Ein Mann fährt einen Aufsitzmäher auf einer Wiese.
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Aufsitzrasenmäher brauchen wohl künftig eine Versicherung

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Wird künftig eine Versicherung für Aufsitzrasenmäher nötig?

Das Justizministerium will ab dem kommenden Jahr eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Aufsitzrasenmäher, Schneefräsen, Gabelstapler und andere langsam fahrende Arbeitsgeräte vorschreiben. Ob es die wirklich braucht, ist umstritten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Kleinstfahrzeuge, mit denen man meistens nur auf dem eigenen Grundstück unterwegs ist, beispielsweise Aufsitzrasenmäher oder Gabelstapler, sollen künftig ein eigenes Kennzeichen haben und versicherungspflichtig werden. Das sieht die Neuregelung der Kfz-Haftpflichtversicherung vor, wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sie plant.

Er will damit eine EU-Vorgabe umsetzen, diese sieht generell bei Kraftfahrzeugen eine Haftpflichtversicherung vor, die Schäden bis zu neun Millionen Euro abdeckt. Aber: Es ist umstritten, ob das für Kleinstfahrzeuge überhaupt gilt.

Im Bundesrat ist das im Bundestag beschlossene Gesetz jetzt erstmal gescheitert.

Versicherungswirtschaft gegen Neuregelung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) würde bei Kleinstfahrzeugen im Bereich der Arbeitsgeräte lieber die alte, einfache Regelung beibehalten, statt eine neue Versicherungspflicht einzuführen. Bisher waren die kleinen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer oder Gabelstapler über die normale Haftpflichtversicherung abgedeckt, die jeder Betrieb und auch Privathaushalte haben sollten.

Doch nun fordert Justizminister Buschmann ab dem nächsten Jahr eine eigene KFZ-Haftpflicht auch für die Kleingeräte, die sich mit einer Geschwindigkeit von sechs km/h bis zu 20 km/h bewegen können. Die Versicherungswirtschaft befürchtet, dass Millionen dieser Geräte bei Landwirten, Logistikern, produzierenden Unternehmen, aber auch bei Privatpersonen nicht bis Januar 2025 angemeldet werden können.

Drastische Strafen für unversicherte Kleinfahrzeuge

Wer die Anmeldung vergesse, begehe nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, so der GDV, sondern sogar eine Straftat, die mit Geld oder Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Außerdem könnten Fahrzeuge, die widerrechtlich nicht versichert sind, vom Staat eingezogen werden, was eine massive Bestrafung wäre. Der Versicherungsverband hält das für übertrieben und fordert zumindest eine Übergangslösung.

Schätzungen des GDV zufolge müssten zumindest mehrere hunderttausend Verträge angepasst werden. Betriebe sollten zum Beispiel klären, ob ihre bislang in der betrieblichen Haftpflicht automatisch mitversicherten Gabelstapler - und ähnliche Geräte - zumindest nachgemeldet werden müssen. Auf dem eigenen Firmengelände könnte ihnen die neue Versicherungspflicht allerdings erspart bleiben.

Nicht mit unversicherter Schneefräse auf den Bürgersteig fahren

Dasselbe gilt wohl auch für einen Aufsitzrasenmäher, den ein Hobbygärtner nur privat zu Hause im eigenen Garten auf seinem Grundstück nutzt. Wenn er dagegen im Winter mit seiner Schneefräse oder dem kleinen Schneepflug auf den öffentlichen Bürgersteig will, wäre wohl eine spezielle Versicherung dafür abzuschließen, weil das dann nicht mehr im privaten Raum stattfindet. So sieht das zum Beispiel die Stiftung Warentest in ihren Tipps zum Thema (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt).

Widerstand im Bundesrat vor allem von unionsregierten Ländern

Die Mehrheit der Bundesländer hat im Bundesrat allerdings gegen den Bundestagsbeschluss der Regierungsparteien gestimmt, weshalb es hier noch keine endgültige Rechtsklarheit gibt. Möglich ist, dass sowohl der Bund als auch die Länder erst einmal den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um das ganze Thema noch einmal grundsätzlich zu verhandeln.

Justizminister Buschmann beruft sich auf die notwendige Umsetzung einer EU-Richtlinie, doch die sieht die von ihm geforderte Versicherungspflicht für die Kleinstfahrzeuge gar nicht vor, die der FDP-Politiker in Deutschland exklusiv einführen will. Es hat also keinen Sinn, den Bürokraten in Brüssel die Schuld zu geben an einer möglicherweise unpopulären Neuregelung.

Deckungssumme von neun Millionen Euro gefordert

Was Buschmann vor allem fordert, ist eine hohe Deckungssumme von knapp neun Millionen Euro für jedes versicherte Kleinfahrzeug. Das kann eine herkömmliche Privathaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung in dieser Höhe nicht mehr leisten. Es ist also vor allem die neue gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme für mögliche Personenschäden, die eine extra Kfz-Versicherung hier erforderlich machen würde. Das wäre ähnlich, wie bei E-Scootern oder schnelleren E-Bikes, die aber vor allem der Personenbeförderung dienen und nicht in erster Linie zur Verrichtung kleinerer Arbeiten.

Versicherer: Keine größeren Schäden bekannt, die nicht einfacher reguliert wurden

Dennoch könnten nach Ansicht der Versicherer alle derzeit geltenden Regeln unverändert beibehalten werden. Es gebe aktuell eine klare, praktikable und kostengünstige Lösung, mit der es seit Jahrzehnten keine Probleme gab, sagt Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und ergänzt: "Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte."

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