Frau liegt krank im Bett
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Streit um nationales Gesundheitsportal des Bundes

Die Bundesregierung will über eine Online-Präsenz umfassende Gesundheitsinformationen an die Bevölkerung herantragen. Private Verlage sehen darin allerdings einen Rechtsverstoß. Der Streit geht jetzt in die nächste Runde.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft und Börse am .

Das Bundesgesundheitsministerium will die Bevölkerung mit seinem Nationalen Gesundheitsportal zu unterschiedlichen Gesundheitsfragen informieren. Auf gesund.bund.de soll jeder unabhängige Informationen zum Gesundheitssystem, zu Krankheiten und auch dazu, wie man Erkrankungen vorbeugen kann, erhalten.

Wort & Bild Verlag klagt

Der Wort & Bild Verlag mit Sitz in Baierbrunn bei München hält das für rechtswidrig, beurteilt das Portal als Konkurrenz. Der Verlag, der unter anderem die "Apotheken-Umschau" herausgibt und mehrere Online-Portale betreibt, sieht in dem aus steuerfinanzierten Info-Angebot einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln – und fürchtet um Werbeeinnahmen. Außerdem sieht Wort & Bild einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne in der Medienlandschaft.

Landgericht Bonn gibt Wort & Bild Verlag Recht

Das Landgericht Bonn hatte dem Verlag Ende Juni Recht gegeben. "Ein Großteil der auf dem Portal eingestellten Artikel überschreitet nach der Begründung der Kammer die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns. Diese Artikel enthalten keinerlei Hinweise zu akuten Gefahrensituationen, sondern allgemeine Informationen wie ein Gesundheitslexikon oder Tipps und Ratschläge für ein gesundes Leben", teilte das Gericht mit. Um seinen staatlichen Aufgaben und Fürsorgepflichten gegenüber den Bürgern gerecht zu werden, bedürfe es eines solchen Portals des Bundes nicht. Das Gericht sieht auch den Punkt der Konkurrenz zu privaten Anbietern und führte zudem das Gebot der Staatsferne an.

Ministerium legt Berufung ein

Das Ministerium bleibt aber bei seiner Auffassung, dass es eine staatliche Aufgabe sei, Angebote wie das Gesundheitsportal zu erstellen und hat Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt. Parallel zum Gang in die nächste Instanz hat das Ministerium dem Sozialunternehmen "Was hab‘ ich?" den Auftrag erteilt, künftig für das nationale Gesundheitsportal Inhalte zuzuliefern. Diese Auftragsvergabe an die gemeinnützige GmbH stehe in keinem Zusammenhang mit dem Rechtsstreit, erklärt das Ministerium.

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