Krankmeldung telefonisch Telefonische Krankmeldung kommt im Dezember wieder
Mit einer telefonischen Krankmeldung eine AU für den Arbeitgeber zu bekommen - diese Möglichkeit kommt im Dezember 2023 wieder. Wann genau, lesen Sie hier.

Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten soll zu Beginn der Erkältungssaison wieder möglich sein. Und dann nicht nur auf Erkältungserkrankungen beschränkt sein, sondern zum Beispiel auch bei Magen-Darm-Infekten gelten. Voraussetzung für eine Krankschreibung am Telefon ist, dass die Patientin oder der Patient in der Hausarztpraxis bekannt ist und keine schweren Symptome bestehen.
Krankschreibung am Telefon bereits im Dezember 2023
Der Hausärzteverband hat angesichts steigender Infektionszahlen am 28. November 2023 eine schnellere Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert. Nach Recherchen des ARD-Hauptstadtstudios könnte die Regelung schon zum Donnerstag, 7. Dezember 2023, zurückkommen. Das Thema steht bereits für die Plenarsitzung am 7. Dezember auf der Tagesordnung. Monika Lelgemann, die Vorsitzende des zuständigen Ausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses, sagte dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv, sollte der Bundesausschuss die Regelung annehmen, wird sie umgehend in Kraft treten: "Das heißt, ab dem 7. Dezember wird es möglich sein."
Krankschreibung telefonisch
Patientinnen und Patienten konnten sich bis 31. März 2023 von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin bei Erkältungsbeschwerden telefonisch krankschreiben lassen. Die telefonische Krankmeldung war in der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 eingeführt worden, um das Ansteckungsrisiko in Wartezimmern zu senken und die Arztpraxen zu entlasten.
Sonderfall Covid
In einem Fall hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine telefonische Krankschreibung noch zugelassen und das seit 1. April 2023 dauerhaft. Nämlich, wenn sich Patientin oder Patient wegen der Ansteckungsgefahr isolieren müssen: "Künftig dürfen Vertragsärzte einem Patienten nur noch dann nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Dies kann bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19 oder Affenpocken der Fall sein."
Krankmeldung telefonisch - für sieben Tage
Die entsprechenden Krankschreibungen gab es bei leichten Atemwegserkrankungen jeweils für maximal sieben Tage. Dafür musste der Patient oder die Patientin ein Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin führen und sich beraten lassen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung am Telefon für weitere sieben Kalendertage war möglich. All das geht aktuell nicht mehr, bis die Neuregelung für die telefonische AU in Kraft tritt. Für eine Krankschreibung muss man seit 1. April wieder eine Arztpraxis aufsuchen.
Krankschreibung in der Videosprechstunde
Bestehen bleibt aber die Möglichkeit, eine Videosprechstunde zu bekommen und zwar unter diesen Bedingungen: Sie müssen als Patientin oder Patientin in der betreffenden Praxis persönlich bekannt sein, also dort schon einmal behandelt worden sein. Und: Die Arbeitsunfähigkeit muss über eine Videosprechstunde feststellbar sein. Das gilt nur für Erstbescheinigungen für einen Zeitraum von maximal sieben Tagen. Für die Folgebescheinigung muss man dann wieder in der Praxis erscheinen. Auch bisher unbekannte Patienten und Patientinnen können in der Videosprechstunde eine Krankschreibung für bis zu drei Tage per Videosprechstunde erhalten. Ein Recht auf eine Krankschreibung in einer Videosprechstunde gibt es für Patienten und Patientinnen nicht, die Entscheidung darüber fällt immer die Ärztin oder der Arzt.
Wann muss meine Krankmeldung beim Arbeitgeber sein?
Ab wann eine Krankmeldung generell vorgelegt werden muss, dafür gibt es keine einheitliche Regelung - das legt jeder Arbeitgeber selbst fest. Die meisten verlangen erst ab dem vierten Krankheitstag eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), manche aber auch schon ab dem ersten Tag. In vielen Praxen gibt es bereits eine eAU, das bedeutet, die Praxen verschicken automatisch eine digitale Kopie der AU an den Arbeitgeber, alle Infos hier: Krankschreibung online.
Damit erst gar keine Probleme aufkommen, sollten Sie sich, wenn Sie krank werden, möglichst schnell bei Ihrem Arbeitgeber melden.
Lesen Sie dazu auch: Krankschreibung - Was Sie dürfen und was nicht.