Das bisher letzte Nicht-Corona-Silvester: Feuerwerksraketen explodieren am 31.12.2019 über der Landeshauptstadt München.
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Das bisher letzte Nicht-Corona-Silvester: Feuerwerksraketen explodieren am 31.12.2019 über der Landeshauptstadt München.

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Bayerns Silvester-Regeln: Viele Verbote, keine großen Partys

Erneut steht der Jahreswechsel im Zeichen der Corona-Pandemie. Feuerwerk und Böller soll es nicht geben. Versammlungen sind verboten. Private Feiern mit Geimpften sind auf zehn Personen beschränkt, für Ungeimpfte gelten strengere Regeln.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Bald endet das Jahr 2021. Feuerwerk in den Straßen, unbeschwerte Silvester-Partys - angesichts der Corona-Pandemie und der angespannten Lage auf den Intensivstationen wird es das auch heuer nicht geben. Bund und Länder haben sich bereits darauf geeinigt, dass es erneut ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper geben wird. Das bayerische Kabinett hat jetzt darüber hinaus ein Feuerwerksverbot "auf besonders publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen" formal ermöglicht.

Auch Ansammlungen in der Öffentlichkeit soll es an Silvester nicht geben. In Bayern wurde das am 14. Dezember formal beschlossen: Zwischen dem 31. Dezember (15 Uhr) und dem 1. Januar (9 Uhr) herrscht demnach "auf von den Gemeinden zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen, die über 10 Personen hinausgehen". Und weiter heißt es: "Über 10 Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen." Zentrale Begründung im Kabinettsbeschluss: Dieses Jahr seien die Krankenhäuser "weit mehr belastet als im Vorjahr".

Kontaktbeschränkungen für private Treffen

Aber nicht alles wird untersagt: Gottesdienste und angemeldete Versammlungen oder Demonstrationen bleiben zulässig.

Treffen im privaten Raum sind natürlich prinzipiell erlaubt - allerdings haben Bund und Länder bei ihrem Treffen am 21.12. Kontaktbeschränkungen beschlossen: Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus dürfen sich nur höchstens zehn Personen treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.

Sobald Ungeimpfte dabei sind, muss der Kreis kleiner werden. Konkret heißt das: Treffen, an denen Personen beteiligt sind, die weder geimpft noch genesen sind, sind beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten werden nicht mitgezählt.

  • Zum Artikel: "Überblick: Was Bund und Länder wegen Omikron beschlossen haben"

Lockerung: Sperrstunde für Gastronomie entfällt

Eine kleine Lockerung hat das bayerische Kabinett für Silvester allerdings beschlossen: Die Sperrstunde in der Gastronomie entfällt an diesem Tag. Andernfalls hätte die Feier zum Jahreswechsel etwa in einem Restaurant schon um 22 Uhr enden müssen.

Nun könne man sich "auch länger treffen", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettsitzung am 14.12. - "allerdings immer im sehr kleinen Rahmen".

2G-Silvesterparty: Was möglich ist und was nicht

Spätestens ab dem 28. Dezember sollen laut Bund-Länder-Beschluss überall Clubs und Diskotheken in Innenräumen schließen und Tanzveranstaltungen verboten werden.

Silvesterfeiern in einem gastronomischen Betrieb sind Geimpften und Genesenen vorbehalten - hier gilt dann 2G plus, man braucht also einen aktuellen negativen Corona-Test. Auch ist die Auslastung begrenzt: Es dürfen nur so viele Personen eingeladen werden, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Am Tisch entfällt der Mindestabstand.

Video: BR24live zu den neuesten Corona-Maßnahmen

Symbolbild: Corona-Pandemie
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