1

Bundesteilhabegesetz Bundestag beschließt Reform der Behindertenhilfe

Der Bundestag hat eine umfassende Reform des Behindertenrechts beschlossen. Um das neue Bundesteilhabegesetz war lange gerungen worden. Was soll die Reform bewirken?

Von: Tanja Oppelt

Stand: 01.12.2016

Ein Demonstrant hält während einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor ein Plakat. Zu der Demonstration am 7.11.2016 hatte die Bundesvereinigung "Lebenshilfe" aufgerufen, um ein besseres Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung zu fordern. | Bild: dpa/picture-alliance/Paul Zinken

Das Bundesteilhabegesetz soll die Hilfe für behinderte Menschen aus der Fürsorge herauslösen. Behinderte sollen nicht als bedürftig angesehen werden, sondern als Menschen, die ein Recht auf Leistungen haben. Und sie dürfen künftig über mehr eigenes Geld frei verfügen, betonte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Ihren Worten zufolge werden Einkünfte von Ehe- und Lebenspartnern in Zukunft nicht mehr herangezogen, um die Eingliederungshilfe zu finanzieren.

Aufhebung des faktischen "Heiratsverbots"

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU), sprach davon, dass damit das faktische "Heiratsverbot" für behinderte Menschen aufgehoben werde. Außerdem wird der Freibetrag für Vermögen deutlich erhöht. Bisher durften Menschen mit Behinderung nur 2.600 Euro auf der hohen Kante haben. Jetzt dürfen sie knapp 28.000 Euro ansparen, ab 2020 dann 50.000 Euro. Außerdem soll es behinderten Menschen erleichtert werden, einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Arbeitgeber bekommen die Lohnkosten bis zu 75 Prozent erstattet.

Proteste und Demonstrationen im Vorfeld

Kaum ein Gesetz hatte bereits im Vorfeld so viel Protest ausgelöst wie das Bundesteilhabegesetz. Betroffene und Verbände waren monatelang auf die Straße gegangen. Die Opposition wies darauf hin, dass nur diese Proteste schließlich zu entscheidenden Verbesserungen im Gesetzentwurf geführt hätten. Dieses Gesetz sei nur ein Anfang auf dem Weg zu vollständiger Teilhabe, mehr nicht, sagte die Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen, Katrin Göring-Eckhardt.


1

Kommentieren

Dr. Halef, Donnerstag, 01.Dezember 2016, 19:04 Uhr

1. Wollen wir nicht einfach alle einmal damit anfangen,

Behinderten nicht zusätzlich die Gehwege und Behindertenparkplätze zuzuparken!

Neulich schob eine alte Frau einen Mann im Rollstuhl durch die Straße. Der Mann hatte einen Schlauch in der Nase mit einem Sauerstoffgerät daran. Daneben saß einer im Auto (Auto auf dem Gehweg), der seinen Motor laufen ließ, weil er gerade auf dem Blödfon rumwischte. Ich bat den Mann, doch den Motor abzustellen, da sich Menschen hier befänden, die sowieso nicht gut atmen können.
Antwort: "asoziales Pack"
abgestellt hat er den SUV nicht.
Brummmmmm kann man da nur sagen!

  • Antwort von Rossch, Donnerstag, 01.Dezember, 21:57 Uhr

    Ja Dr. Halef und auch nicht auf den abgesenkten Bürgersteigen parken.
    Die Absenkung ist nämlich für Menschen mit Gehwagen, Rollstuhl
    und Kinderwagen da.
    Ich weiß auch, wer der Asoziale war.
    Gruß