08.10.2023, Bayern, Nürnberg: Ein Wähler gibt in der Theodor Billroth Schule seine Stimme ab. In Bayern findet am Sonntag die Wahl zum 19. Bayerischen Landtag statt.
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Rund um die Landtagswahl in Bayern tauchen manchmal Falschbehauptungen auf, die der BR24 #Faktenfuchs überprüft.

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#Faktenfuchs: Behauptungen zur Landtagswahl in Bayern im Check

Rund um die Landtagswahl in Bayern tauchen immer wieder Behauptungen auf: In diesem Artikel überprüft der BR24 #Faktenfuchs alle Gerüchte rund um Briefwahl, Wahlurnen und Stimmabgabe fortlaufend.

Über dieses Thema berichtet: BR-Wahlarena am .

Die wichtigsten Faktenchecks zur Landtagswahl in Kürze:

  • Manipulation durch Wahlhelfer in großem Stil ist aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen und des erheblichen Aufwandes unwahrscheinlich.
  • Wahlurnen müssen nicht mit Schlössern gesichert oder verplombt sein.
  • Die Briefwahl ist mit einigen Maßnahmen vor Betrugsversuchen geschützt, bei Bundes- oder Landtagswahlen gibt es bisher keine Hinweise auf solche kriminellen Versuche.
  • Die Zahlen des X-Accounts "PrognosUmfragen" zur Landtagswahl sollten laut Experten nicht verbreitet werden, da unklar ist, wie seriös sie sind.

Nein, es gab keinen konzertierten Aufruf "linker Youtuber" zum Wahlbetrug (13.10., 17.30 Uhr)

In einem Youtube-Video, das einen Tag nach der Wahl erschien, wurden irreführende Behauptungen rund um die Landtagswahlen in Bayern und Hessen aufgestellt. Anders als behauptet, gibt es keine Belege für einen konzertierten Aufruf mehrerer Personen, Wahlzettel zu vernichten. Der als Beleg gezeigte Videoschnipsel ist aus dem Kontext gerissen.

In dem Youtube-Video vom 8. Oktober mit mittlerweile mehr als 180.000 Aufrufen (Stand: 12.10.2023) zeigt der Kanalbetreiber ein anderes Video von der Livestreaming-Plattform Twitch.

Behauptung verbreitet sich über Youtube auf andere Plattformen

In diesem Twitch-Video sieht man einen deutschen Content Creator, der auf dieser Webseite Videos erstellt. Er sagt zum Beispiel: "Wenn ihr Wahlhelfer seid oder wenn ihr Stimmen auszählt oder anderweitig beteiligt seid, und ihr seht, dass AfD gewählt [unverständlich], verbrennt das einfach (...) Schmeißt die einfach weg. Scheiß auf Demokratie, Nazis müssen verhindert werden, mit allen Wegen und Möglichkeiten."

Der YouTuber wiederum kommentiert diese Aussagen damit, dass "die linke Gemeinschaft jetzt sogar offiziell zum Wahlbetrug aufgerufen" habe. Diese Behauptung steht auch im Titel seines Videos - und sie wurde von weiteren Usern aufgegriffen und verbreitet.

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Für die Behauptung, dass es eine konzertierte Anstiftung zum Wahlbetrug vor den Landtagswahlen gegeben habe, gibt es keine Belege.

Obwohl von mehreren Personen gesprochen wird, die angeblich zum Wahlbetrug aufgerufen hätten, beschäftigt sich der YouTuber nur mit dem einen Twitch-Video. Der #Faktenfuchs fragte ihn ob er Beispiele für weitere mögliche Aufrufe von anderen Personen habe. Die Anfrage blieb unbeantwortet.

Angegriffener User: Aussagen waren Satire

Ob die Aussage des Twitch-Users ernst gemeint war, entzieht sich einem Faktencheck. Er selbst bezeichnet die Aussagen als Satire im Rahmen der Kunstfreiheit und schreibt dem #Faktenfuchs auf Anfrage: "Ich bin satirisch politischer Kommentator und füttere Verschwörungsideologen gerne persifliert mit meinen humoristischen Inhalten."

