Strommasten stehen vor einem Zementwerk
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Strommasten stehen vor einem Zementwerk

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Strom- und Gaspreisbremse vor dem Aus: Welche Folgen hat das?

Die Strom- und Gaspreisbremsen werden Bundesfinanzminister Lindner zufolge bereits zum Jahreswechsel beendet. Noch sind die Preise für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Wie geht es weiter, wenn die Preisbremsen wegfallen?

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die Strom- und Gaspreisbremsen werden nach den Worten von Bundesfinanzminister Lindner schon zum Jahreswechsel am 31. Dezember 2023 beendet – und nicht, wie ursprünglich zugesagt, erst am 31. März 2024. Die Bremsen deckeln derzeit noch die Preise für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs: pro Kilowattstunde Strom auf maximal 40 Cent und beim Gas auf 12 Cent. Einige Tarife dürften ab 2024 darüber liegen, die meisten aber darunter. Doch auch wenn die Tarife günstiger werden - an anderer Stelle gibt es aber Erhöhungen, nämlich bei der Mehrwertsteuer und bei den Netzentgelten.

Auf Gas wird wieder höhere Mehrwertsteuer fällig

Haushaltsenergie wird bei Strom und Gas auch im neuen Jahr ein Preistreiber bleiben. Die verminderte Mehrwertsteuer für Gaskunden endet zum 1. Januar; sie wird dann wieder 19 Prozent betragen. Das wird nach Einschätzung der Zeitschrift "Finanztest" eine Kilowattstunde Gas im Schnitt um 1,5 Cent teurer machen.

Besonders günstige Gastarife liegen laut "Finanztest" derzeit bei einem Arbeitspreis von weniger als 10 Cent plus Steuern, Netzentgelte und andere Nebenkosten. Die folgende Grafik zeigt, wie der durchschnittliche Gaspreis für Neukunden sich in den vergangenen Jahren entwickelt hat:

Grafik: Entwicklung durchschnittlicher Gaspreis für Neukunden

Zusatzkosten werden steigen - vor allem Netzendgelte

Besonders hoch können Netzentgelte beim Strom werden. Wie hoch, hängt stark von den Kosten für den Ausbau der Netze ab - und die können regional sehr unterschiedlich sein.

Die Bundesregierung wollte diese Preisanhebung 2024 mit einem Milliardenbetrag abfedern. Viele Stromkunden hätten von den höheren Entgelten dann nicht viel mitbekommen. Doch auch diese Unterstützung könnte im kommenden Jahr wegfallen. Die folgende Grafik zeigt, wie der durchschnittliche Strompreis für Neukunden sich in den vergangenen Jahren entwickelt hat:

Grafik: Entwicklung durchschnittlicher Strompreis für Neukunden

Verbrauchertipp vom Experten: Nicht warten, sondern wechseln

Die Tarife der Energieversorger sind zwar längst nicht mehr so teuer wie zum Höhepunkt der Energiekrise nach Beginn des Ukraine-Kriegs. Einige von ihnen liegen aber immer noch jenseits der Preisbremsen und viele Kunden sind noch an Restlaufzeiten von Verträgen gebunden, die in den meisten Fällen für 12 Monate abgeschlossen wurden.

Hermann-Josef Tenhagen vom Internetportal "Finanztipp" weist darauf hin: Wer im Rahmen der oft besonders teuren Grundversorgung seine Haushaltsenergie bezieht, könne sogar innerhalb von zwei Wochen den Versorger wechseln.

Wer seinen Anbieter in der Vergangenheit bereits gewechselt habe, habe beim neuen Vertrag häufig eine Laufzeit von 12 Monaten angeboten bekommen - mit dem Versprechen, in dieser Zeit den Preis möglichst stabil zu halten. In diesem Fall bietet sich für Tenhagen eine frühe Kündigung an, die in der Regel schon sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit möglich sein sollte.

Wechsel beim Gasversorger: Schon an den nächsten Winter denken

Für den Wechsel bei vielen Gastarifen ist es allerdings bereits zu spät. Denn entscheidend beim Heizen sind die Monate November bis März - zumindest für diesen Winter komme man aus teuren Regelungen oft nicht mehr hinaus, so Tenhagen. Umso wichtiger sei es, für den nächsten Winter mit einem günstigen Gasvertrag richtig vorzusorgen.

Dieser Artikel ist erstmals am 27.11.2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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