Polizisten umstellen einen dunkelhäutigen Mann während einer Polizeikontrolle am Frankfurter Hauptbahnhof.
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Polizisten umstellen einen dunkelhäutigen Mann während einer Polizeikontrolle am Frankfurter Hauptbahnhof.

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#Faktenfuchs: Was wir (nicht) über Racial Profiling wissen

Der gewaltsame Tod von George Floyd in den USA hat eine Debatte über Rassismus bei der Polizei ausgelöst – auch in Deutschland. Häufig wird dabei Racial Profiling kritisiert. Was genau damit gemeint ist und warum es so wenig Zahlen dazu gibt.

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Es sind Fälle wie diese: Ein deutscher Student steigt in einen Regionalzug von Kassel nach Frankfurt/Main. Er studiert in Kassel und möchte über das Wochenende seine Eltern besuchen. Nach einem Zwischenstopp verlässt er das Abteil, um sich einen Tee zu holen. Auf dem Weg zurück zu seinem Platz wird er von zwei Beamten der Bundespolizei angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Der junge Mann weigert sich. Die Polizisten durchsuchen daraufhin seinen Rucksack, ohne darin Ausweispapiere finden zu können. Schließlich wird er zur Dienststelle der Bundespolizei nach Kassel gebracht, um seine Personalien festzustellen. Einer der beiden Beamten sagt später vor Gericht aus, dass sie im Rahmen von Personenkontrollen zur Verhinderung unrechtmäßiger Einreise Leute angesprochen hätten, die "als Ausländer erschienen". Der Betroffene sei "aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen".

  • Dieser Artikel stammt aus 2020. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier

Eine solche Kontrolle ist Racial Profiling und fällt damit unter das Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes. Das stellte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 klar.

Dennoch berichten schwarze Menschen und People of Colour immer wieder von verdachtsunabhängigen Kontrollen aufgrund der Hautfarbe durch die Polizei. Wie häufig sie vorkommen, dazu gibt es bisher keine gesicherten Erkenntnisse. Gestern kündigte die Bundesregierung an, nun einer Empfehlung der EU-Kommission nachzukommen: Racial Profiling soll nun erstmalig auf Bund- und Länderebene in einer Studie untersucht werden.

Doch was genau ist Racial Profiling eigentlich?

Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DMR) bezeichnet Racial Profiling eine Methode, bei der das physische Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen herangezogen werden.

Problematisch ist Racial Profiling, weil damit alle nicht-weißen Menschen einem Generalverdacht ausgesetzt werden. Ohne dass eine Person sich auffällig verhält oder einen verbotenen Gegenstand mit sich führt, wird sie in einen kriminellen Zusammenhang gestellt. Alleiniger Grund für die Kontrolle sind körperliche Merkmale, auf die der Mensch keinen Einfluss hat.

Wie sich Racial Profiling auswirken kann

Zudem kann Racial Profiling weitreichende Folgen haben: Einer Studie aus der Schweiz zufolge entwickeln manche der Betroffenen chronische Angst vor Kontrollen und verlieren das Vertrauen in die Polizei. Viele schämen sich oder fühlen sich bloßgestellt. Andere meiden bestimmte Orte oder ziehen sich zurück.

Und Racial Profiling kann sich auch auf Unbeteiligte auswirken: Indem es Vorurteile bestätigt. Eine DRM-Studie aus dem Jahr 2013 führt dazu aus: "Dies gilt umso mehr, als die Polizei in der Regel nur dann Personen kontrollieren darf, wenn ein konkreter Anlass besteht. In der Regel dürfen Außenstehende also davon ausgehen, dass sich eine Person verdächtig gemacht hat, wenn sie kontrolliert wird."

Racial Profiling ist illegal

Auf internationaler Ebene verbieten die Menschenrechtsabkommen der UN und des Europarats Racial Profiling. Auf nationaler Ebene verstoßen rassistische Polizeikontrollen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (Diskriminierungsverbot). Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 2018 klargestellt.

Ausnahmsweise gerechtfertigt können Kontrollen aufgrund der Hautfarbe sein, wenn die Polizei konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass dunkelhäutige Personen an einem Ort besonders häufig Straftaten verüben. Um das zu belegen, reichen aber nicht allein Aussagen der Polizei. Diese habe in diesem Fall "eine erhöhte Darlegungslast", stellte Richterin Riccarda Brandts in dem Fall 2018 klar. Die Polizei hatte zunächst behauptet, viele Straftaten am Bochumer Hauptbahnhof würden von nordafrikanischen Migranten begangen. In der Folge stellte sich aber heraus, dass der Großteil von Deutschen begangen wurde.

