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Der Verwaltungsrat Aufgaben

Der Verwaltungsrat hat die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Vorsitzende des Verwaltungsrats ist die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Ilse Aigner.

Stand: 02.01.2023

Symbolbild für den Verwaltungsrat | Bild: BR / Markus Konvalin

Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, davon sind zwei sogenannte "geborene" Mitglieder, das heißt Mitglieder qua Amt. Dies sind der/die Präsident/-in des Bayerischen Landtags und der/die Präsident/-in des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Weitere fünf Mitglieder werden vom Rundfunkrat gewählt, dürfen aber nicht gleichzeitig dem Rundfunkrat angehören.

Vorsitzende: Ilse Aigner

Vorsitzende/-r des Verwaltungsrats ist der/die jeweils amtierende Präsident/-in des Bayerischen Landtags. Dieses Amt hat gegenwärtig Ilse Aigner inne. Stellvertetender Vorsitzender ist Dr. Heinz Klinger. Die Tätigkeit der Mitglieder ist ehrenamtlich.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind nicht öffentlich.

Aufgaben des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat hat unter anderem folgende konkrete Aufgaben:

  • Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern.
  • Der Verwaltungsrat schließt den Dienstvertrag mit dem Intendanten ab und legt seine Versorgungsbezüge fest; dem Verwaltungsrat obliegt es, die Zustimmung zu erteilen zum Abschluss, zur Änderung oder Aufhebung von Dienstverträgen für fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab einer bestimmten Gehaltsgruppe bzw. für Mitarbeiter in leitender Funktion.
  • Der Verwaltungsrat vertritt den Bayerischen Rundfunk bei Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bayerischen Rundfunk und dem Intendanten.
  • Der Verwaltungsrat prüft den vom Intendanten aufgestellten Vorschlag des Wirtschaftsplans und die Wirtschaftsrechnung.
  • Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Intendanten.

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