Spritzen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer gegen das Coronavirus liegen in einem Impfbus.
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Spritzen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer gegen das Coronavirus liegen in einem Impfbus.

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Coronavirus: Ab wann dürfen sich Genesene boostern lassen?

Coronavirus: Ab wann dürfen sich Genesene boostern lassen?

Die Nachfrage nach Booster-Impfungen in Deutschland gegen das Coronavirus steigt - vor allem wegen der neu kursierenden Omikron-Variante. Können sich auch Genesene boostern lassen? Oder gelten sie nach durchgemachter Infektion schon als geboostert?

Über dieses Thema berichtet: IQ - Wissenschaft und Forschung am .

Auffrischungsimpfungen wurden zunächst nur Älteren und Menschen mit einem schwachen Immunsystem und anderen Vorerkrankungen empfohlen. Erste Studienergebnisse legen allerdings nahe, dass der Impfschutz nach der Grundimmunisierung gegenüber der Omikron-Variante nachlässt. Daher stehen Booster-Impfungen derzeit hoch im Kurs, um zuverlässig einen schweren Verlauf mit SARS-CoV-2 zu verhindern.

  • Zum Artikel: Was über Omikron bislang bekannt ist

Wer kann sich wann boostern lassen?

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Booster-Impfung derzeit allen Menschen ab 18 Jahren, vor allem aber den Risikogruppen. In der Regel passiert das sechs Monate nach der letzten Impfung gegen das Coronavirus, in vielen Bundesländern wird die Auffrischungsimpfung schon nach fünf Monaten verabreicht, wenn die Impfkapazitäten ausreichen.

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hält solche Booster-Impfungen auch schon drei Monate nach der letzten Spritze für möglich. Wie aber verhält es sich mit dem Boostern nach durchgemachter Infektion? Wie ist der Schutz von Genesenen?

Wie oft müssen Genesene sich impfen lassen?

Wer eine gesicherte, also mit PCR- oder Antikörper-Test nachgewiesene, SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, kann sich nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sechs Monate nach Infektion impfen lassen, frühestens jedoch vier Wochen nach dem Ende der Symptome. Das gilt für alle Altersgruppen, für die es zugelassene Impfstoffe gibt. Wurden spezifische Antikörper im Blut nachgewiesen, darf bereits ab vier Wochen nach Labordiagnose erstmalig geimpft werden.

Menschen mit einem geschwächten Immunsystem wird geraten, sich mit ihrem Arzt oder der Ärztin abzustimmen, ob eine Dosis ausreicht oder eine zweite Impfung erfolgen sollte.

Warum soll ich mich als Genesener impfen lassen?

Es gibt zwar Hinweise, dass eine durchgemachte Infektion etwas länger als die veranschlagten sechs Monate vor einer erneuten Infektion oder Erkrankung mit den bisher kursierenden Varianten schützt. Bei der Omikron-Variante könnte dies aber anders sein, darauf deuten aktuelle Daten hin.

Zudem waren Genesene bisher sehr unterschiedlich geschützt: Manche hatten noch lange nach der Erkrankung hohe Antikörperwerte, bei anderen waren diese niedrig oder gleich null. Antikörper sind zwar nur ein Teil des Immunsystems, geben aber einen Hinweis darauf, wie stark dessen Antwort ausgefallen ist. Wegen dieser individuellen Unterschiede sollte man sich nach einer gewissen Zeit wieder impfen lassen. Laut einer in der Fachzeitschrift Nature erschienenen Studie bietet die Kombination von Infektion und Impfung anscheinend sogar einen besonders hohen Schutz. Ähnliches wird aktuell auch bei Omikron vermutet.

Wann darf ich mich als Genesener boostern lassen?

Für Genesene, die bereits eine Impfdosis nach ihrer Infektion bekommen haben, gilt: Auch sie können sich nach weiteren sechs Monaten (bzw. in manchen Bundesländern schon nach fünf Monaten) erneut impfen und damit boostern lassen.

Was gilt, wenn ich mich nach der ersten Impfdosis infiziere?

