Gesetzestext aus deutscher Gesetzessammlung - Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil: ß (Paragraph) 216: Tötung auf Verlangen (Bereich Tötungsdelikte)
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Gesetzestext aus deutscher Gesetzessammlung - Strafgesetzbuch (StGB), Paragraph 216: Tötung auf Verlangen (Bereich Tötungsdelikte)

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87-Jährige akzeptiert Strafbefehl wegen Tötung auf Verlangen

Ihre von Geburt an schwerbehinderte Tochter wollte sterben. Deshalb hat die 87 Jahre alte Mutter die pflegebedürftige 57-Jährige im Juni auf deren eigenen Wunsch hin getötet. Den Strafbefehl hat sie jetzt akzeptiert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Die 87-Jährige war wegen Tötung auf Verlangen angeklagt. Sie hatte ihr schwerbehinderte Tochter in Augsburg auf deren Wunsch hin im Juni getötet.

Tochter bat um Tötung - ein Jahr auf Bewährung gefordert

Ihre Anwältin sagte dem BR, dass es auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft eindeutige Hinweise dafür gegeben habe, dass die 57 Jahre alte Tochter sterben wollte und das ihrer Mutter mitgeteilt hat. Deshalb forderte die Staatsanwältin auch nur ein Jahr auf Bewährung.

Mutter unternahm selbst Suizidversuch nach Tötung ihrer Tochter

Die Tochter war von Geburt an schwer behindert und stark pflegebedürftig. Die Mutter soll ihre Tochter in der gemeinsamen Wohnung erdrosselt haben. Anschließend habe die alte Frau versucht, sich das Leben zu nehmen. Da die 87-Jährige den Strafbefehl jetzt akzeptiert hat, kommt es laut ihrer Anwältin nicht zu einer öffentlichen Verhandlung vor Gericht. Diese Verhandlung habe die Mutter unbedingt vermeiden wollen.

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