Der Twitch-User schreibt dem #Faktenfuchs zu seinem Video: "Durch den Gesamtkontext, den ich nicht nur in der insgesamt 4 Stunden langen Übertragung, sondern auch mit meinen immer wieder humoristischen und persiflierten politischen Kommentierung gebe, berufe ich mich selbstverständlich auf die Kunstfreiheit."

Videoschnipsel wurde ohne einordnenden Kontext gezeigt

Der #Faktenfuchs erhielt das Video in der Komplettfassung. Dadurch wird deutlich, dass der YouTuber in seinem Video über den Twitch-User Kontext außen vor lässt, um seine eigene Behauptung zu stützen.

Diese Taktik des “Rosinenpickens” taucht bei der Verbreitung von Verschwörungserzählungen immer wieder auf. Es werden nur die Informationen präsentiert, die die eigene Beweisführung stützen, andere ausgeblendet. Betrachtet man das gesamte Video des Twitch-Users inklusive der entsprechenden Passage, so sieht man, dass dieser

  • in seinem Twitch-Video wiederum auf ein anderes Youtube-Video reagiert, in dem irreführende und bereits widerlegte Spekulationen zu möglichem Wahlbetrug verbreitet werden
  • sich im Video immer wieder - wie für solche Reaktions-Videos üblich - ironisch und humoristisch äußert
  • im Verlauf des Videos verschiedene Rollen annimmt, zum Beispiel die der Youtuber, die von Wahlbetrug sprechen

Es gibt keine Hinweise auf Wahlbetrug

Diese ironische oder satirische Haltung des Users wird häufig sichtbar. Zum Beispiel sagt er: “Ich bin Skeptiker, ich bin skeptischer, kritischer Denker, sogar meine Skeptik (sic) begutachte ich kritisch.” Damit nutzt er in übertriebener Weise Sprachfiguren, die auch in der sogenannten Querdenker- und Verschwörungstheoretiker-Szene verwendet werden.

Für Wahlbetrug bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen gibt es Stand jetzt keinerlei Belege oder Hinweise.

Auch Kreuze mit Blei- und Buntstiften sind gültig (8.10., 19:30 Uhr)

Immer wieder äußern User im Netz Befürchtungen zu Blei- und Buntstiften: Die Kreuze auf den Wahlzetteln, die mit solchen Stiften gemacht wurden, könnten ungültig sein oder hinterher ausradiert werden. Manche posten dazu Bilder von Wahlkabinen, in denen Blei- oder Buntstifte ausliegen.

Zunächst: Es ist nicht verboten, mit einem Blei- oder Buntstift abzustimmen, die Wahl wird damit auch nicht ungültig. Zwar sollen in den Wahlkabinen “dunkle, nicht radierfähige (dokumentenechte) Stifte (möglichst Kugelschreiber, keine Filz-, Farb- oder Bleistifte) gleicher Farbe bereitliegen”, wie das Bayerische Innenministerium dem #Faktenfuchs per Mail mitteilte.

Die Wählerinnen und Wähler seien jedoch nicht gehindert, die Stimmzettel mit eigenen Stiften zu kennzeichnen. Die Stimme ist also - unabhängig vom Stift - gültig, solange sie eindeutig ist.

Und: Während die Stimmabgabe selbst geheim ist, müsste eine Manipulation am bereits gesetzten Wahlkreuz unter den Augen der Wahlhelfer geschehen und unter den Augen anwesender Bürgerinnen und Bürger. Denn die Wahl ist öffentlich. Beschwerden sind - wie hier beschrieben - möglich. Es ist daher unwahrscheinlich, dass eine solche Manipulation - noch dazu in so großem Maßstab, dass sie das Ergebnis verändern könnte - niemandem auffallen würde.

