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Geldwäsche aus Versehen? Worauf Privatpersonen achten sollten

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Geldwäsche aus Versehen? Worauf Privatpersonen achten sollten

Eine vermeintliche Kleinigkeit kann schon der Auslöser sein: In den Verdacht der Geldwäsche können Verbraucherinnen und Verbraucher geraten, ohne dass sie es beabsichtigt haben - vor allem im Ausland. Was gibt es im Urlaub zu beachten?

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die Commerzbank musste zuletzt ein hohes Bußgeld von 1,45 Millionen Euro bezahlen wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz. In den Verdacht können nicht nur Banken und Unternehmen geraten, sondern auch Touristen im europäischen Ausland.

Spanien, Portugal, Frankreich, Griechenland: Bargeldobergrenzen

Wer im Urlaub in Spanien schöne Sachen kaufen will, sollte Beträge von eintausend Euro und mehr mit Karte und nicht in bar bezahlen. Am strengsten sind die Vorschriften in Griechenland, wo es eine strikte Obergrenze von 500 Euro gibt. Beträge darüber müssen per Überweisung, Kreditkarte oder Scheck bezahlt werden. Die Regierung in Athen denkt sogar darüber nach, die Grenze künftig schon bei 200 Euro anzusetzen. Ausnahme in Griechenland ist der Autokauf, für den es keine Bargeldobergrenze gibt.

In anderen Ländern: Angabe privater Daten

Mit Nachfragen und Angaben von persönlichen Daten ist in Ländern wie den Niederlanden, Portugal, Italien und Schweden zu rechnen, schon bei Beträgen zwischen 2.000 Euro und 5.000 Euro. Geschäfte können Barzahlung verweigern, wenn sie das nicht wollen oder ihnen etwas verdächtig vorkommt. In skandinavischen Ländern ist Bargeld häufig gar nicht mehr üblich, nicht einmal bei niedrigen Beträgen.

Einen aktuellen Überblick zu den geltenden Vorschriften in europäischen Ländern, die sich ständig ändern, gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (externer Link).

Italien: Guardia di Finanza überprüft sogar Kleinstbeträge

In Italien gibt es die Besonderheit, dass man nach einer Barzahlung als Kunde oder Kundin den Kassenbon aufheben soll. Das gilt sogar für Kleinstbeträge wie für einen Espresso. Die dortige Finanz- und Steuerpolizei Guardia di Finanza führt regelmäßig spontane Kontrollen auch bei Touristen durch, etwa direkt auf der Straße. Das soll verhindern, dass Barzahlungen für steuerfreies Schwarzgeld genutzt werden. Generell hat Italien Anfang 2023 die Obergrenze für Barzahlungen heraufgesetzt - von 2.000 Euro auf 5.000 Euro.

Frankreich und Spanien: Ausnahmen für Touristen möglich

Die Bargeldobergrenze in Frankreich liegt bei 1.000 Euro, aber nur für in Frankreich ansässige Steuerzahler. Für Ausländer, die als Verbraucherinnen und Verbraucher und nicht als Geschäftsleute gelten, liegt diese Grenze erst bei 15.000 Euro. Und bei privaten Verkäufen, wie etwa von Autos, gibt es in Frankreich gar kein Limit.

Auch in Spanien gibt es eine Obergrenze von 1.000 Euro, für ausländische Gäste liegt die Grenze ähnlich wie in Deutschland bei 10.000 Euro. Die Unternehmen dort, wie Geschäfte oder Hotels, dürfen aber keine Beträge von mehr als tausend Euro annehmen. Tun sie es dennoch, ist das in Spanien illegal.

Eine Beteiligung an einer möglichen Geldwäsche, wie durch Schaffung von Schwarzgeld, wäre für Touristen somit in Spanien trotzdem schon ab 1.000 Euro möglich. Dafür müsste man zum Beispiel in einem Geschäft etwas Teureres einkaufen oder eine höhere Hotelrechnung bar bezahlen. Im Zweifelsfall würde dafür zwar nur der spanische Hotelier oder Geschäftsinhaber bestraft, aber als Zeuge oder Zeugin will man im Ausland sicher auch nicht von der Polizei vernommen werden wegen einer möglichen Beihilfe zur Geldwäsche während des Urlaubs.

Österreich: Paradies für Bargeldzahlungen

Gar keine Beschränkungen gibt es in Österreich, wo offenbar alles in beliebiger Höhe auch bar bezahlt werden kann. Ähnliche Erfahrungen kann man auch in der Schweiz machen. Dort werden allerdings häufig nur sehr ungünstige Umrechnungskurse zum Schweizer Franken gestellt, so dass es wesentlich günstiger sein kann, mit Karte zu bezahlen.

Keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen gibt es auch in Luxemburg. Ab 10.000 Euro müssen Händler dort aber die Kunden-Identität ermitteln und mindestens für fünf Jahre in ihren Unterlagen festhalten. Und bei Geldwäscheverdacht sind zusätzliche Meldungen an die Luxemburger Behörden erforderlich. Dort läuft es also in der Praxis ähnlich ab wie in Deutschland.

Vorsicht bei Fahrt mit viel Bargeld durch die Schweiz

Wer – aus welchem Grund auch immer – an der Schweizer Grenze bei der Ausreise mit einem unangemeldeten Bargeldbetrag von 10.000 Euro und mehr erwischt wird, riskiert, dass dieses Geld erst einmal eingezogen wird. Erforderlich ist eine schriftliche Anmeldung beim deutschen Zoll. Wer dagegen mit seinem Geldkoffer z. B. von Frankreich oder Italien aus nach Deutschland unterwegs ist und dabei die Schweiz umfährt, hat so etwas nicht zu befürchten.

Keine Obergrenzen für Bargeld in Island, Zypern und auf den britischen Inseln

Wenig Probleme mit größeren Bargeldbeträgen dürfte es in Zypern geben und auch in dem früheren EU-Land Großbritannien nicht, das allerdings nie den Euro hatte. Beim Wechseln in englische Pfund ist zu beachten, des in Schottland und Nordirland eigene Pfundnoten gibt, die wiederum in England häufig nicht akzeptiert werden. Außerdem sollen sogenannte High Value Dealers, also Händler hochwertiger Güter, Barzahlungen im Gegenwert von mehr als 10.000 Euro registrieren, so dass die Situation ähnlich ist wie in den meisten EU-Ländern.

Deutschland: Bargeldzahlungen bis 10.000 Euro problemlos

In Deutschland wird die mögliche Geldwäsche viel strenger überwacht und verfolgt als früher und sie gilt inzwischen als Straftatbestand. Normalerweise geht es um kriminelle Gelder aus Verbrechen wie Drogen- oder Menschenhandel, deren Herkunft damit verschleiert werden soll.

Dennoch können auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrem ganz legalen Geldbesitz gegen bestimmte Regeln verstoßen, obwohl es eigentlich keine Obergrenze für Bargeld gibt. Bei Barbeträgen von mehr als 10.000 Euro bestehen aber Meldepflichten beim Bezahlen oder bei der Einzahlung auf ein Bankkonto. Gefragt wird dann nach Ausweis, Adresse, Geburtsdatum und möglicherweise dem Zweck - wie beispielsweise Autokauf - oder danach, ob man bei Bankeinzahlungen im eigenen Auftrag handelt oder für eine andere Person.

Bei Auslandsüberweisungen von und nach Deutschland will ab einem Betrag von 12.500 Euro auch die Bundesbank informiert werden. Das können Privatpersonen unter der Rufnummer 0800 1234-111 telefonisch erledigen. Die Bundesbank-Hotline wurde eingerichtet, um damit die verschärften Meldepflichten des Außenwirtschaftsgesetzes (§ 23 AWG) zu erfüllen. Nach erfolgreicher Zahlung sind dafür nur wenige Tage Zeit - bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats. Es drohen Bußgelder bis 30.000 Euro.

Kontosperrung als erste Maßnahme im Verdachtsfall

Wer bei einer Bareinzahlung auf Bankkonten die erforderlichen Daten nicht mitliefert oder verschleiert, macht sich verdächtig - auch als Privatperson. So ist zum Beispiel die Stückelung großer Beträge in viele Einmalzahlungen nicht unbedingt eine gute Idee.

Es gibt längst KI-Anwendungen von Banken und Finanzbehörden, die solche Fälle mit ihrer künstlichen Intelligenz womöglich aufspüren können. In Deutschland soll die Financial Intelligence Unit (FIU), die dem Bundesfinanzministerium untersteht, entsprechend ausgestattet sein. Die FIU steht in ständiger Verbindung mit Banken, die hinter den Kulissen in ihrem Backoffice vorfühlen lassen, ob eine Einzahlung oder eine kritische Überweisung ins Ausland gebucht werden darf.

Wie bekommt man gesperrte Kontogelder wieder frei?

Wenn das "grüne Licht" nicht kommt, werden betroffene Konten mit allen Guthaben gelegentlich auch einfach kommentarlos gesperrt und der Fall womöglich an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Ein solches Konto wieder freizubekommen, kann kompliziert sein. Die FIU darf über laufende Ermittlungen keine Auskünfte geben. Die bekommt dann vielleicht nur ein teurer Anwalt, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Es ist also auf jeden Fall besser, gar nicht erst in eine solche Situation zu schlittern.

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