Einwegspritze mit Impfstoff und Johnson & Johnson-Schriftzug im Hintergrund
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Für mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte gelten neue Regeln. Unter anderem brauchen sie eine zweite Impfung zur Grundimmunisierung.

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Was gilt jetzt bei einer Corona-Impfung mit Johnson & Johnson?

Schon seit Herbst 2021 genügt auch beim Impfstoff von Johnson & Johnson laut STIKO nicht mehr nur eine Impfdosis zur Grundimmunisierung. Jetzt gibt es wieder neue Regeln beim Vakzin Janssen des US-Pharmakonzerns. Was Betroffene beachten müssen.

Lange hatten Menschen, die mit dem Impfstoff Janssen des US-Pharmakonzerns Johnson & Johnson gegen das Coronavirus geimpft worden sind, eine Art Sonderstatus: Sie galten schon mit einer Impfdosis als vollständig geimpft. Das gilt - geht es nach der STIKO - schon seit Oktober vergangenen Jahres nicht mehr.

Jetzt wird die STIKO-Empfehlung vom Herbst auch in die Praxis umgesetzt. Wer bei der Erstimpfung den Impfstoff von Johnson & Johnson gespritzt bekommen hat, muss sich ein zweites Mal impfen lassen, um als vollständig geimpft zu gelten. Und es gibt noch weitere neue Regeln für mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte. Worauf Betroffene achten müssen, hier im Überblick.

  • Aktuelle Zahlen zur Corona-Impfung in Bayern und Deutschland

Johnson & Johnson: Wann man als vollständig geimpft gilt

Die STIKO empfiehlt "Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung", heißt es in der aktualisierten Impfempfehlung auf den Seiten des RKI. Sie sollten unabhängig vom Alter - beim Johnson & Johnson-Impfstoff heißt das: alle über 18 Jahre - bei der zweiten Impfung einen mRNA-Impfstoff, also ein Vakzin von Moderna oder Biontech erhalten.

Menschen unter 30 Jahren empfiehlt die STIKO allerdings, sich nur mit dem Impfstoff von Biontech impfen zu lassen. Der Mindestabstand zwischen erster und zweiter Impfung bei einer Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Vakzin sollte laut STIKO vier Wochen betragen. Laut Impfschema des RKI erhält man den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach erhaltener zweiter Impfdosis.

Neu ist, dass jetzt auch nach aktueller COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und Coronavirus-Einreiseverordnung für einen Impfnachweis eine zweite Impfung bei mit Johnson & Johnson Geimpften notwendig ist. Was genau in anderen Ländern der EU gilt, können Sie auf der Internetseite https://reopen.europa.eu/de erfahren. Neu ist auch, dass Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig sind.

Wer vom 1. Februar an in der EU verreisen will, muss sich auf strengere Regeln einstellen. Die Gültigkeit der EU-Impfzertifikate erlischt automatisch neun Monate nach der Grundimmunisierung. Um weiterhin einfacher reisen zu können, muss eine Booster-Impfung erfolgt sein. Diese Regelung gilt im Übrigen für alle Impfstoffe.

Was bei Johnson & Johnson für die Auffrischimpfung gilt

Als "geboostert" gelten diejenigen, die bei ihrer Erstimpfung den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben laut STIKO erst, wenn sie nach erfolgter Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff eine weitere Impfung erhalten haben. Auch für die dann dritte Impfung, den sogenannten "Booster", der frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung erfolgen soll, empfiehlt die STIKO für mit dem Vakzin von Johnson & Johnson-Geimpfte einen mRNA-Impfstoff von Moderna oder Biontech bzw. für unter 30-Jährige wieder nur den Impfstoff von Biontech - wie schon bei der Zweitimpfung. Die Auffrischungsimpfung ist ohne Wartezeit sofort gültig, schreibt auch das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite.

Der Impfstoff von Johnson & Johnson und die 2G-und 2G plus Regel

"Zutritt nur mit 2G" ist derzeit an vielen Schaufenstern zu lesen. Im Klartext heißt das: Wer dort hineinkommen will, muss entweder genesen oder vollständig geimpft sein. Als geimpft im Sinne der 2G-Regelung gilt bei einer Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Vakzin nur der, der auch eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat.

Für die 2G plus-Regel, also den Zugang nur für vollständig Geimpfte und entweder zusätzlich Geboosterte oder negativ Getestete, gilt zumindest in Bayern bei einer Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff: Als Geboostert gilt nur der, der insgesamt drei Corona-Schutzimpfungen erhalten hat - also nach der Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson noch zwei weitere mit einem mRNA-Impfstoff.

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