Ein Mann wartet an der Haltestelle Hackerbrücke auf eine S-Bahn (Symbolbild).
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Ein Mann wartet in München an der Haltestelle Hackerbrücke auf eine S-Bahn (Symbolbild).

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49-Euro-Ticket und Corona-Warn-App: Das ändert sich im Mai

Anfang Mai startet das 49-Euro-Ticket, die Warnfunktion der Corona-App wird eingestellt und ein EU-Gesetz bringt neue Auflagen für Online-Konzerne. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Mai.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Das Deutschlandticket ist ab dem 1. Mai gültig – im ganzen Bundesgebiet sind beliebig viele Fahrten im Regional- und Nahverkehr erlaubt. Zu kaufen gibt es das Ticket bei der Deutschen Bahn - auf der Website, in der Navigator-App, in den Verkaufszentren - sowie bei zahlreichen Verkehrsverbünden und weiteren Dienstleistern, etwa über die App "Dein Deutschlandticket". In jedem Fall muss ein Abo abgeschlossen werden, das jedoch monatlich kündbar ist. In der BahnCard 100 ist das Deutschlandticket inbegriffen.

Die Branche erwartet durch das Deutschlandticket bis zu sechs Millionen neue Abonnenten – der Preis dürfte sich nach Einschätzung der Bahn bald erhöhen. Und dazu dürften noch weitere elf Millionen Menschen kommen, die von ihrem aktuellen Abo in das günstigere Deutschlandticket wechseln werden.

49 Euro nur Einführungspreis?

Die Bundesregierung betont, dass das Angebot von 49 Euro pro Monat lediglich ein "Einführungspreis" sei. Der Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, Ingo Wortmann, nennt drei Gründe für eine aus seiner Sicht absehbare Verteuerung: "Inflationsbedingt, Personale werden teurer, Material wird teurer."

Die Bundesländer tragen die Kosten zur Hälfte. Sie hatten darauf gedrungen, den Preis künftig maßgeblich in Abhängigkeit von der Nachfrage zu gestalten: Falls sich weniger Menschen als geplant für das Ticket entscheiden, sollten die Einnahmelücken über Preiserhöhungen ausgeglichen werden.

Aus für Warnfunktion von Corona-Warn-App

Ab 1. Mai wird es nicht mehr möglich sein, andere Nutzerinnen und Nutzer über die Corona-App vor einem erhöhten Infektionsrisiko zu warnen. Die Warn-App dient der Kontaktnachverfolgung im Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus: Nutzer, die sich zuletzt in der Umgebung befanden, können über einen positiven Corona-Test und somit ein erhöhtes Infektionsrisiko informiert werden.

Diese Warnfunktion wird eingestellt, bevor die App Anfang Juni "in den Schlaf-Modus" versetzt wird, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt. Die App werde dann nicht mehr aktualisiert, könne aber wieder "geweckt" werden, "sollte sich die Situation wieder ändern". Die installierte App bleibt auf den Geräten erhalten, damit hinterlegte Impfzertifikate genutzt werden können.

Auch die letzten Corona-Beschränkungen sind inzwischen ausgelaufen. Und das hat auch Folgen für die Corona-Warn-App. Ab morgen blinken dort keine roten Warnmeldungen mehr, ab Juni wird sie dann auf Standby geschaltet.
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Auch die letzten Corona-Beschränkungen sind inzwischen ausgelaufen.

Mehr Geld: Mindestlohn in der Pflege steigt

Auch für Beschäftigte in der Pflege gibt es eine wichtige Neuerung: Ihr Mindestlohn steigt zum 1. Mai. Für Fachkräfte erhöht sich der Mindeststundenlohn auf 17,65 Euro, für Pflegekräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung auf 14,90 Euro und für Auszubildende auf 13,90 Euro.

Neue EU-Vorschriften für Online-Konzerne

Das Gesetz für digitale Märkte soll zu fairem Wettbewerb im Digitalbereich führen und zielt speziell auf die großen Online-Konzerne wie Amazon, Facebook und Google ab. Ab Mai gelten für sie strengere Regeln: So darf dann Apple zum Beispiel in seinem App Store nicht mehr den eigenen Bezahldienst bevorzugen.

Amazon wird untersagt, selbst vertriebene Produkte auf seiner Handelsplattform besser zu stellen. Google darf auf Android-Smartphones einige seiner eigenen Software-Anwendungen nicht mehr vorinstallieren.

Facebook und Co.: Strengere Regeln bei Werbung

Für Online-Netzwerke wie Facebook gelten zudem strengere Regeln für personalisierte Werbung. Außerdem müssen es große Messenger-Dienste ermöglichen, Nachrichten, Fotos oder Sprachnachrichten mit konkurrierenden Diensten auszutauschen. Bei wiederholten und systematischen Verstößen gegen die Vorschriften drohen den Konzernen hohe Geldbußen.

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