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Asylbewerber klagt wegen verweigerter Arbeitserlaubnis

Das Verwaltungsgericht München verhandelt die Klage eines afghanischen Asylbewerbers, der in Moosburg lebt. Der Mann arbeitet bei einer Einrichtung der Inneren Mission München und darf seine Ausbildung wegen eines negativen Bescheids nicht antreten.

Zabibullah Ismati ist 25 Jahre alt, spricht fließend deutsch und englisch. Er arbeitet im Büro der Hauswirtschaft und Service GmbH der Inneren Mission München. Die würde ihn gerne ausbilden zum Bürokaufmann, doch Zabibullah darf nicht. Im Frühjahr 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt, als Afghanistan wieder als sicheres Herkunftsland eingestuft wurde.

Anwältin beklagt Teufelskreis

Seine Anwältin Anna Toth ist sich nicht sicher, wie das Verfahren ausgeht. Es gebe keine Tendenzen in der Rechtsprechung ähnlicher Fälle. Es sei ein Teufelskreis, so die Anwältin: keine Anerkennung, kein Ausbildungsplatz.

Eigentlich ein Musterbeispiel für gelungene Integration

Kein Ausbildungsplatz bedeutet, der Mann bleibt in der Betreuung der Ausländerbehörden und damit vom Staat finanziert. Ismati gilt als Beispiel für gelungene Integration. Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens am Verwaltungsgericht ist der fehlende Pass und die fehlende Anerkennung als Asylbewerber in Deutschland.