimmt der Bürgermeister? An wie vielen Sitzungen muss er teilnehmen? In welchen Ortsteilen? Darauf, dass ein ehrenamtlicher Bürgermeister nicht zu viel Geld erhält, achtet auch das zuständige Landratsamt, erklärt Wilfried Schober, Pressesprecher des Bayerischen Gemeindetags. Für die kreisangehörigen Gemeinden ist es die zuständige Aufsichtsbehörde. Das Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen gibt einen klaren Rahmen für die Entschädigung vor, die ein ehrenamtlicher Bürgermeister erhalten darf: Je nach Kommunengröße darf sie zwischen 1.170 Euro und 5.614 Euro monatlich betragen.

Muss die Entschädigung versteuert werden?

Ja, zumindest teilweise. Das Bayerische Finanzministeriums teilt auf Anfrage mit: "Die Entschädigung gehört zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegt dem Lohnsteuerabzug durch die Gemeinde." Sie wird also genauso wie ein normales Gehalt behandelt - mit einem Unterschied. Der Fiskus geht davon aus, dass ein Teil des Geldes für Aufwendungen ausgegeben wird, die der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin andernfalls auch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von seinem zu versteuernden Einkommen absetzen könnte. Das Finanzministerium setzt einen pauschalen Freibetrag fest, den ein ehrenamtlicher Bürgermeister oder eine ehrenamtliche Bürgermeisterin nicht versteuern muss.

In Bayern wurde die entsprechende Bestimmung - der sogenannte "Ratsherrenerlass" - 2013 das letzte Mal angepasst. Seither gilt: Der monatliche Freibetrag beträgt ein Drittel der Aufwandsentschädigung – jedoch mindestens 200 Euro und höchstens 749,72 Euro. Letzteres ist der Betrag, den auch ein hauptamtlicher Bürgermeister in einer kreisangehörigen Gemeinde neben seinem Sold als monatliche Dienstaufwandentschädigung erhält. Der Betrag wird regelmäßig angepasst.

Ein Rechenbeispiel: Eine bayerische Gemeinde hat 2.000 Einwohner. Die Entschädigung für den ehrenamtlichen ersten Bürgermeister beträgt 3.000 Euro im Monat. Ein Drittel hiervon wären 1.000 Euro, der Steuerfreibetrag wurde jedoch auf 749,72 Euro gedeckelt. Diesen Betrag erhält der Bürgermeister also steuerfrei, die restlichen 2.250,28 Euro müssen versteuert werden.

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Die Grafik zeigt, wie ehrenamtliche Bürgermeister ihre Entschädigung versteuern müssen.

Fazit: Ob ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin in Bayern ehrenamtlich tätig ist, richtet sich nach der Größe der Kommune. Ab 10.000 Einwohnern sind die Bürgermeister immer hauptamtlich tätig, darunter kann die Gemeinde selbst entscheiden, wie ein Bürgermeister beschäftigt wird. Die Entscheidung hat meist finanzielle Gründe – denn ehrenamtlich beschäftige Bürgermeister sind für die Gemeinden sehr viel günstiger. Auch ein ehrenamtlicher Bürgermeister erhält allerdings Geld - eine sogenannte "Entschädigung". Den Satz kann er mit der Kommune selbst verhandeln. Allerdings ist der Rahmen klar festgelegt, der Betrag darf 5.614 Euro nicht übersteigen. Die Entschädigung muss der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin – abzüglich eines Freibetrags von höchstens 749,72 Euro – als normales Einkommen versteuern.