Wahlhelfer können nicht einfach Stimmen verschwinden lassen (8.10., 17.30 Uhr)

Häufig greifen die Behauptungen, die Zweifel säen sollen, Wahlhelfer an. "In dem Zusammenhang gibt es immer wieder Posts im Netz, die Falschbehauptungen enthalten und von irgendwelchen Trollen abgesetzt wurden, in denen es heißt: 'Wir haben uns angemeldet, als Wahlhelfende, um Stimmen zu verändern', also zum Beispiel AfD-Stimmen zu Grünen-Stimmen zu machen", sagt die freie Analystin und Expertin für Desinformation und Rechtsextremismus Karolin Schwarz.

Doch die Regeln für den Wahlvorgang machen eine derartige Manipulation extrem unwahrscheinlich. Wahlen in Deutschland sind öffentlich: Bis zum vorläufigen Ergebnis kann sich jede und jeder im Wahlraum aufhalten und das Geschehen inklusive der Auszählung beobachten. Es gilt außerdem das Prinzip der gegenseitigen Kontrolle: Alle Zählungen bei der Ermittlung des Wahlergebnisses liefen nach dem Vier-Augen-Prinzip, sagt der bayerische Landeswahlleiter Thomas Gößl.

Während der Wahlhandlung - also während des gesamten Stimmabgabeverfahrens unter Leitung und Aufsicht der Wahlorgane am Wahltag - müssen laut Bundeswahlleitung immer der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter sowie mindestens ein Beisitzer anwesend sein. "Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sollen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Es gilt daher nicht nur ein 4-Augen-Prinzip", schreibt dazu das Büro der Bundeswahlleiterin dem #Faktenfuchs in einer Antwort-Mail.

Das gilt auch für die Landtagswahl. Auf Wahlkreis- und Landesebene gibt es weitere Wahlausschüsse, diese prüfen am Ende das Ergebnis. Sie achten zum Beispiel auf statistische oder historische Abweichungen.

Wahlurnen müssen nicht verschlossen oder verplombt sein (8.10., 17.30 Uhr)

Am Wahltag wurde in einem Kanal des Messenger-Dienstes Telegram ein Foto online gestellt, das angeblich eine Wahlurne in einem Wahllokal in Hof zeigen soll. Die Urne ist aus Pappe, hat einen mit Klebeband fixierten Deckel und ist mit einem braunen DIN A4-Kuvert abgedeckt. Über das Bild ist der Schriftzug montiert: "Wahlurne oder Mülleimer?". Dazu wurde geschrieben: "Dieses wackelige Ding steht in Hof und schluckt eure Stimmen. Wähler, die sich beschweren, werden ignoriert."

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Wahlurnen müssen nicht verschlossen oder verplombt sein.

Einen Grund zur Beschwerde gibt es hier allerdings nicht. Wahlurnen müssen laut bayerischer Landeswahlordnung "mit einem Deckel versehen sein". Es gibt allerdings - anders als immer wieder behauptet wird - keine Vorgabe, dass zusätzlich ein Siegel oder eine Verplombung an der Wahlurne anzubringen ist, wie der #Faktenfuchs auch zur Europawahl 2019 berichtete. Schon damals äußerte derselbe Kanal den Verdacht, die Urne sei nicht in Ordnung.

Auch hier gilt: Die Öffentlichkeit der Wahl und die gegenseitige Kontrolle während des gesamten Wahlvorgangs bietet Schutz. Die Wahl ist nicht ungültig, wenn eine Urne nicht versiegelt ist.

Aiwanger-Zitat ist frei erfunden (8.10., 17:30 Uhr)

In den sozialen Medien kursiert schon seit längerem ein Bild mit Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und einem Zitat, das er angeblich in einem Interview mit der "Bild" getätigt haben soll. Das Zitat lautet: "Jede Stimme für die Grünen ist wie ein brutaler Tritt in meine Fresse." Auch am Wahltag verbreiteten einige Accounts das Foto mit dem Zitat.