Kritiker argumentieren, dass bestimmte Polizei-Gesetze Racial Profiling begünstigen: So dürfen Bundespolizisten laut §22 Bundespolizeigesetz in Zügen, an Bahnhöfen und an Flughäfen Menschen und deren Gepäck kontrollieren, um unerlaubte Einreisen zu verhindern. In der Praxis, so die Kritik, würden Beamte dabei oft auf äußerliche Merkmale wie die Haut- oder Haarfarbe zurückgreifen.

Zudem dürfen Polizisten laut §23 des Bundespolizeigesetzes und verschiedener Landespolizeigesetze an "gefährlichen Orten" nach dem Ausweis fragen, ohne dass es einen konkreten Verdacht gegen sie gibt. Anwohner und Passanten sind an diesen Orten besonders oft von Racial Profiling betroffen.

Wie verbreitet ist Racial Profiling?

Offizielle Daten zum Racial Profiling gibt es wie gesagt nicht: Die Bundespolizei gibt in Statistiken nur an, wie viele Menschen sie in einem Jahr insgesamt in Zügen, Bahnhöfen und im Grenzbereich kontrolliert hat. 2019 waren das knapp drei Millionen, so viel wie seit 2015 nicht mehr. Wie viele der Kontrollen schwarze Menschen oder People of Colour betrafen, geht daraus nicht hervor.

Eine repräsentative Studie der Europäischen Grundrechteagentur aus dem Jahr 2017 zeigt jedoch: 14 Prozent der schwarzen Menschen in Deutschland haben in den vorangegangenen fünf Jahren Racial Profiling erlebt. Bei etwa einer Million schwarzer Menschen in Deutschland wären das rund 140.000 Betroffene.

Behörden erfassen nicht einmal annähernd so viele Fälle: 2019 registrierte die Bundespolizei nur 51 Beschwerden wegen Racial Profiling. An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben sich seit 2006 etwa 200 Menschen wegen Racial Profiling gewandt – und das "obwohl wir ausdrücklich nicht dafür zuständig sind und hier keinerlei Befugnisse haben", wie Sprecher Sebastian Bickerich per Mail schreibt.

Fachleute erklären die niedrigen Zahlen damit, dass es in Deutschland nur in wenigen Bundesländern unabhängige Beschwerdestellen gibt. Betroffene müssen ihre Beschwerde dann bei der Stelle einreichen, von der die Diskriminierung ausging: der Polizei. Zudem führen Beschwerden oft zu Gegenanzeigen. Der Gerichtsprozess wiederum ist teuer und oft wenig erfolgversprechend.

Dass Beschwerden, die bei der Bundespolizei eingehen, fast nie Konsequenzen haben, zeigen die Erledigungszahlen. Die Partei Die Linke hat diese bereits mehrfach in Kleinen Anfragen an die Bundesregierung abgefragt. Zuletzt wurden von 124 Beschwerden nur fünf als "begründet" bzw. "teilweise begründet" eingestuft.

Warum so wenige? Die Prüfung der Fälle habe ergeben, "dass die Einsatzkräfte nicht die Absicht hatten, diskriminierend aufzutreten. Die Bundespolizei ist jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass das Auftreten geeignet war, diesen Eindruck zu erzeugen. Dies wurde den Petenten in der Antwort mitgeteilt." Die betroffenen Polizisten seien in einer internen Fortbildung für das Thema sensibilisiert worden.

Fazit: Racial Profiling bezeichnet anlasslose Personenkontrollen, die oft in Zügen und Bahnhöfen durchgeführt werden, um illegale Einreisen zu verhindern. Die betroffenen Personen werden dabei allein aufgrund bestimmter körperlicher Merkmale, wie der Hautfarbe, kontrolliert – nicht etwa, weil sie sich auffällig verhalten haben. Theoretisch verstößt diese Praxis gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes sowie verschiedene Menschenrechtsabkommen, in der Praxis scheint sie dennoch häufig vorzukommen. Offizielle Zahlen zum Racial Profiling gibt es nicht. In Studien sagen allerdings 14 Prozent der schwarzen Menschen in Deutschland, dass sie schon einmal in eine solche Polizeikontrolle geraten sind. Beschwerden, die wegen rassistischer Kontrollen bei der Bundespolizei eingehen, werden fast immer als "unbegründet" zurückgewiesen. Die Bundesregierung plant nun eine Studie, um zu untersuchen, wie verbreitet die Praxis ist.

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