Soll die Maxstraße in Augsburg zur Fußgängerzone werden? Darüber könnten bald die Bürger entscheiden.
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Soll die Maxstraße in Augsburg zur Fußgängerzone werden? Darüber könnten bald die Bürger entscheiden.

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Augsburg: Wird die Maxstraße wieder Fußgängerzone?

Die Oppositionsfraktion im Augsburger Stadtrat will einen Bürgerentscheid initiieren. Die Frage: Soll die Maxstraße zur Fußgängerzone werden? Warum das schon einmal gescheitert ist.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Die Augsburger Stadtratsfraktion aus SPD und ÖDP will in der Stadtratssitzung am Donnerstag ein Ratsbegehren über die Umwandlung eines Teils der Maximilianstraße zur Fußgängerzone anstoßen. Das Ratsbegehren, ein aus dem Stadtrat initiierter Bürgerentscheid, soll den Bürgern nach dem Willen der Fraktion folgende Frage stellen: "Sind Sie dafür, dass die Maximilianstraße zwischen Merkurbrunnen und Herkulesbrunnen unter Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Fußgängerzone wird?"

Unterschiedliche Meinungen zur Fußgängerzone

Zur Begründung des Antrags auf ein Ratsbegehren heißt es, der Umgang mit dem Thema Autoverkehr im Herzen der Innenstadt bewege die Menschen in der ganzen Stadt und werde von ihnen höchst unterschiedlich bewertet. Um Klarheit für weitere Planungen zu erlangen, hält die Fraktion einen Bürgerentscheid für das richtige Mittel. Außerdem möchte die Fraktion eine mögliche Fußgängerzone um den Bereich um die Hallstraße erweitern.

Eltern und Lehrer des Holbein-Gymnasiums und der Ulrichsschule fordern schon seit Jahren eine Verkehrsberuhigung rund um die Schulen. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Peter Rauscher, sieht in dem Vorstoß der sozialen Fraktion eine PR-Nummer. Auf BR-Anfrage sagte er, derzeit gebe es für ein Ratsbegehren im Augsburger Stadtrat keine Mehrheit.

Warum der erste Versuch der Fußgängerzone scheiterte

Die Stadt musste den ursprünglich auf ein Jahr angesetzten Versuch einer Sperrung für den Verkehr nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg im August dieses Jahres abbrechen. Zwei Anwohner hatten gegen die Einrichtung der Fußgängerzone in einem Eilantrag geklagt, weil die Stadt ihrer Ansicht nach nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass in diesem Bereich eine Gefahrenlage für Fußgänger besteht. Das Gericht stimmte dieser Ansicht zu und erläuterte, es fehle an belastbarem Zahlenmaterial. Außerdem ordnete es an, dass bis zum 18. August die Fußgängerzone aufgehoben sein muss.

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