Dieses Zitat ist frei erfunden, wie "Correctiv" recherchierte. Das Foto von Aiwanger nutzte die "Bild" tatsächlich für ein Interview, das am 13. August erschien, aber mit einem gänzlich anderen Zitat, nämlich: "Wer AfD wählt, kann auch direkt Grün wählen".

Das Zitat mit dem Tritt in die Fresse tätigte Aiwanger im Interview nicht. Der Bundespressesprecher der Freien Wähler schrieb "Correctiv": "Die Aussage ist von Herrn Aiwanger nie getätigt worden."

Nein, es gibt keine Pläne, das Bargeld abzuschaffen (8.10., 17.00 Uhr)

Im Vorfeld der Wahl kam seitens eines AfD-Kandidaten die Forderung, Bargeld in der Bayerischen Verfassung zu verankern. Bei der Forderung schwingt die Behauptung mit: Das Bargeld stehe vor der Abschaffung. Diese Angst schürten Mitglieder der Partei häufiger.

Tatsächlich gibt es für ein anstehendes Bargeldverbot keine Belege. Es ist korrekt, dass etwa der Erwerb von Immobilien mit Bargeld verboten wurde, mit dem Ziel Geldwäsche einzudämmen. Eine gänzliche Abschaffung wäre aber gar nicht so einfach möglich. Denn das Recht auf Bargeld als Zahlungsmittel ist in der Europäischen Union auf Verfassungsebene verankert. Damit Bargeld abgeschafft werden könnte, müssten alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen.

Die Erzählung vom Bargeldverbot verbreiten vor allem Akteure aus dem rechtspopulistischen Spektrum sowie Querdenken-Anhänger. Sie knüpfen dabei Experten zufolge häufig an Verschwörungsmythen an, die einen antisemitischen Kern haben.

Die Briefwahl ist nicht unsicher (8.10., 17.00 Uhr)

Auch rund um die Briefwahl kursieren viele Falschbehauptungen. So viele, dass vor der Bundestagswahl 2021 der damalige Bundeswahlleiter Georg Thiel in einer Pressekonferenz klarstellte: "Die Briefwahl gibt es seit 1957 und es hat seit all den Jahren keinen Hinweis auf großflächige Manipulationen gegeben, die auch im Entferntesten in den Bereich hineingekommen wären, wo die Wahl nicht sicher und valide abgelaufen wäre."

Häufig wird behauptet, man könne durch die Briefwahl doppelt wählen. Das verneint der bayerische Landeswahlleiter Thomas Gößl gegenüber dem #Faktenfuchs: "Der Wahlschein sorgt dafür, dass Sie im Wählerverzeichnis einen Sperrvermerk kriegen, sodass Sie nicht Briefwahl und Urnenwahl machen können." Sollte man trotz Briefwahl-Antrag doch noch zur Urnenwahl gehen wollen, müsse man den Wahlschein mitbringen.

Die Stimmzettelumschläge der Briefwähler werden zuerst ungeöffnet gezählt. "Die Briefwahlvorstände prüfen dann, ob der Wahlschein im äußeren Umschlag drin ist. Und auch die Briefwahlvorstände beachten das Prinzip der Öffentlichkeit. Das heißt, jeder kann zum Briefwahlvorstand gehen und da der Auszählung beiwohnen und sich das anschauen", sagt Landeswahlleiter Gößl.

Eine weit verbreitete These in den sozialen Netzwerken ist, dass größere Mengen von Briefwahl-Stimmzetteln in Urnen angeschleppt würden. "Das funktioniert nicht, die Stimmzettel brauchen ja einen Wahlschein. Und das heißt, sie müssen im Wählerverzeichnis sein und den Wahlschein-Vermerk haben", sagt Gößl. Das Wählerverzeichnis sorge dafür, dass "wir sicher nicht mehr Stimmen haben, als wir Wahlberechtigte haben".

