Die EU-Kommission hat deutsche Milliardenhilfen für den angeschlagenen Gasimporteur Uniper genehmigt.
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Die EU-Kommission hat deutsche Milliardenhilfen für den angeschlagenen Gasimporteur Uniper genehmigt.

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EU-Kommission: Bund darf Uniper mit Milliarden unterstützen

Deutschland darf den angeschlagenen Gasimporteur Uniper mit bis zu 34,5 Milliarden Euro unterstützen. Das hat die EU-Kommission zugesagt. Nun ist der Weg für die Verstaatlichung frei. Die Genehmigung ist aber an eine Reihe Verpflichtungen geknüpft.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Die EU-Kommission hat deutsche Milliardenhilfen für den angeschlagenen Gasimporteur Uniper genehmigt. Der Bund darf das Unternehmen mit bis zu 34,5 Milliarden Euro unterstützen, wie die Wettbewerbshüter am Dienstagabend mitteilten.

Bereits am Freitag hatte die Kommission der Verstaatlichung des Unternehmens unter fusions- und kartellrechtlichen Aspekten zugestimmt. Damit ist der Weg für die Verstaatlichung endgültig frei.

Uniper seit russischem Gaslieferstopp in Schieflage

Die Maßnahme werde es Uniper erlauben, seine Kunden weiter zu versorgen und helfen, ernsthafte Störungen des deutschen Gasmarktes zu vermeiden. Konkret geht es laut EU-Kommission um eine sofortige Kapitalerhöhung von acht Milliarden Euro. Darüber hinaus ist eine weitere Kapitalerhöhung bis 2024 von bis zu 26,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Uniper ist wegen des russischen Gaslieferstopps in Schieflage geraten, da sich die Preise vervielfacht haben. Das aus Russland fehlende Gas muss das Unternehmen teurer auf dem Markt kaufen, um alte Lieferverträge zu erfüllen, was zu Liquiditätsproblemen führt.

Genehmigung an Bedingungen geknüpft

Die Genehmigung für die Staatshilfen zur weitgehenden Verstaatlichung von Uniper sind laut EU-Kommission an eine Reihe von Bedingungen verknüpft. Uniper werde bestimmte Teile seines Geschäfts verkaufen, die einen signifikanten Teil seiner Erträge vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ausmachten, teilten die Wettbewerbshüter in Brüssel am Dienstagabend mit. Dies umfasse insbesondere das Datteln IV-Kraftwerk, das Gönyu-Kraftwerk in Ungarn und eine Reihe internationaler Tochtergesellschaften.

Uniper werde außerdem Teile seiner Gasspeicher- und Pipeline-Kapazitätsbuchungen freigeben und sie Wettbewerbern zur Verfügung stellen. Die Maßnahmen würden begleitet von Anpassungen der Geschäftsstrategie, die einen verstärkten Wettbewerb im Markt ermöglichten. Als Beispiel wurde in diesem Zusammenhang die Beschränkung von Langzeitverträgen genannt

Sorge vor Dominoeffekt

Der Großhändler Uniper mit einer ehemals starken Abhängigkeit von Russland ist Lieferant für rund 500 Stadtwerke und weitere rund 500 Industrie-Großkunden. Eine Insolvenz von Uniper hätte wohl einen Dominoeffekt ausgelöst, der zahlreiche Kunden ebenfalls in Schwierigkeiten gebracht hätte.

Fällt ein Energielieferant aus, springen für gewöhnlich Stadtwerke ein. Da Uniper diese regionalen Grundversorger aber zu seinen Kunden zählt, kämen auch sie ins Wanken. Sie müssten das Erdgas zu höheren Preisen woanders beschaffen. Die weitergegebenen Kosten würden wiederum Millionen Haushalte und viele Unternehmen belasten.

Warum die EU-Kommission die Staatshilfen genehmigen muss

Staatshilfe unterliegt europäischen Regeln. Die EU-Kommission als Hüterin eines fairen Wettbewerbs prüft, ob diese diskriminierend in den Markt eingreift. Wenn Deutschland beispielsweise ein bestimmtes Unternehmen so stark bezuschussen würde, dass es einen Konkurrenten aus einem anderen Land aus dem Markt drängen könnte, wäre dies nicht mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar. Durch die Wettbewerbsregeln soll auch sichergestellt werden, dass keine Monopole entstehen, die willkürlich Preise erhöhen könnten

Mit Informationen von dpa und Reuters

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