Innerhalb der EU mit Hund und Katz zu verreisen ist nicht ganz so einfach. Es lohnt sich, sich vorher gut zu informieren.
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Innerhalb der EU mit Hund und Katz zu verreisen ist nicht ganz so einfach. Es lohnt sich, sich vorher gut zu informieren.

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Verreisen mit Hund und Katz': Das gilt innerhalb der EU

Manche wollen es unbedingt, bei anderen geht es nicht anders. Wer seine Haustiere per Flugzeug, Bahn oder Fernbus mit in den Urlaub nimmt, muss einiges beachten. Ganz billig ist das in den meisten Fällen allerdings nicht.

Über dieses Thema berichtet: Notizbuch am .

Reisen ist schön, aber auch schön anstrengend. Das gilt für Menschen, aber insbesondere auch für Hund und Katze, die mit in den Urlaub fahren sollen. Eine gute Vorbereitung ist deshalb die halbe Miete. Das fängt schon beim Training für die Transportbox an. Hundetrainer raten oft dazu, die Box in den Alltag zu integrieren, zum Beispiel Leckerlies darin zu verstecken - damit das Tier-Vehikel positiv besetzt ist. Gleiches gilt natürlich auch für Katzen.

Regelungen hängen vom Transportunternehmen ab

Sobald das klappt, kann es losgehen. Reisen im eigenen Pkw unterliegen keinen besonderen Richtlinien. Aber wenn Flugzeug, Bahn, Fähre oder Bus benötigt werden, gibt es verschiedene Punkte zu beachten: Wie lang soll die Reise dauern? Mit welchen Transportmitteln reisen wir? Wo kommen wir unter? Und was kostet da jeweils das Ticket für mein Tier?

Denn es gibt keine EU-weite Regelung, die das Verreisen vereinheitlicht, erklärt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum: "Tiere dürfen bei vielen Transportunternehmen nicht ohne Anmeldung mitgenommen werden. Leider gehen immer noch viele Herrchen und Frauchen davon aus." Vielmehr sind die Möglichkeiten von den Airlines, Bahn- und Busunternehmen vorgegeben und basieren oft auf Kulanz.

Vor Bahnfahrten nach den Tickets erkundigen

In Reise- und Fernbussen sind Tiere grundsätzlich verboten. Bei der Deutschen Bahn hingegen muss man sein Tier bis zu der Größe einer Hauskatze nicht anmelden. Katzen und Hunde bis zu dieser Größe fahren außerdem kostenlos. Anders ist das bei Hunden, die größer sind. Diese benötigen ein eigenes Ticket: Hier muss ein regulärer Kinderfahrschein gelöst werden. Von Vergünstigungen wie Spartickets und Gruppentickets sind sie ausgenommen. Zudem besteht Leinenpflicht und ein Maulkorb sollte mit im Gepäck sein.

Für Fahrten im Ausland mit anderen Transportunternehmen gelten oft andere Bedingungen, erklärt Wojtal: "Im französischen TGV beispielsweise benötigen alle Tiere ein Ticket." Und im Eurostar, dem britischen Pendant, ist es gänzlich verboten, Tiere mitzunehmen, so die Expertin.

Jede Airline hat eigene Regelungen

Ähnlich sieht es für Flugreisen mit Tieren aus. Hier hängt es von der Fluggesellschaft ab, welche Regeln gelten, erklärt Karolina Wojtal: "Bei der Lufthansa dürfen kleinere Hunde und Katzen bis acht Kilo in der Regel in der Kabine transportiert werden. Die müssen spätestens 72 Stunden vorher angemeldet werden."

Tiere, die schwerer als acht Kilo sind, müssen zwingend im Frachtraum untergebracht werden. Diese Regel lässt sich auch nicht damit umgehen, dass man ein zusätzliches Flugticket bucht. Voraussetzung sei aber natürlich immer, dass das auf dem konkreten Flug zulässig ist, so Wojtal. Gäste haben keinen Anspruch darauf. Denn üblicherweise beschränken die Airlines die Zahl der Tiere an Bord, und es fällt eine Gebühr für den Transport an.

Bei Ryanair beispielsweise ist die Mitnahme von Tieren grundsätzlich nicht möglich. Airfrance behält es sich vor, hier kommt es auf den Flugzeugtyp und das Ziel an.

Heimtierausweis und Tollwut-Impfung sind Voraussetzung

Und noch etwas ist wichtig: Innerhalb Deutschlands gibt es zwar keine verpflichtenden Impfungen für Haustiere. Doch sobald ein Tier sich auf Reisen begibt, sieht das anders aus. Innerhalb der EU sind die Regeln aber übersichtlich, wie die Tierärztin Beatrice Milleder erklärt: "In allen EU-Ländern wird ein Heimtierausweis verlangt. Und die Tiere müssen gechipt und gegen Tollwut geimpft sein. Mehr gibt es nicht." Wichtig ist, dass die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen muss.

Kleine Ausnahmen sind Norwegen und Großbritannien, die ja nicht Teil der EU sind: Dort wird noch zusätzlich eine Entwurmung angefordert. Um bei den Einreisebestimmungen auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, diese auf der Internetseite der Botschaft des Reiselandes nachzulesen.

  • Zum Artikel: "Exotische Haustiere: Wird die Haltung bald eingeschränkt?"

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