Peter Gauweiler sieht darin eine Finanzierung per Notenpresse - und die ist in Deutschland verboten. Die Verfassungshüter argumentierten, eine einstweilige Anordnung würde die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli den Europäischen Gerichtshof in den Rechtsstreit eingeschaltet. Er soll klären, ob das Programm eine unzulässige Staatsfinanzierung darstellt. Eine Entscheidung steht noch aus. Die EZB kauft zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil - derzeit für 60 Milliarden Euro im Monat.
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Archiv: Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil