Das Fahrverbot für Motorradfahrer am Wochenende und Feiertagen für den Würgauer Berg bei Scheßlitz (Lkr. Bamberg) kann bestehen bleiben. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit. Ein Motorradfahrer hatte beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Sperrung eingelegt.
Strecke gilt als Unfallschwerpunkt
Der Würgauer Berg in der Fränkischen Schweiz ist seit dem Vorjahr an Feiertagen und Wochenenden für Motorradfahrer gesperrt, um Unfälle zu verhindern. Das Landratsamt Bamberg hatte dies veranlasst. Die Strecke nahe Scheßlitz mit ihren langgezogenen engen Kurven sei seit Jahren ein Unfallschwerpunkt. Zum Teil hätten Motorradfahrer hier bewusst risikoreiche Fahrten unternommen. Das Fahrverbot gilt zunächst befristet bis Ende des Jahres