"Drachenlord" Rainer Winkler im Gerichtssaal.
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Der als "Drachenlord" bekannte YouTuber Rainer Winkler vor dem Amtsgericht Neustadt. Er wurde zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

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Amtsgericht verurteilt "Drachenlord" zu Gefängnisstrafe

Der unter dem Pseudonym "Drachenlord" bekanntgewordene YouTuber muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Ihm wurde unter anderem Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen.

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Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hat den als "Drachenlord" bekannten YouTuber Rainer Winkler zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 32-Jährige muss nun ins Gefängnis. "Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben", erklärte die Richterin.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren plädiert, sein Verteidiger wollte erreichen, dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

  • Zum Artikel: Haftstrafe - Drachenlord findet Urteil "ungerecht"

Straftaten noch in der Bewährungszeit

Winkler war unter anderem wegen Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Er soll einen Mann bei einer Auseinandersetzung mit einer Taschenlampe geschlagen haben. Auf einen anderen soll er einen Backstein geworfen und zudem einen Polizisten beleidigt haben. Da er bereits Vorstrafen hatte und auf Bewährung war, war eine erneute Bewährungsstrafe für den 32-Jährigen nicht mehr möglich, sagte Justizsprecher Friedrich Weitner dem Bayerischen Rundfunk.

Zu Gunsten von Winkler sprach nach Ansicht des Gerichts, dass er zuvor stark provoziert worden war. Außerdem sei er geständig gewesen, habe Reue gezeigt und sich bei dem Polizisten, den er beleidigt hatte, entschuldigt. Gegen den "Drachenlord" sprach laut Justizsprecher Weitner, dass er eben bereits auf Bewährung war und und bei seiner ersten Verhandlung im September 2019 sogar bei derselben Richterin vor Gericht gestanden hatte. Sie hatte ihm damals nahegelegt, seinen provokanten Youtube-Kanal ruhen zu lassen. Da er dies nicht getan habe und noch in seiner Bewährungszeit erneut straffällig geworden sei, habe seine Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, so Weitner.

Im September 2019 war Winkler wegen einer Pfefferspray-Attacke zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.

Großes Interesse an Prozess gegen "Drachenlord"

Der Prozess gegen Winkler wurde von einem großen Medieninteresse und einem großen Interesse in der Öffentlichkeit begleitet. Etwa 60 seiner Gegner, die sich selbst "Hater" nennen, hatten sich seit etwa sieben Uhr morgens vor dem Justizgebäude versammelt, um den Prozess zu verfolgen. Allerdings waren im Gerichtssaal selbst nur zwölf Zuschauer zugelassen. Auch in den Sozialen Medien wurde der Prozess heute viel diskutiert.

Das Amtsgericht Neustadt hatte das Verfahren aus Sicherheitsgründen ins Strafjustizzentrum Nürnberg verlegt, dementsprechend wurde der Prozessauftakt von einem großen Polizeiaufgebot und strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitet.

Angeklagter räumte Vorwürfe ein

Rainer Winkler räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft heute weitgehend ein. Zu Beginn des Prozesses ließ er seinen Verteidiger eine entsprechende Erklärung verlesen. Darin kündigte er auch an, seine Internetaktivitäten so zu verändern, dass sie nicht mehr so viele "Hater" auf den Plan rufen. Sein Haus in Altschauerberg, einem Ortsteil des Marktes Emskirchen (Lkr. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) will er verkaufen und wegziehen.

Seit Jahren kommt es vor diesem Haus immer wieder zu Krawallen und lautstarken Auseinandersetzungen. Die 42 Einwohnerinnen und Einwohner leiden sehr darunter.

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