Wer die Wahl stört, darf des Raumes verwiesen werden (8.10., 17.00 Uhr)

Die Wahl und die Auszählungen sind öffentlich zugänglich. Dazu kursieren Falschbehauptungen – verbreitet auch von der im Landtag vertretenen AfD. In einem Aufruf der Partei zur Wahlbeobachtung steht: "Selbst wenn der Wahlvorstand Sie als Hindernis für den Auszählvorgang betrachten sollte, kann er Sie nicht ohne Weiteres des Raumes verweisen, da die Wahlhelfer selbst nicht das Recht besitzen, Sie wegzuschicken – dies darf nur die Polizei!" Das ist falsch.

Der Wahlvorstand besteht bei Landtagswahlen aus Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Stellvertretern und aus Beisitzern, die auch für das Auszählen zuständig sind. Umgangssprachlich sind all das Wahlhelfer. Es gibt Regeln für den Fall, dass der Wahlvorstand die Abläufe behindert oder gestört sieht.

"Der Wahlvorstand hat das Ordnungs- und Hausrecht im Wahlraum", schreibt ein Sprecher der bayerischen Landeswahlleitung am Landesamt für Statistik dem #Faktenfuchs in einer Mail-Antwort. Der Vorstand könne also bei Störungen im Bedarfsfall Beobachter des Raumes verweisen. "Dem ist Folge zu leisten. Wenn das nicht erfolgt, kann zur physischen Umsetzung bei Erfordernis die Polizei hinzugezogen werden", schreibt der Sprecher.

In der Wahlanweisung für die anstehende Landtagswahl steht zum Beispiel, dass Personen stören, wenn sie den Wahlhelfern zu nahe kommen, das Geschehen übermäßig kommentieren oder private Film- und Fotoaufnahmen anfertigen.

"PrognosUmfragen" ist laut Experten keine seriöse Quelle (8.10., 17.00 Uhr)

Vorsicht vor unseriösen Wahlprognosen und Zahlen am Wahltag. Hubert Aiwanger, der stellvertretende Ministerpräsident und bayerische Wirtschaftsminister von den Freien Wählern, teilte Mitte September einen Post auf X, dem ehemaligen Twitter, mit einer Grafik von "PrognosUmfragen". Diese Zahlen sollen laut Beschreibung der Grafik eine "Projektion" für die Bundestagswahl 2025 sein – und sehen die Freien Wähler bei fünf Prozent.

Auch zur bayerischen und hessischen Landtagswahl teilt der Account fortlaufend Zahlen.

Doch der Betreiber des Accounts, der die Zahlen veröffentlicht, agiert undurchsichtig. Aus der Selbstbeschreibung geht nicht hervor, wer hinter dem Account steht. Mehr Informationen liefert der Account, der seine Tätigkeit im Profil als "Marktforschung" bezeichnet, nicht. Es gibt keine zugehörige Webseite, kein Impressum, keine Informationen über die Personen oder Organisation, die den Account betreiben und die "Projektionswerte" verantworten, sowie die Finanzierung.

Das sind Experten zufolge Hinweise darauf, dass der Account nicht seriös ist – ihm fehlen die Merkmale von glaubwürdigen Quellen. Das Zustandekommen der Werte bleibt – wie die Urheberschaft – auch auf #Faktenfuchs-Nachfrage unklar. Es gibt keinerlei Informationen darüber, ob tatsächlich Menschen befragt wurden und wenn ja, wie viele, aus welchen Bevölkerungsgruppen und mit welchen Methoden. Nicht bekannt ist auch, welche Rechenmodelle hinter den selbsternannten Projektionen stecken.

Die Intransparenz kritisieren Experten sowie der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung. In einer Stellungnahme vom 15. September 2023 heißt es: "Der Twitter-Account '@PrognosUmfragen' veröffentlicht Umfragezahlen, deren Herkunft und Grundlage völlig unklar sind. Dies kann zu einer Verwirrung der Wahlberechtigten und zu einer Beeinträchtigung des Wahlprozesses führen."

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