Menschenleer ist ein Biergarten mit gestapelten Bänken und Tischen während der Corona-Zwangsschließungen im Frühjahr (Symbolbild).
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Von Amts wegen geschlossen: Bayerns Biergärten im Frühjahr.

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Corona-Entschädigung: Weiterer Münchner Wirt siegt vor Gericht

In der Klagewelle um die Kostenerstattung für Gaststätten, die wegen des Corona-Lockdowns schließen mussten, hat ein weiterer Wirt gegen seine Versicherung gewonnen. Das Landgericht München sprach der Gaststätte Emmeramsmühle gut 427.000 Euro zu.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Erneut hat ein Münchner Gastwirt am Landgericht München erfolgreich auf eine Entschädigung von seiner Versicherung geklagt. Es geht um den Schaden, der durch den coronabedingten Lockdown im Frühjahr entstanden ist. Danach muss die Haftpflichtkasse dem Wirt der Sankt Emmeramsmühle in Oberföhring genau 427.169,86 Euro zahlen. Die Begründung des Gerichts: Die Versicherungsbedingungen der sogenannten Betriebsschließungsversicherung seien intransparent und damit unwirksam.

Richter widerlegen Argumentation der Versicherung

Das Gericht bezog sich dabei auf das Argument der Versicherung. Die hatte zwar in einem Artikel Entschädigungen versprochen, wenn die zuständige Behörde auf Grund des Infektionsschutzgesetzes den Betrieb schließt, aber gleichzeitig eine Liste mit Krankheitserregern beigefügt, auf denen der aktuelle Corona-Erreger natürlich nicht enthalten war, da es diesen beim Versicherungsabschluss gar nicht gab. Deshalb wollte die Versicherung keine Entschädigung zahlen.

Gericht: Police muss transparent sein

Doch das ließ das Münchner Landgericht nicht gelten: Eine Versicherungspolice müsse transparent sein. Und wenn in ihr eine lange Liste mit Krankheitserregern enthalten sei, dann könne der Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass es sich um die im Infektionsschutz genannten Krankheitserreger handle. Man könne als Versicherung nicht verlangen, dass der Kunde die Auflistung von Gesetz und Police Wort für Wort vergleiche. Das sei intransparent und somit unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt werden kann.

Wirt gibt sich siegessicher

Überrascht ist Karl-Heinz Zacher, Wirt der Sankt Emmeramsmühle im Münchner Norden nicht, dass er gewonnen hat, aber dennoch erleichtert. Er habe schon mal Ärger mit einer Versicherung gehabt, wegen eines Wasserschadens und habe sich deswegen genau informiert, was er abschließt. Nur mit Corona hat keiner rechnen können.

Entschädigung für Corona-Lockdown

Vor Gericht hat damit erneut der Betreiber einer Münchner Gaststätte gewonnen. Anfang Oktober gab das Gericht dem Wirt des Augustinerkellers recht. Seine Versicherung muss rund 1,14 Millionen Euro zahlen. Der Betreiber des Paulaner am Nockherberg hatte sich erst am Mittwoch außergerichtlich mit seiner Versicherung geeinigt. Insgesamt seien beim Landgericht 88 Klagen eingegangen, die Versicherungen und Corona-Maßnahmen betreffen, so ein Gerichtssprecher auf BR-Anfrage.

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