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Einkommensteuererklärung Drei Gründe für eine Einkommensteuer-Erklärung

Eine freiwillige Einkommenssteuererklärung zu machen, lohnt sich immer - wir nennen Ihnen drei gute Gründe. Für 2022 gibt es sogar noch mehr Geld zurück.

Stand: 23.01.2023

Eine Frau sitzt an einem Tisch und berechnet ihre Ausgaben.  | Bild: mauritius images / Alamy Stock Photos / Denis Rozhnovsky

1. Eine Einkommensteuererklärung lohnt für die meisten

Fast alle Arbeitnehmer bekommen Geld zurück vom Finanzamt, wenn sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Stiftung Warentest scheibt 2023: "Im Schnitt bekamen Steuerpflichtige zuletzt 1.072 Euro zurück." Garantiert ist eine Rückzahlung natürlich nicht - es gibt auch Fälle, in denen das Finanzamt eine Nachzahlung feststellt. Für 2024 wurden die Steuer-Freibeträge weiter erhöht: Was ändert sich - mehr Geld steuerfrei und neues Heizungsgesetz.

2. Belege für die Einkommensteuererklärung - vieles müssen Sie ohnehin aufheben

Macht wenig Mühe, ist aber fast wie bares Geld: Sie sollten grundsätzlich erst einmal alle wichtigen Belege aufheben. Das sind Handwerkerrechnungen, Tickets für den Nahverkehr oder auch Rechnungen über Osteopathie-Behandlungen oder andere Gesundheitskosten. Auch, wenn man sich erst zu einem späteren Zeitpunkt entschließt, eine Steuererklärung abzugeben, hat man die Belege dann zur Hand. Viele Rechnungen sollten Sie ohnehin einige Jahre aufheben: Rechnungen aufbewahren.

Wer zum Beispiel Krankheitskosten geltend machen will, weiß am Anfang des Jahres meist noch nicht, ob die Grenze überschritten wird - die Kosten also absetzbar sind. Deshalb: lieber aufheben. Wegwerfen können Sie die Belege auch später noch.

"Wenn ich dann später mal Hilfe hole bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder bei einem Steuerberater, kommt dann oft erst zu Tage, was alles geht - und da ist es natürlich schon sinnvoll, wenn man noch alle Belege hat."

Tobias Gerauer, Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Die Belege müssen bei der Steuererklärung übrigens seit 2018 nicht mehr mit der Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Parat sollten Sie sie dennoch haben, denn das Finanzamt kann bei Unklarheiten jederzeit eine Vorlage verlangen. Diese Rechnungen und Ausgaben können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

3. Sie haben Zeit für Ihre Einkommensteuererklärung - bis zu vier Jahre

Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben bis zu vier Jahre Zeit, ihre Erklärung abzugeben. Pflichtveranlagte Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte und steuerzahlende Rentner müssen früher mit dem Finanzamt abrechnen. Sie haben bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Wenn Sie die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, verlängert sich die Frist auf den 28. Februar des darauf folgenden Jahres.


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