Die Anleihekäufe sollen die Zinsen drücken und so billige Kredite der Banken ermöglichen. Nach der Schuldenkrise will die EZB mit dem voraussichtlich 2,28 Billionen Euro schweren Programm die Konjunktur in der EU ankurbeln.
Gauweiler klagt
Das Vorgehen ist umstritten, es sind mehrere Verfahren in Karlsruhe dazu anhängig. Unter anderem der ehemalige CSU-Vize Peter Gauweiler hatte geklagt. Der Vorwurf: EZB-Chef Mario Draghi überschreite seine Zuständigkeit als Währungshüter und greife unrechtmäßig in die Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten ein.
EuGH soll urteilen
Das Bundesverfassungsgericht entschied sich nun, die Frage grundsätzlich klären zu lassen und bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um ein Rechtsgutachten. Die Karlsruher Richter äußerten erhebliche Zweifel an dem Aufkaufprogramm. Es könne gegen das Verbot verstoßen, Haushalte defizitärer Staaten zu finanzieren. Bis der EuGH die Fragen beantwortet hat, wird das Verfahren in Karlsruhe unterbrochen. Im äußersten Fall könnten die Karlsruher Richter die deutsche Beteiligung an den Käufen untersagen.