Abgabe Steuererklärung: Die Fristen laufen bald ab (Symbolbild)
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Abgabe Steuererklärung: Die Fristen laufen bald ab (Symbolbild)

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Abgabe Steuererklärung: Die Fristen laufen ab

Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber wegen Corona die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärungen verschoben. Für alle, die eine Steuererklärung machen müssen und dies noch nicht getan haben, heißt das: Am 02. Oktober läuft die Frist ab.

Viele kennen das: Erst einmal zeitlich nach hinten verschieben, dann ein bisschen vergessen und verdrängen und irgendwann wird es knapp. Kaum einer macht seine Steuererklärung wirklich gerne.

Unterschiedliche Abgabefristen

Wer wann seine Steuererklärung abgeben muss, das hängt von der Frage ab: Lasse ich mich steuerlich beraten oder mache ich alles selbst? Wer sich beraten lässt, beispielsweise von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberaterin, hat grundsätzlich mehr Zeit. Hier steht Ende August ein wichtiger Stichtag an, erklärt Heinz-Georg Krolovitsch, Geschäftsführer der Steuerberaterkammer München: "Das ist der 31. August in diesem Jahr. Bis dahin sind spätestens die Erklärungen für das Jahr 2021 abzugeben für die beratenden Fälle. Also: Wer einen Steuerberater beauftragt beispielsweise, kann die Erklärung für 2021 noch bis Ende August abgeben."

Für alle, die selbst tätig werden, steht hingegen schon der nächste Termin an, und zwar für die Steuererklärung 2022. Stichtag ist der 30. September. Da dieser Abgabetermin jedoch auf einen Samstag fällt, kann man sich noch bis zum 2. Oktober mit der Einreichung der Einkommensteuerklärung Zeit lassen. Die Steuerpflichtigen, die sich beraten lassen, haben wieder länger Zeit, dieses Mal bis zum 31. Juli 2024.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Abgabepflichtig sind einmal Selbstständige und Freiberufler. Aber es trifft auch angestellte Arbeitnehmer. Dann zum Beispiel, wenn man Lohnersatzleistungen über 410 Euro aufs ganze Jahr gerechnet bekommen hat. Unter Lohnersatzleistungen fallen unter anderem Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld.

Weitere Gründe für eine Abgabepflicht: Bestimmte Steuerklassenkombinationen bei Ehegatten. Die Steuererklärung muss außerdem abgeben, wer beispielsweise Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen hat, wer eine Abfindung erhalten hat, die ermäßigt besteuert wurde, oder wer sich einen Freibetrag hat eintragen lassen, der beim Lohnsteuerabzug schon berücksichtigt wurde.

Freiwillige Abgabe kann sich lohnen

Doch die freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich durchaus lohnen: Oft kommt es zu Rückzahlungen.

Thorsten Große, Steuerfachanwalt und Steuerberater aus Augsburg erklärt: "Laut statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2019 14,4 Millionen Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt, von denen immerhin 12,7 Millionen eine Steuererstattung erhielten. Die lag im Durchschnitt bei 1.095 Euro, wobei die Rückerstattung besonders häufig (57 Prozent) zwischen 100 und 1.000 Euro betrug."

Wer die Erklärung freiwillig einreicht, also nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat dafür vier Jahre Zeit. Steuerpflichtige können also jetzt noch ihre freiwilligen Erklärungen bis zum Jahr 2019 rückwirkend einreichen.

Und wenn ich zu spät dran bin?

Wer einen triftigen Grund hat, also beispielsweise längerfristig erkrankt ist, kann schriftlich eine Fristverlängerung beim Wohnsitzfinanzamt beantragen. Das geschieht idealerweise vor Fristablauf.

Dieser Artikel ist erstmals am 26. August 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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