Wenn Straßen gebaut werden, freuen sich die einen – und die anderen fragen sich: Ist das in dieser Größe überhaupt notwendig? So verhält es sich auch beim geplanten dreispurigen Ausbau der Bundesstraße 2 zwischen Pähl und Wielenbach im Landkreis Weilheim-Schongau.
Der Freistaat möchte dort eine bestehende Straße erweitern und Kreuzungen sicherer machen. Doch die Gemeinde Wielenbach, durch die die B2 führt, findet den Ausbau "viel zu groß" und hat gegen die Pläne geklagt. Am Dienstag verhandelte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Klage.
Abhilfe ist nötig - Nur wie?
Die Diskussion um den Ausbau läuft schon seit Jahren. Im Oktober 2021 hatte die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für die 1,4 Kilometer lange Teilstrecke abgeschlossen. Knapp 15 Millionen Euro soll der Ausbau kosten, die Planungen sind vier Jahre alt.
"Dabei bleibt es nicht", sagt der Bürgermeister von Wielenbach, Harald Mansi, auch in der Gruppe "Bürger für Wielenbach". Er ist zwar nicht grundsätzlich gegen den "kreuzungsfreien Anschluss von Gemeinde- und Staatsstraßen", wie es im Amtsdeutsch heißt. Im Gemeindegebiet gibt es nämlich noch weitere Gefahrenpunkte: drei Kreuzungen an der B2 und eine nördlich von Wilzhofen. Allerdings stelle sich für ihn die Frage der Verhältnismäßigkeit, so der Bürgermeister.
Kritiker befürchten kilometerlangen Stau durch Ausbau
Eine Bürgerinitiative hat schon mit Demonstrationen den Verkehr in Richtung Weilheim lahmgelegt. Kritiker sagen, der Ausbau sei "für die Katz": Dieser Ausbau erzeuge dann einen Stau, der von Weilheim bis Wielenbach mehrere Kilometer lang sein werde. Doch den Argumenten der Straßenbauer, dass man gegen die Unfallschwerpunkte an der Abzweigung nach Herrsching und Tutzing dringend etwas unternehmen müsse, folgen auch die Kritiker.
Bürger wollen Kreisverkehr - Straßenverwaltung ist dagegen
Das Straßenbauamt Weilheim hat reagiert – und baut an der Kreuzung nach Herrsching eine Ampel. Niemand im Dorf bezweifelt, dass das eine sinnvolle Maßnahme ist. Und auch der Protest gegen die Anbindung der Staatsstraße nach Tutzing hält sich in Grenzen.
Viele Bürgerinnen und Bürger sind allerdings der Meinung, dass die mit einem Brückenbauwerk nicht so üppig ausfallen müsste - und ein weiterer Kreisverkehr besser gewesen wäre. Den gibt es schon bei Starnberg auf der B2 und im weiteren Verlauf der Bundesstraße vor Spatzenhausen. Doch das lasse sich nicht vergleichen, argumentierte die Straßenverwaltung am Dienstag vor Gericht. Mit über 30.000 Fahrzeugen am Tag könne man einen Kreisverkehr nicht ohne schlechtes Gewissen bauen.
Gericht entscheidet - Straßenverwaltung fällt bereits Bäume
Richter Thomas Meier und sein Team vom Verwaltungsgerichtshof haben jetzt die Aufgabe, nach juristischen Kriterien rund um diesen Straßenbau zu entscheiden. Die Frage des Flächenverbrauchs etwa stehe nicht zur Diskussion, der berührt Landes-, aber keine Gemeindeinteressen, so der leitende Richter.
Bereits einen Tag vor der Verhandlung haben Mitarbeiter der Straßenverwaltung damit begonnen, an der geplanten Trasse Bäume zu roden.
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