Demo in München nach dem Anschlag von Hanau.
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Bundesregierung: Mit 89 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus

Eine intensivere Präventionsarbeit, schärfere Strafgesetze, bessere Hilfen für Betroffene und ein engerer Austausch mit der Zivilgesellschaft: Mit diesem Maßnahmenkatalog will die Bundesregierung ein klares Signal gegen Rechtsextremismus setzen.

Es ist ein Katalog mit 89 Einzelmaßnahmen, den der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus heute beschlossen hat. Sieben Ministerien und weitere Fachabteilungen haben an dem Papier mitgeschrieben. Viel Wert wird darin auf Prävention und politische Bildung gelegt. Aber auch auf die Kooperation von Sicherheitsbehörden, Justiz und Zivilgesellschaft.

Prävention und politische Bildung

"Wir wollen Rassismus an die Wurzel gehen und zwar in der Breite unserer Gesellschaft in allen Bereichen", sagt Annette Widmann-Mauz (CDU), Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Deshalb sei der Maßnahmenkatalog auch sehr umfangreich geworden.

Einerseits sehen die Vorschläge Strafrechtsverschärfungen vor, beispielsweise sollen "Feindeslisten" oder "Todeslisten" unter Strafe gestellt werden. Andererseits geht es in den Maßnahmen auch stark um den Opferschutz. Es soll ein zentrales Beratungszentrum entstehen, an das sich Opfer von Diskriminierung wenden können.

Widmann-Mauz hält das für einen "Meilenstein", weil Betroffene nun erstmals eine bundesweite Anlaufstelle erhalten. Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD), betont, dass Betroffene zukünftig auch bei wirtschaftlichen Schäden finanziell unterstützt werden können.

Mehr als eine Milliarde Euro für die Stärkung der Zivilgesellschaft

Die Bundesregierung stellt für die kommenden vier Jahre insgesamt mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung. Weitere 150 Millionen sollen in den laufenden Haushaltsverhandlungen noch hinzukommen.

Das Geld dient vor allem der Stärkung der Zivilgesellschaft. Demokratiefördernde Projekte wie "Demokratie leben" oder "Miteinander im Quartier" sollen damit gefördert werden. Außerdem soll eine Reihe wissenschaftlicher Studien finanziert werden, um eine fundierte Datenbasis zu schaffen.

Noch kein Anti-Rassismusbeauftragter

Durch die Einrichtung eines Expertengremiums, das die Bundesregierung bei der Bekämpfung von Rassismus berät, erhalten Migrantenorganisationen ein stärkere Sichtbarkeit. Auf einen Anti-Rassismusbeauftragten, wie ihn einige Kabinettsmitglieder gefordert hatten, konnte sich der Ausschuss vorerst nicht einigen. Die nächste Bundesregierung wird aber aufgefordert, sich mit dieser Idee erneut zu befassen.

Unter den Vorhaben ist auch ein Gesetz zur Förderung einer wehrhaften Demokratie, das Bundesinnenministerium und Familienministerium gemeinsam erarbeiten sollen. Damit soll die Finanzierung von Projekten gegen Extremismus abgesichert werden. Darüber, ob es sich dabei um das von der SPD seit längerer Zeit geforderte Demokratiefördergesetz handelt, gibt es in beiden Häusern unterschiedliche Auffassungen. Eckpunkte sollen zeitnah erarbeitet werden.

"Rasse"-Begriff: Grundgesetz wird geändert

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hebt hervor, dass zukünftig der Begriff der "Rasse" aus dem Grundgesetz gestrichen werden soll. Dort steht in Artikel 3, dass niemand wegen seiner Rasse benachteiligt werden dürfe. Geschrieben in Widerspruch gegen den nationalsozialistischen Rassenwahn.

"Heute ist die Verwendung des Begriffs aber nicht mehr zeitgemäß und kann zu Missverständnissen Anlass geben. Wo von Rasse die Rede ist, leben alte Vorurteile fort", erklärt Lambrecht. Eine Arbeitsgruppe soll nun eine neue Formulierung finden.

Grüne: Auch Länder und Kommunen müssen handeln

Die Grünen-Abgeordnete Ekin Deligöz freut sich, dass endlich etwas passiert. Die Neu-Ulmerin schränkt aber ein: "Es wird nicht reichen, wenn nur der Bund handelt. Wir müssen auch die Länder und Kommunen mit ins Boot holen!"

In Bayern gäbe es beispielsweise weder einen Integrationsbeauftragten noch einen Polizeibeauftragten. Die Schaffung lokaler Ansprechpartner in den Ländern ist in den 89 Einzelmaßnahmen nicht vorgesehen. Es soll jedoch eine Plattform geschaffen werden, auf der Bund und Länder ihre Erfahrung austauschen und sich koordinieren können.

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