Das Rolltor eines Warenhauses ist geschlossen. Im Schaufenster weist ein Schild auf die Maskenpflicht hin.
Bildrechte: pa/dpa/Thomas Frey

Das Rolltor eines Warenhauses ist geschlossen. Im Schaufenster weist ein Schild auf die Maskenpflicht hin.

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Vor Gericht: Rückzahlung von Corona-Soforthilfe

Viele Geschäfte und Lokale mussten während Corona schließen. Über Hilfsprogramme sollten finanzielle Schäden, zu denen es gekommen war, zumindest teilweise kompensiert werden. Nun werden die Hilfen zurückgefordert und die Unternehmer klagen.

Über dieses Thema berichtet: regionalZeit - Franken am .

Viele Unternehmer waren entsetzt, als bekannt wurde, dass sie Corona-Hilfen, die sie für den Verdienstausfall während der Corona-Lockdowns bekommen hatten, teilweise zurückzahlen müssen. Einige Geschäftsleute wollen nun dagegen klagen.

Rechtsanwalt Alexander Lang von der Kanzlei Steinbock und Partner aus Kürnach im Kreis Würzburg zieht gemeinsam mit seinem Mandanten aus München vor Gericht. Der Anwalt will eine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe für seinen Mandanten abwenden. Am Freitag soll die Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht werden.

Lang: Rückzahlungen sind rechtswidrig

Der Anwalt ist zuversichtlich, dass er mit seiner Klage Erfolg haben könnte. Als Beispiel nennt er Nordrhein-Westfalen. Dort hat das Oberverwaltungsgericht Münster bereits entschieden, dass die Rückforderung der Soforthilfen rechtswidrig sei. Es sei unzulässig, so das Gericht, die gesetzlichen Bedingungen nachträglich zu ändern. "Am Anfang mussten die Personalkosten angegeben werden. Es gab keinerlei Anhaltspunkte, dass diese nicht berücksichtigt werden. Das wurde erst später abgeändert", sagt Lang.

In einer Pressemitteilung von Olaf Scholz, damals noch Bundesfinanzminister, hieß es am 23. Februar 2020: "Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden."

Kleine Unternehmen sollen zahlen

Auch Franz Hürter ist von einer Rückzahlungsaufforderung betroffen. Der Unternehmer vertreibt Kassensysteme in Unterfranken. Zusammen mit seinem Partner und einer Beschäftigten ist er viel in der Region unterwegs. Als die Gastronomie schließen musste, ist auch sein Geschäft eingebrochen. "Nachdem wir zu machen mussten, waren die Einnahmen ganze 300 Euro im Monat. Wir brauchen aber zwischen 10.000 und 15.000 Euro im Monat, um den Betrieb am Laufen zu halten. Die waren einfach nicht da." Mit den Rückzahlungsforderungen würden zudem viele Betriebe jetzt nochmal in Schwierigkeiten geraten, befürchtet Hürter.

Tipp vom Anwalt: Juristischen Rat einholen

Anwalt Alexander Lang rät allen, die das Onlineformular bereits ausgefüllt und versendet haben, nicht zu bezahlen. Stattdessen sollte auf einen Bescheid gewartet und dann Widerspruch eingelegt werden. Wer das Formular noch nicht ausgefüllt hat, dem rät Lang "wenn möglich das Formular nicht zu verwenden, sondern man sollte am besten über einen Anwalt die entsprechenden Auskünfte geben". Da die Rückzahlungsfrist am 30. Juni endet, hat die Kanzlei Steinbock und Partner beim Verwaltungsgericht München einen Eilantrag gestellt. Wann aber eine Entscheidung fällt, ist offen.

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