Ein Mann hält seinen ausgestreckten Mittelfinger aus einem Autofenster
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Ein Mann hält seinen ausgestreckten Mittelfinger aus einem Autofenster (Symbolbild)

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5.000 Euro Strafe für den Mittelfinger auf einem Blitzerfoto

Wegen eines Blitzerfotos verurteilt: Ein 53 Jahre alter Autofahrer aus Passau muss 5.000 Euro zahlen, weil er Polizisten den Mittelfinger gezeigt hat. Bestens dokumentiert ist das auf einem Blitzerfoto. Warum Beleidigung kein Bagatelldelikt ist.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Ein gezeigter Mittelfinger kam einem Autofahrer aus Passau teuer zu stehen: Ein Geschwindigkeitsmessgerät hat die Geste nämlich bestens dokumentiert. Wie die Polizei BR24 mitteilte, wurde der 53-jährige Passauer deshalb wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Die nahm er an und entschuldigte sich auch im Anschluss für sein Verhalten.

Mittelfinger Richtung Polizisten gezeigt

Passiert ist das Ganze bereits im August des vergangenen Jahres. Die Beamten der Passauer Verkehrspolizei trauten ihren Augen kaum, als auf der A3 auf Höhe der Rastanlage Donautal Ost ein Autofahrer geblitzt wurde, der den Stinkefinger in Richtung Geschwindigkeitsmessgerät zeigte. Die Beamten im Messfahrzeug fühlten sich dadurch beleidigt und stellten Strafantrag.

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Einsicht statt Einspruch

Nachdem sich das Verfahren über mehrere Monate hingezogen hatte, fällte das Amtsgericht Passau vor einigen Tagen das Urteil: 50 Tagessätze zu 100 Euro, ergibt eine Gesamtstrafe von 5.000 Euro. Den Einspruch gegen den Strafbefehl zog der Anwalt des Passauers zurück.

Im Nachgang entschuldigte sich der Autofahrer bei den beiden Polizisten für die beleidigende Geste. Kurios: Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung hat der Verurteilte kein Bußgeld zu erwarten. Laut Verkehrspolizei war der Mann nämlich in dem Moment, in dem er geblitzt wurde, gar nicht zu schnell unterwegs, sondern ein anderer Autofahrer, der den 53-Jährigen gerade überholt hat. Bei Auswertung dieses Fotos hatten die Beamten den ausgestreckten Mittelfinger des überholten Pkw-Lenkers entdeckt und zur Anzeige gebracht.

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Der Mittelfinger ist kein Bagatelldelikt

Ausfällige Gesten wie der Mittelfinger seien keine Bagatellfälle, so ein Polizeisprecher gegenüber BR24. Die genannte Verurteilung hätte noch drastischer ausfallen können. Bei Beleidigungen kann es durchaus auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geben, bei vorbestraften Personen auch ohne Bewährung.

Ein Einzelfall ist der Fall vom August letzten Jahres nicht. Erst am Pfingstmontag beschimpften zwei Radfahrer auf der Passauer Angerstraße Polizeibeamte in einem Messfahrzeug aufs Übelste.

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