Ein Schild am Eingang eines Ladens weist auf die Maskenpflicht hin.
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Corona-Maßnahmen: Warum der 20. März nicht als Ende feststeht

Wenn die Corona-Regeln wie Maskenpflicht oder Abstandsgebot im Infektionsschutzgesetz nicht verlängert werden, müssen sie ab 20. März aufgehoben werden. Welche Optionen es gibt und was das für die Bundesländer und damit Bayern heißt, im Überblick.

Für ein mögliches Ende aller Corona-Maßnahmen stand im Oktober vergangenen Jahres schon einmal ein konkretes Datum im Raum. "Nach jetzigem Wissensstand sind wir uns einig, dass mit dem 20. März alle Corona-Maßnahmen enden", sagte damals Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, mittlerweile Bundesjustizminister. Als Einschränkung galt die Entwicklung der Corona-Lage.

Um diese Punkte im Infektionsschutzgesetz geht es

Am 27. Oktober hatten die Ampel-Parteien ihr Corona-Konzept beschlossen. Das Infektionsschutzgesetz wurde entsprechend geändert. Einige Vorschriften, auf deren Grundlage die Bundesländer Corona-Maßnahmen anordnen können, wurden bis zum 19. März 2022 befristet.

Hierbei geht es um unter anderem um das Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, die Nachweispflicht für Impfungen oder Tests, die damit verbundenen 2G- und 3G-Zugangsbeschränkungen und die Verpflichtung zu Hygienekonzepten.

Diese Punkte sind in §28a des Infektionsschutzgesetzes festgehalten. Der Bundestag kann die Frist dafür einmalig um drei Monate verlängern. Die Optionen – keine Verlängerung oder Verlängerung – haben unterschiedliche Auswirkungen für die Bundesländer und damit auch Bayern.

Wenn die Corona-Vorschriften nicht verlängert werden

Wenn der Bundestag die Frist für die Corona-Vorschriften im Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht verlängert, müssen die entsprechenden Anordnungen in den einzelnen Bundesländern mit Ablauf des 19. März 2022 aufgehoben werden und würden ab 20. März nicht mehr gelten.

Welche Möglichkeiten hätten dann die Bundesländer, vorausgesetzt, die Epidemie hält weiter an? Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht es den Ländern grundsätzlich, also unabhängig von Corona, Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu verhängen. Sie können gegebenenfalls die Absonderung erkrankter Menschen anordnen, Veranstaltungen beschränken oder Gemeinschaftseinrichtungen schließen.

Bundesländer hätten wenig Handlungsspielraum

Ob nach dem Fristende der Corona-Regeln nur noch die generellen Maßnahmen möglich sind und die Regeln von Abstandhalten bis 2G- und 3G-Regelungen für die Länder ganz tabu sind, ist nach Auskunft eines Sprechers des bayerischen Gesundheitsministeriums fraglich: "Inwieweit sie hierbei auf die in § 28a IfSG genannten Maßnahmen zurückgreifen können oder sie aufgrund des § 28a IfSG hiervon gesperrt sind, ist umstritten", stellte er gegenüber BR24 fest.

Nach Einschätzung des Verwaltungsrechtlers Hinnerk Wißmann von der Universität Münster hätten die Bundesländer – wenn die Regelung nicht verlängert wird – keine Möglichkeit, über den 19. März hinaus eigene Corona-Maßnahmen durchzusetzen. "Die momentan geltenden Corona-Regelungen sind nach dem ausdrücklichen Willen des Bundestags sachlich und zugleich auch zeitlich begrenzt worden", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. "Das Bundesgesetz sperrt als abschließende Regelung in Sachen Corona-Bekämpfung nach seinem Sinn und Zweck davon abweichende eigenständige Vorschriften der Länder."

SPD-Fraktion offen für Auslaufen der Corona-Beschränkungen

Die SPD-Fraktion zieht das Ende der Corona-Beschränkungen in Betracht: "Wir werden uns in den nächsten Wochen in aller Ruhe anschauen, ob eine Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen über den 19. März hinaus überhaupt notwendig ist", sagt Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, der "Welt".