Wer nach seiner ersten Impfung eine Coronavirus-Infektion durchgemacht hat - und diese auch entsprechend nachgewiesen wurde - kann in der Regel sechs Monate nach Ende der Symptome oder der Diagnose mit einer zweiten Dosis für die Grundimmunisierung geimpft werden. Frühestens ist das vier Wochen nach Ende der Symptome möglich. Eine zweite Dosis ist nur in dem Fall nicht nötig, wenn die Infektion mindestens vier Wochen nach der ersten Impfung passiert ist. Um geboostert zu werden, benötigt es allerdings eine weitere, dritte Impfdosis - nach - in der Regel - sechs Monaten.

Was gilt, wenn ich mich nach der zweiten Impfdosis infiziere?

Für die Auffrischungsimpfungen gilt Ähnliches: Auch hier können Personen sechs Monate nach der Infektion einen Booster bekommen, auch, wenn sie bereits eine erfolgreiche Impfserie hinter sich haben.

Ist man nach Impfung und anschließender Infektion (Impfdurchbruch) schon geboostert?

Nein. "Eine Genesung nach Impfdurchbruch (doppelt geimpft) reicht nicht, um den Status 'geboostert' zu bekommen", schreibt das RKI auf BR-Anfrage. Unabhängig davon, wann die Infektion stattgefunden hat, wird eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach Genesung empfohlen. Nach dieser zählt man als geboostert.

Wie ist das mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson?

Bei dem Vektor-basierten Impfstoff von Johnson & Johnson wird nur eine Impfdosis verabreicht. Die STIKO empfiehlt aber eine Optimierung der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff ab vier Wochen nach Erstimpfung - oder nach einer Genesung. Diese zweite Impfung reicht allerdings noch nicht, um den Status "geboostert" zu bekommen. Hierzu wird eine weitere Dosis eines mRNA-Impfstoffs nach - in der Regel - sechs Monaten benötigt.

Welcher Impfstoff wird Genesenen bei der Booster-Impfung empfohlen?

Genesene benötigen keinen speziellen Impfstoff. Entscheidend ist hier das Alter: Bei allen Booster-Impfungen soll ein mRNA-Impfstoff, also der von Moderna oder Biontech/Pfizer, verwendet werden. Bei unter 30-Jährigen wird nur der Impfstoff von Biontech/Pfizer empfohlen.

Was ist bekannt über Nebenwirkungen bei Booster-Impfungen?

Die Impfreaktionen nach der Booster-Impfung waren vergleichbar mit denen nach der zweiten Dosis, zeigten die Studien zur Zulassung der Auffrischungsimpfung. Dazu zählten Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schmerzen oder Schwellungen an der Einstichstelle, Fieber, Muskelschmerzen, Schüttelfrost.

Diese Impfreaktionen traten in der Regel wenige Tage nach der Booster-Impfung auf und hielten ein bis zwei Tage an. Schwere Nebenwirkungen zeigten sich nicht, auch keine Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen. Dafür regt der Booster die Produktion von Antikörpern stark an und sorgt für deutlich mehr Schutz als nach den ersten beiden Dosen.

Gibt es eine Testpflicht-Befreiung für Geboosterte?

Deutschlandweit wird das gerade diskutiert. Testen muss man sich derzeit, wenn 2G plus gilt, also geimpft oder genesen plus Antigen-Schnelltest. Das war in Bayern bei Kulturveranstaltungen, Messen, Tagungen, Kongressen, Freizeiteinrichtungen und privaten und öffentlichen Veranstaltungen in nicht privaten Räumlichkeiten (außer Gastronomie) der Fall.

Diese Testpflicht wurde in Bayern nun für Geboosterte 15 Tage nach ihrer Auffrischungsimpfung aufgehoben. Das gilt dann beispielsweise für den Kino-, Zoo- oder Fitnessstudio-Besuch, nicht aber für Alten- und Pflegeheime. Damit ersetzt das Boostern den Test. Gleiche Regeln sollen auch deutschlandweit greifen - mit Ausnahme vom medizinischen und Pflege-Bereich. Hier wird auch weiterhin ein negatives Testergebnis zusätzlich zu 2G nötig sein. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am gestrigen Dienstag. Nach zwei Monaten sollen die Änderungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden.

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