FDP-Vize Wolfgang Kubicki äußerte sich im Gespräch mi dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) noch entschiedener: "Wenn es keinen sachlichen Grund gibt, müssen die Maßnahmen enden, und zwar nicht zu einem bestimmten Datum, sondern sofort. Wir sind wohl näher an diesem Punkt, als viele meinen", sagte der FDP-Politiker in einem am 3. Februar publizierten Artikel. Die Grünen-Bundestagsfraktion mahnt hingegen zur Vorsicht.

Wenn die Corona-Vorschriften verlängert werden

Die zweite Möglichkeit: Die Corona-Vorschriften im Infektionsschutzgesetz werden einmalig um drei Monate bis zum 19. Juni verlängert und die Bundesländer können weiterhin auf dieser Grundlage agieren.

Für diese Option der Verlängerung hat sich der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst (CDU), bereits ausgesprochen. "Sonst stünden die Länder faktisch ohne Schutzfunktion da", sagte Wüst in dieser Woche. Diese Möglichkeit dürfe die Bundesregierung den Ländern nicht nehmen. Denn Lockerungen müssten von Schutzmaßnahmen wie dem Maske-Tragen oder Abstand-Halten abgesichert sein. "Wenn der Bundestag nicht handelt, wird am 19. März die Rechtsgrundlage für diese Basisschutz-Mechanismen entfallen", warnte Wüst, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen ist.

Einwände: Omikron-Welle und ungeimpfter Bevölkerungsanteil

Einige führende Politiker der Ampel-Koalition wollen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal Lockerungen beschließen. So sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwochabend im ZDF-"heute-journal", dass es Entscheidungen über Lockerungsschritte nach dem Höhepunkt der Infektionen geben könne. "Aber da sind wir leider noch nicht angekommen."

Lockerungen erst nach dem Höhepunkt der Omikronwelle zu beschließen – diese Ansicht vertritt auch der der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, Gernot Marx. Der Virologe Christian Drosten sagte im NDR-Podcast "Coronavirus-Update", dass immer noch zu viele Menschen nicht geimpft seien, weshalb er keine Entwarnung geben könne. Auch der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen rät zur Vorsicht und sprach sich am Mittwochabend in der ARD-Sendung "Maischberger" gegen vorschnelle Lockerungen aus.

Länder können Corona-Regeln umsetzen, müssen aber nicht

Wenn die Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz verlängert werden, heißt das nicht, dass sie von den Bundesländern umgesetzt und angewendet werden müssen. Diese können selber darüber entscheiden, ob sie entsprechende Corona-Maßnahmen vorschreiben oder nicht.

"Die Länder sind nach dem Infektionsschutzgesetz zu Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 ermächtigt, eine Verpflichtung geht damit nicht einher", sagt ein Regierungssprecher. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) plädiert wie auch andere Politiker dafür, bereits jetzt den Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen anzugehen.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes jederzeit möglich

Soweit zu den momentan geltenden Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Das sind aber nicht die einzigen Optionen. Denn das Infektionsschutz kann jederzeit geändert werden: "Es steht dem Deutschen Bundestag frei, das Infektionsschutzgesetz mit Zustimmung des Bundesrates durch entsprechendes Gesetzgebungsverfahren jederzeit zu ändern", sagt ein Regierungssprecher.

Und eine weitere, theoretische Möglichkeit ist, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt, was den Bundesländern mehr Corona-Maßnahmen erlauben würde als momentan – inklusive Ausgangsbeschränkungen.

In Deutschland wurde die epidemische Lage von nationaler Tragweite mit Ablauf des 25. November 2021 für beendet erklärt. In der Delta-Welle hatten mehrere Länder gefordert, die epidemische Lage von nationaler Tragweite zu verlängern, was die Regierung aber ablehnte. Jetzt in der Omikron-Welle mit einer geringeren Belastung der Krankenhäuser ist diese Forderung sehr unwahrscheinlich.

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